Regierungsmitteilung vom 21. Januar 2021
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Die Regierung gibt grünes Licht für das neue Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale und nimmt die Petition "Keine Hauruckübungen in Graubünden" zur Kenntnis.
Neues Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale genehmigt
Die Regierung
genehmigt das neue Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale (ilz). Die ilz
ist eine öffentlich‑rechtliche Körperschaft der Kantone, welche diese bei der Sicherstellung
eines qualitativ hochstehenden Angebots an Lehrmitteln unterstützt. Die
Lehrmittelentwicklung der deutsch- und mehrsprachigen Kantone wird
seit 1973 im Rahmen der ilz koordiniert. Mitglieder der ilz sind
die 21 Kantone der deutsch- und mehrsprachigen Schweiz (inklusive
Graubünden) sowie das Fürstentum Liechtenstein.
Das neue Statut führt nun zu einer grundlegenden
Reorganisation der Lehrmittelzentrale. Neu wird die bisher unabhängige
Geschäftsstelle mit einer Leistungsvereinbarung an die Bildungsdirektorenkonferenz
Zentralschweiz (BKZ) angegliedert. Die kantonalen Lehrmittelverlage und
Lehrmittelstellen werden im neuen Statut nicht mehr erwähnt und sind auch nicht
mehr beitragspflichtig. Die Finanzierung der ilz erfolgt ab 2022 lediglich
über die jährlichen Beiträge der Mitgliederkantone, welche pro Einwohner
erhoben werden.
Die Regierung genehmigt das neue Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale (ilz).
Regierung nimmt Petition "Keine Hauruckübungen in Graubünden" zur Kenntnis
Die Regierung beantwortet
die Petition "Keine Hauruckübungen in Graubünden" bezüglich der
Coronapandemie. Die Petitionäre kritisieren die fehlende Vorlaufzeit bei
der Umsetzung von kantonalen COVID‑19‑Massnahmen. Weiter fordern sie die
Definition von klar messbaren Kriterien in Bezug auf die Dauer der getroffenen
Massnahmen. Die Petition wurde von 1150 Personen unterstützt.
Die Regierung hat Verständnis für das Anliegen nach einer
längeren Vorlaufzeit im Zusammenhang mit der Verfügung von COVID-19-Massnahmen.
Leider ist eine solche aufgrund nicht beeinflussbarer Faktoren nicht immer
möglich. So können Umstände auftreten, die sofortiges Handeln erfordern. Zu
denken ist etwa an kurzfristige und markante Veränderungen der Epidemielage
oder an dringliche Anschlussmassnahmen zu Handlungen des Bundes. Die Regierung
ist jedoch bestrebt, wo immer möglich eine genügend lange Vorlaufzeit
einzuhalten.
Auch für das zweite Anliegen betreffend die klare Definition
von Kriterien hat die Regierung Verständnis. Allerdings haben die bisherigen
Erfahrungen im In- und Ausland in Zusammenhang mit der Coronapandemie gezeigt,
dass es aufgrund der Komplexität des Geschehens und der Verhältnisse äusserst
schwierig ist, die Einführung, Verschärfung und Aufhebung von Massnahmen im
Voraus an verbindliche Kriterien zu knüpfen. Die Regierung wird aber weiterhin
versuchen, auch diesbezüglich so viel Transparenz und Vorhersehbarkeit wie
möglich zu schaffen.
Die Regierung beantwortet die Petition "Keine Hauruckübungen in Graubünden" bezüglich der Coronapandemie.
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Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden