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Die Regierung verleiht dem Schriftsteller Leo Tuor den Bündner Kulturpreis 2021. Zudem ermöglicht sie Corona-Betriebstestungen in der kantonalen Verwaltung und genehmigt zwei Strassenbauprojekte in Ftan und Rossa.

Bündner Kulturpreis 2021 geht an Leo Tuor

Die Regierung vergibt den Bündner Kulturpreis 2021 an Leo Tuor. Der Preis ist mit 30 000 Franken dotiert. Der Schriftsteller aus Sumvitg bereichert die Literatur mit packenden und phantasievollen Geschichten. Seine wachen Augen, sein kulturelles Wissen und seine Lust auf formale Erfindungen und Experimente bescheren den Leserinnen und Lesern ein vielfältiges Bild der Surselva und der Lebenswelten in den alpinen Räumen. Als sein Hauptwerk kann die Surselver Trilogie Giacumbert Nau (1988), Onna Maria Tumera (2002), Settembrini (2006) bezeichnet werden. Bereits mehrfach wurde Leo Tuor für sein Schaffen mit namhaften Auszeichnungen gewürdigt, unter anderem mit dem Schweizerischen Schillerpreis (2007) und dem Bündner Literaturpreis (2009).

In Zürich, Fribourg und Berlin studierte Leo Tuor Philosophie, Geschichte und Literatur. Dennoch verbrachte der heute 62-jährige Schriftsteller viele Jahre lang den Sommer als Schafhirt auf der Greina und den Herbst als Jäger auf Carpet.

Foto Leo Tuor
©Ayse Yavas

 

Im Weiteren vergibt die Regierung sechs Anerkennungspreise und fünf Förderpreise in der Höhe von je 20 000 Franken. Die Preise werden, sofern die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus dies zulassen, im Rahmen einer Feier am 28. Mai 2021 in Sumvitg überreicht.

Liste aller Preisträgerinnen und Preisträger 2021

Die Regierung vergibt den Bündner Kulturpreis 2021 an Leo Tuor. Der Preis ist mit 30 000 Franken dotiert.

Wettbewerbsverzerrende Klauseln von Online-Buchungsplattformen

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) betreffend Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die vorgeschlagene Gesetzesänderung sieht ein Verbot von Preisbindungsklauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben vor – sogenannte Preisparitätsklauseln. In solchen Klauseln werden die Beherbergungsbetriebe verpflichtet, auf keinem anderen Vertriebskanal günstigere Übernachtungspreise anzubieten oder zumindest auf ihrer eigenen Internetseite keinen tieferen Preis anzubieten als den auf der Online-Buchungsplattform angegebenen.

Durch die Nutzung von Online-Buchungsplattformen haben Beherbergungsbetriebe eine höhere Reichweite und eine gute Sichtbarkeit. Sie können dadurch neue Märkte einfacher erschliessen. Allerdings ist auch eine grosse Abhängigkeit der Beherbergungsbetriebe von diesen Plattformen entstanden. Für den Kanton Graubünden, dessen Wertschöpfung stark vom Tourismus abhängig ist, gilt es, diese bedrohliche Entwicklung aufzuhalten. Folgerichtig unterstützt die Regierung die Gesetzesvorlage. Ihr geht der Vorschlag allerdings zu wenig weit, weil diese nur auf Preisbindungen abzielt. In der Praxis muss leider festgestellt werden, dass von Online-Buchungsplattformen oftmals weitere indirekte Mittel eingesetzt werden, um Druck auf die touristischen Leistungsträger auszuüben. Dazu gehören zum Beispiel ein Ranking in den Suchmaschinen oder Verpflichtungen für Verfügbarkeiten und Ähnliches. Derartige Konditionenparitätsklauseln sind ebenfalls diskriminierend und wettbewerbsverzerrend. Deshalb müssen auch diese ausgeschlossen werden.

Vernehmlassungen des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) betreffend Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Kantonale Verwaltung nimmt an Corona-Betriebstestungen teil

Im Rahmen der Corona-Pandemiebekämpfung hat die Regierung am 12. Januar 2021 Betriebstestungen als Teil des Gesamtschutzkonzepts des Kantons Graubünden genehmigt. Das Testkonzept für Betriebs- und Schultestungen sieht die regelmässige Testung der Arbeitnehmenden in Betrieben sowie von Schülerinnen und Schülern, Lernenden und Studierenden sowie Lehrpersonen in Schulen mittels eines PCR-Speicheltests vor. Mit der Teilnahme der kantonalen Verwaltung als grösster Arbeitgeber im Kanton will die Regierung ein positives Zeichen setzen und die Verantwortung als Arbeitgeberin im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Vorsorge) wahrnehmen. Zudem soll das Risiko eines Ausfalls von systemrelevanten Bereichen minimiert werden, indem infizierte aber symptomlose Personen frühzeitig erkannt und isoliert werden.

Das Ziel ist es, dass alle interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung an den Betriebstests teilnehmen können. Die Teilnahme ist freiwillig. Letztendlich geht es aber darum, möglichst viele Personen zu erreichen, um die Pandemie einzudämmen. Teilnehmende Mitarbeitende im Homeoffice werden bis auf Weiteres nicht getestet, sie müssen aber regelmässig einen Frageboden ausfüllen. So kann rasch auf Veränderungen reagiert werden und dem Mitarbeitenden gegebenenfalls ein Test empfohlen werden. Erste Erfahrungen haben gezeigt, dass sich im Schnitt 85 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Betriebstestungen beteiligen.

Das Ziel ist es, dass alle interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung an den Betriebstests teilnehmen können. Die Teilnahme ist freiwillig. Letztendlich geht es aber darum, möglichst viele Personen zu erreichen, um die Pandemie einzudämmen. 

Ftanerstrasse wird verbreitert

Die Regierung genehmigt das Auflageprojekt zur Korrektion des 1,3 Kilometer langen Abschnitts der Ftanerstrasse zwischen Varansuns und Tasnan. Hauptziele des Projekts sind die Erneuerung und gleichzeitige Verbreiterung der Strasse. Zudem wird eine neue Strassenentwässerung realisiert, welche aktuell mangelhaft oder teilweise gar nicht vorhanden ist. Die angestrebte Verbreiterung erfolgt ausschliesslich talseitig, wodurch die engen Verhältnisse aufgeweitet und somit die Sicht und Kreuzungsmöglichkeiten verbessert werden. Die Gesamtkosten des Projekts betragen rund 8,8 Millionen Franken.

Foto 1 Ftanerstrasse
Foto 2, Foto 3

Die Regierung genehmigt das Auflageprojekt zur Korrektion des 1,3 Kilometer langen Abschnitts der Ftanerstrasse zwischen Varansuns und Tasnan. Die Gesamtkosten des Projekts betragen rund 8,8 Millionen Franken.

Kantonsstrasse in Rossa muss saniert werden

Die Regierung gibt grünes Licht für das Auflageprojekt für die Sanierung der Rossastrasse. Die Kantonsstrasse im Zentrum der Gemeinde Rossa ist in einem mangelhaften Zustand. Daher muss diese auf dem 420 Meter langen Abschnitt zwischen dem Stützpunkt des Tiefbauamts und der Piazza di Giro erneuert werden. Vor allem die Qualität des Strassenoberbaus soll erhöht, neue Werkleitungen verlegt sowie Mauern und Mauerkronen erneuert werden. Die Kosten für das Projekt sind mit rund 1,4 Millionen Franken veranschlagt.

Foto 1 Rossastrasse
Foto 2, Foto 3

Die Regierung gibt grünes Licht für das Auflageprojekt für die Sanierung der Rossastrasse. Die Kosten für das Projekt sind mit rund 1,4 Millionen Franken veranschlagt.

Bewährtes Frühwarnsystem in Brienz weiterhin im Einsatz

Bei Brienz/Brinzauls ist eine grossräumige Rutschung in Bewegung, die sich aus der Rutschung Dorf (unterer Teil der Rutschung) und der Rutschung Berg zusammensetzt (oberer Teil). Aus den steilen Hangflanken der Rutschung Berg (Gebiet Caltgeras) löst sich laufend Gestein, das vor allem die Kantonsstrasse gefährdet. Aufgrund der grossen und in den vergangenen Jahren stark zunehmenden Bewegungsraten der Rutschung Berg ist auch das Dorf Brienz/Brinzauls sowie die weitere Umgebung durch grosse Felsstürze oder einen Bergsturz gefährdet.

Die Regierung genehmigt nun die Fortführung des bewährten Frühwarnsystems, um die Überwachung der Rutschung und die Frühwarnung vor möglichen Bergstürzen weiterhin im erforderlichen Rahmen gewährleisten zu können. Mit dem Überwachungs- und Alarmierungssystem werden die Verschiebungen am Berg und im Dorf erfasst sowie weitere Erkenntnisse über die Bewegungsmechanismen erlangt. Daraus wird eine Prognose über die zu erwartende Sturzaktivität gemacht und eine allfällige Alarmierung vor Grossereignissen angestrebt. Mit der Umsetzung des Projekts wird der Schutz des Strassenverkehrs sowie der Fraktion Brienz/Brinzauls erhöht sowie erhebliche Sachwerte vor Naturereignissen geschützt.

Der Betrieb des Frühwarnsystems ist für eine weitere Dauer von vier Jahren geplant. Als Projektabschluss ist das Jahr 2024 vorgesehen. Die Kosten des Projekts betragen rund 2,4 Millionen Franken.

Foto Frühwarnsystem Rutschung Brienz
Foto 2, Foto 3

Die Regierung genehmigt die Fortführung des bewährten Frühwarnsystems, um die Überwachung der Rutschung und die Frühwarnung vor möglichen Bergstürzen weiterhin im erforderlichen Rahmen gewährleisten zu können.

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Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden