Regierungsmitteilung vom 15. April 2021
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Die Regierung genehmigt das Auflageprojekt für die Instandsetzung und Lärmsanierung der Berninastrasse in Campocologno in der Gemeinde Brusio. Zudem spricht sie dem Schweizerischen Nationalpark einen Kantonsbeitrag für die Restaurierung der Hütte "Chamanna Cluozza". Ausserdem nimmt die kantonale Verwaltung auch dieses Jahr wieder an "bike to work" teil.
Instandsetzung und Lärmsanierung der Berninastrasse in Campocologno genehmigt
Die Regierung genehmigt ein Projekt für die Instandsetzung und Lärmsanierung des Strassenabschnitts von Campocologno auf der Berninastrasse in der Gemeinde Brusio. Der Abschnitt muss aus verschiedenen Gründen saniert und instandgesetzt werden. Die Sicherheit für die Fussgänger ist heute nicht gewährleistet. Die Gehwege sind uneben und nicht behindertengerecht ausgestaltet. Zudem ist der Strassenbelag in einem schlechten Zustand und die Werkleitungen haben ihre Lebensdauer erreicht. Ausserdem werden bei 16 Objekten entlang der Kantonsstrasse die Immissionsgrenzwerte und bei sechs Objekten die Alarmwerte für Strassenlärm überschritten.
Das Projekt sieht vor, die Berninastrasse in Campocologno innerorts auf einer Länge von 200 Metern auszubauen. Die Fahrbahn soll eine minimale Breite von 5,5 Metern aufweisen. Nebenstrassen, Gehwege, Vorplätze sowie bestehende Ein- und Ausfahrten werden entsprechend der neuen Linienführung angepasst. Aus Gründen des Lärmschutzes wird die signalisierte Höchstgeschwindigkeit auf einem circa 220 Meter langen Abschnitt von 50 Kilometer pro Stunde auf 30 Kilometer pro Stunde herabgesetzt. Die Gesamtkosten des Projekts betragen rund 1,6 Millionen Franken.
Die Regierung genehmigt ein Projekt für die
Instandsetzung und Lärmsanierung des Strassenabschnitts von Campocologno auf
der Berninastrasse in der Gemeinde Brusio.
Kantonsbeitrag für Hütte "Chamanna Cluozza" im Schweizerischen Nationalpark
Die Regierung sichert dem Schweizerischen Nationalpark für die Restaurierung der Hütte "Chamanna Cluozza" inklusive des Schindeldachs in Zernez gesamthaft einen Kantonsbeitrag in der Höhe von rund 160 000 Franken zu. Die Gesamtkosten des Restaurierungsprojekts betragen rund 2,5 Millionen Franken. In Zusammenhang mit diesem Beitrag wird die Hütte fortan unter kantonalen Denkmalschutz gestellt.
Die "Chamanna Cluozza" ist eine einfache Hütte und steht im Herzen des Schweizerischen Nationalparks im Engadin. Das Blockhaus war ursprünglich eine einräumige Blockhütte aus dem Jahr 1912. Das Erneuerungskonzept sieht vor, die gesamte Anlage zu restaurieren. Als Ortsbildschutzmassnahme sollen ausserdem alle Bauten wieder mit Holzschindeln eingedeckt werden. Diese Art von Dachdeckungen prägen das Bild ganzer Landschaften im Kanton Graubünden und verleihen dem Kanton ein unverwechselbares Gesicht.
©Schweizerischer Nationalpark
Die Regierung sichert dem Schweizerischen
Nationalpark für die Restaurierung der Hütte "Chamanna Cluozza" inklusive
des Schindeldachs in Zernez gesamthaft einen Kantonsbeitrag in der Höhe von
rund 160 000 Franken zu.
Kantonale Verwaltung nimmt an Aktion "bike to work 2021" teil
Die kantonale Verwaltung beteiligt sich 2021 erneut an der Aktion "bike to work" von Pro Velo Schweiz. Die Regierung hat das Amt für Natur und Umwelt, das Gesundheitsamt, das Personalamt und das Tiefbauamt als Fachstelle Langsamverkehr mit der Durchführung beauftragt. Im Rahmen der Aktion werden die Mitarbeitenden aufgefordert, als Mitglied eines Viererteams während des Aktionsmonats an mindestens der Hälfte der Arbeitstage das Fahrrad für den Arbeitsweg zu benützen. Auf Grund der geltenden Pandemiemassnahmen zählen in diesem Jahr jedoch alle Velofahrten – solche für den Arbeitsweg ebenso wie private Touren zur Erholung oder Steigerung der Fitness.
Seit 2010 hat die kantonale Verwaltung Graubünden jedes Jahr an der Aktion teilgenommen. Die stetige Zunahme der Teilnehmenden und der zurückgelegten Kilometer zeigen, dass das Velo auch bei den kantonalen Mitarbeitenden immer beliebter wird.
Die kantonale Verwaltung beteiligt sich 2021
erneut an der Aktion "bike to work" von Pro Velo Schweiz.
Inkraftsetzung der Teilrevision des Gesetzes über den Zivilschutz des Kantons Graubünden
Die vom Grossen Rat in der Dezembersession 2020 beschlossene Teilrevision des Gesetzes über den Zivilschutz des Kantons Graubünden wird rückwirkend auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.
Die Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes des Bundes hat eine Reduktion der Angehörigen des Zivilschutzes (AdZS) zur Folge. Dies würde auch dazu führen, dass bei Ernsteinsätzen wie beispielsweise in Bondo oder bei der Covid-19-Pandemie erheblich weniger AdZS zur Verfügung stehen würden. Eine Lösung für den Kanton Graubünden muss daher gefunden werden. Das revidierte Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz des Bundes sieht eine befristete Verlängerung der Schutzdienstpflicht vor. Mit der Teilrevision des kantonalen Zivilschutzgesetzes macht die Regierung davon Gebrauch, um den Bündner Zivilschutz an diese neue Ausgangslage anzupassen und die zugehörigen Gesetzesänderungen erarbeiten zu können.
Die vom Grossen Rat in der Dezembersession 2020 beschlossene Teilrevision des Gesetzes über den Zivilschutz des Kantons Graubünden wird rückwirkend auf den 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.
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Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden