Zur Verbesserung der Situation im Bereich des Herdenschutzes in Graubünden hat der Kanton eine Wegleitung zum Herdenschutz und zum kantonalen Herdenschutzhundeprogramm erlassen. Damit können geeignete Hunde unabhängig ihrer Rasse für den Herdenschutz anerkannt und gefördert werden.
Der Kanton Graubünden hat schweizweit die grösste Wolfsdichte und die Anzahl der sich etablierenden Wolfsrudel steigt weiter. Dadurch wird der Herdenschutz immer anspruchsvoller. Die Vorgaben des Bundes genügen den herrschenden Verhältnissen nicht mehr in allen Belangen. Der Kanton Graubünden hat deshalb eine eigene Wegleitung zum Herdenschutz und zum kantonalen Herdenschutzhundeprogramm ausgearbeitet. Diese wurde vom Plantahof in Zusammenarbeit mit dem Amt für Landwirtschaft und Geoinformation, dem Amt für Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit, dem Amt für Jagd und Fischerei und unter Beizug des Bundesamts für Umwelt erstellt.
Alle Herdenschutzhunderassen sind zulässig
Mit dem kantonalen Herdenschutzhundeprogramm wird die Möglichkeit für Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter geschaffen, auch andere geeignete Hunde unabhängig ihrer Rassenzugehörigkeit für den Herdenschutz vom Kanton anerkennen zu lassen. Damit erhalten sie Fördermittel wie diejenigen Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter, welche offizielle Herdenschutzhunde des Bundes einsetzen. Der Bund schliesst alle Herdenschutzhunde aus seiner Förderung aus, die nicht den Rassen Montagne des Pyrénées oder Maremmano Abruzzese angehören. Im Kanton Graubünden sind aber bereits heute weitere Hunderassen im Einsatz. Ebenso toleriert der Bund nicht, wenn Tierhaltende oder Alpbewirtschaftende ihre Herdenschutzhunde selber kaufen, aufziehen und ausbilden. Genau diese Eigenverantwortung wollen viele Betroffene jedoch übernehmen. Der Kanton Graubünden ermöglicht diese Mitwirkung und unterstützt die Herdenschutzhundehaltung unabhängig von der Rasse und von der Herkunft.
Voraussetzung für die Unterstützung ist das einzelbetriebliche Herdenschutzkonzept, das mit der Herdenschutzberatung des Plantahofs und der Fachberatung Herdenschutzhunde, bestehend aus einem externen Expertenteam, erarbeitet und umgesetzt wird. Für jeden Betrieb werden aufgrund der herrschenden Rahmenbedingungen vor Ort Massnahmen festgelegt.
Förderung durch den Kanton und Bund
Der Kanton unterstützt die Umsetzung des kantonalen Herdenschutzhundeprogramms in den Jahren 2021 bis 2026 mit 2,495 Millionen Franken. Der Bund übernimmt davon einen Anteil von 1,052 Millionen Franken. Von den Mitteln sind 851 000 Franken für die Fachberatung Herdenschutzhunde und 1,644 Millionen Franken für die Unterstützung der Haltung und des Einsatzes der durch den Kanton Graubünden anerkannten Herdenschutzhunde vorgesehen.
Wolfsregulation als wichtiger Bestandteil des Herdenschutzes
Der Kanton Graubünden investiert neben dem Personaleinsatz in den vier involvierten Ämtern einen beachtlichen finanziellen Betrag zur Unterstützung des Herdenschutzes und der Herdenschutzhunde. Die Wirksamkeit der Herdenschutzmassnahmen sind aber in Frage gestellt, wenn dem Kanton nicht auch geeignete Mittel zur Wolfsregulation zur Verfügung gestellt werden.
Beilage:
Wegleitung zum Herdenschutz und zum kantonalen Herdenschutzhundeprogramm
Auskunftsperson:
Regierungsrat Marcus Caduff, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. +41 81 257 23 01, E-Mail Marcus.Caduff@dvs.gr.ch
Gremium: Regierung
Quelle: dt Departement für Volkswirtschaft und Soziales