Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Bundes zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)». Die Vorlage des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) umfasst eine Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG), um schweizweit genügend Schutzfläche zugunsten der Natur schaffen zu können. Der Bundesrat schlägt diesen indirekten Gegenvorschlag vor, weil ihm die Biodiversitätsinitiative zu weit geht.
Die Bündner Regierung begrüsst grundsätzlich die Vorlage zur NHG-Revision. Sie fordert allerdings, dass sich der Bund finanziell wesentlich stärker beteiligt. Gemäss Vorlage soll der Bund rund 100 Millionen Franken pro Jahr zusätzlich einsetzen. Die Kantone und Gemeinden hingegen müssten zusätzliche Mehraufwendungen von jährlich insgesamt rund 150 Millionen Franken tragen (Kantone: 140 Mio. Franken, Gemeinden: 10 Mio. Franken). In Anbetracht der strikten Vorgaben des Bundes erscheint es nicht nachvollziehbar, dass der Bund den kleineren Anteil an den Kosten trägt. Insbesondere der Kanton Graubünden, mit einem grossen Anteil an den nationalen Schutzgebietsflächen, müsste beinahe 10 Prozent resp. rund 14 Millionen Franken der Gesamtkosten dafür übernehmen. Diese Mehraufwendungen sind in keiner Finanzplanung berücksichtigt und daher in diesem Umfang nicht tragbar.
Des Weiteren ist der Kanton Graubünden von der Ausscheidung der Gewässerräume und deren Extensivierung besonders betroffen, weil die grösseren Gewässer in den Alpentälern meist die fruchtbarsten Ebenen landwirtschaftlicher Nutzflächen beanspruchen. Die Regierung beantragt daher, die Gewässerräume zur Erreichung des Schutzflächenziels vollumfänglich anzurechnen. Ebenfalls ist sicherzustellen, dass sämtliche der heutigen Biodiversitätsflächen der Qualitätsstufe II und Waldreservate bei der Berechnung des Flächenziels angerechnet werden. Die Regierung hält zudem fest, dass es zur Erhaltung der Biodiversität neben eventuellen zusätzlichen Flächen auch deren Vernetzung braucht. Das Ziel muss eine funktionierende Struktur sein mit Kerngebieten und Vernetzungselementen, welche gleichmässig über die gesamte Schweiz verteilt sind. Das reine Flächenziel reicht nicht aus und muss mit qualitativen Aspekten bezüglich deren Lage und Qualität verbindlich festgelegt werden.
Vernehmlassungsunterlagen UVEK