Die Regierung genehmigt eine umfangreiche Richtplananpassung im Bereich Verkehr. Das Kapitel 6 «Verkehr» des Kantonalen Richtplans wurde komplett überarbeitet. In die Neuerungen flossen auch zahlreiche Anträge aus der öffentlichen Auflage ein.
Das Kapitel 6 «Verkehr» des Kantonalen Richtplans Graubünden stammte hauptsächlich aus dem Jahr 2002. Die letzten textlichen Anpassungen dieses Richtplankapitels erfolgten im Jahr 2009. Seither wurden im Wesentlichen nur die Objektlisten angepasst. Deshalb benötigte das Richtplankapitel eine grundsätzliche Überarbeitung.
Wertvolle Zusammenarbeit
Mittels einer amts- und fachbereichsübergreifenden Zusammenarbeit wurden die bisherigen Inhalte überprüft und auf Basis aktualisierter Grundlagen und Richtplaninhalte – wie etwa dem Raumkonzept oder dem 2019 vom Bundesrat genehmigten Kapitel 5 «Siedlung» – auf den heutigen Stand gebracht.
Insbesondere flossen wichtige Neuerungen, wie zum Beispiel der neu erarbeitete Kantonale Sachplan Velo oder neuere Aspekte der Mobilität (z.B. Multimodalität oder Digitalisierung) ein. Im gleichen Sinne wurde der Richtplan mit den Teilkapiteln «Gesamtverkehr» und «Güterverkehr» ergänzt.
Rege Teilnahme an öffentlicher Auflage
Die öffentliche Auflage hatte eine grosse Resonanz. Insgesamt gingen 49 Stellungnahmen mit rund 470 Anträgen von Seiten Gemeinden, Regionen, Nachbarkantonen und -ländern, Verbänden, Fachstellen und Privaten ein. Von der überwiegenden Mehrheit der Stellungnehmenden wurde das Richtplankapitel als schlüssig und klar beurteilt. An der Vorlage wurde keine Grundsatzkritik geübt; hingegen wurden viele Anpassungsanträge gestellt, die Einzelfragen, spezifische Formulierungen oder die Aufnahme oder Streichung von einzelnen Objekten betrafen.
Sämtliche Anträge wurden mittels einer amtsübergreifenden Zusammenarbeit ausgewertet und behandelt. Das Amt für Raumentwicklung hat eine Reihe von Anregungen, Hinweisen und Kritikpunkten aufgenommen und bei der Überarbeitung des Richtplankapitels berücksichtigt. Anträge, die nicht den Richtplan an sich, sondern verwandte und untergeordnete Themen oder laufende Verfahren betrafen, wurden den zuständigen Amtsstellen zur Kenntnis gebracht, damit diese Anträge allenfalls in Folgeverfahren berücksichtigt werden können.
Ausgenommen von der erfolgten Anpassung ist das Teilkapitel Agglomerationsverkehr/Agglomerationsprogramme. Im dritten Quartal 2021 steht der Beschluss zur vierten Generation des Agglomerationsprogramms Chur an. Die Überarbeitung dieses Teilkapitels kann deshalb erst danach erfolgen.
Die Vorlage wird nun dem Bund zur Genehmigung eingereicht. Mit dieser ist bis Ende 2021 zu rechnen.
Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Marcus Caduff, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. +41 81 257 23 01, E-Mail Marcus.Caduff@dvs.gr.ch
- Jacques Feiner, Leiter Abteilung Richtplanung und Grundlagen, Amt für Raumentwicklung Graubünden, Tel. +41 81 257 23 37, E-Mail Jacques.Feiner@are.gr.ch
zuständig: Amt für Raumentwicklung