Die Regierung genehmigt die Bildung eines regionalen Verwaltungszentrums in Poschiavo. Zudem spricht sie einen Kantonsbeitrag für hindernisfreie Zimmer im Gymnasium und Internat Kloster Disentis.
Neues Regionalzentrum in Poschiavo
Die Regierung genehmigt in Übereinstimmung mit der kantonalen Immobilienstrategie die Bildung eines regionalen Verwaltungszentrums in Poschiavo mit rund 17 Arbeitsplätzen. Die sechs kantonalen Dienste Kantonspolizei, Regionaler Sozialdienst, Regionale Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Schul- und Kindergarteninspektorat sowie Schulpsychologischer Dienst sollen in Poschiavo in einem Verwaltungsgebäude zusammengefasst werden.
Im Juli 2019 nahm der Kanton in der Liegenschaft Via da Spultri 42 einen neuen Kantonspolizeiposten in Betrieb. Das Wohn- und Geschäftshaus ist im Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL). Im Rahmen der Bereitstellung des Polizeipostens wurde das Potenzial der Liegenschaft für die Einrichtung eines regionalen Verwaltungszentrums erkannt. Die Liegenschaft befindet sich an gut erschlossener, zentraler Lage und ist für Kundinnen und Kunden der Verwaltung problemlos erreichbar. Das BBL erklärte sich bereit, dem Kanton Graubünden die für das Regionalzentrum Poschiavo notwendigen Räumlichkeiten in der Liegenschaft Via da Spultri 42/44 längerfristig zu vermieten. Die mit der Realisierung des Kantonspolizeipostens erfolgreich begonnene Zusammenarbeit zwischen Bund und Kanton kann somit erweitert werden.
Die Regierung genehmigt in Übereinstimmung mit der kantonalen
Immobilienstrategie die Bildung eines regionalen Verwaltungszentrums in
Poschiavo mit rund 17 Arbeitsplätzen.
Hindernisfreie Zimmer für das Gymnasium und Internat Kloster Disentis
Die Regierung genehmigt das Gesuch des Gymnasiums und Internats Kloster Disentis (GKD) für den Einbau von fünf Einzelzimmern im Wohnheim und spricht einen kantonalen Beitrag von
maximal 100 000 Franken.
Zurzeit stehen dem Wohnheim des GKD 53 Einzelzimmer (22 für Mädchen und 31 für Knaben) zur Verfügung, welche gegenwärtig vollständig belegt sind. Die 53 bestehenden Zimmer sind nicht hindernisfrei erreichbar. Gehbehinderte Schülerinnen und Schüler mussten bis anhin im Hotelbereich oder in der Krankenabteilung des GKD untergebracht werden. Im ungenutzten dritten Obergeschoss des «Sulserflügels» sollen nun fünf hindernisfreie Einzelzimmer eingebaut werden.
Visualisierung eines Zimmers, ©Benediktinerkloster Disentis
Die Regierung genehmigt das Gesuch des Gymnasiums und Internats Kloster Disentis (GKD) für den Einbau von fünf Einzelzimmern im Wohnheim und spricht einen kantonalen Beitrag von maximal 100 000 Franken.
Nächster Schritt für neue Seilbahnanlage im Skigebiet Flims – Laax
Die Regierung beschliesst die Anpassung des kantonalen und regionalen Richtplans zum Skigebiet Flims – Laax. Hauptbestandteil dieses Richtplans ist die Umsetzung des sogenannten Masterplans 2028. Der Masterplan 2028 ist eine Weiterentwicklung des im rechtskräftigen Richtplan enthaltenen Masterplans 2010 bis 2015.
Ein zentraler Bestandteil des neuen Masterplans ist die Realisierung einer durchgehenden Zubringeranlage (Seilbahn) auf der Achse Flims – Foppa – Startgels zur Segneshütte und weiter nach Nagens Sura mit einer Verzweigung nach Ils Cugns. Diese geplante Anlage im Intensiverholungsgebiet "Weisse Arena" ersetzt konzeptionell einerseits die Erschliessung nach Cassons (im Jahr 2018 bereits zurückgebaute Pendelbahn Naraus – Cassons) sowie die Sesselbahn Foppa – Naraus (Zubringerbahn, ersatzloser Rückbau) und die bisherigen Anlagen Flims – Foppa (Zubringerbahn, Ersatz auf der bestehenden Linienführung), andererseits auch die bisherige Pendelbahn Startgels – Grauberg (Beschäftigungsanlage, Rückbau).
Der Bund muss diese Anpassung des kantonalen Richtplans noch genehmigen. Dies ist Voraussetzung für die Genehmigung der erforderlichen Ortsplanungsrevision durch die Regierung.
Die Regierung beschliesst die Anpassung des kantonalen und regionalen Richtplans
zum Skigebiet Flims – Laax.
Inkraftsetzung der Rechtsgrundlagen für das neue Wahlsystem des Grossen Rats
Die Regierung setzt die Teilrevision der Kantonsverfassung (Art. 27 Abs. 2 KV) und das Gesetz über die Wahl des Grossen Rats (Grossratswahlgesetz) auf den 1. Oktober 2021 in Kraft. Zudem erlässt sie die Verordnung über die Wahl des Grossen Rats (Grossratswahlverordnung).
An der kantonalen Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 stimmte die Bündner Bevölkerung der Einführung des Verhältniswahlverfahren (Proporzverfahren) für die Grossratswahlen zu.
Die Regierung setzt die Teilrevision der Kantonsverfassung (Art. 27 Abs. 2 KV) und das Gesetz über die Wahl des Grossen Rats
(Grossratswahlgesetz) auf
den 1. Oktober 2021 in Kraft.
Abstimmungsvorlagen vom 28. November 2021
Die Regierung nimmt davon Kenntnis, dass am Sonntag, 28. November 2021, folgende eidgenössischen Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden:
- Volksinitiative vom 7. November 2017 «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»;
- Volksinitiative vom 26. August 2019 «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)»;
- Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen).
Kantonal sind am 28. November 2021 keine Sachvorlagen abstimmungsreif.
Kantonal sind am 28. November 2021 keine Sachvorlagen abstimmungsreif.