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Die Regierung nimmt Stellung zur geplanten Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) des Bundes. Dabei fordert sie, zum jetzigen Zeitpunkt auf eine Revision zu verzichten und stattdessen die bestehenden Konzessionen unverändert zu verlängern.

Bestehende Radio- und TV-Konzessionen sollen unverändert verlängert werden

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) betreffend die geplante Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV). Mit Blick auf die Neukonzessionierung des regionalen Service public ab 2025 sollen damit die Versorgungsgebiete der Lokalradios und der Regionalfernsehen aktualisiert werden. Die bisherigen Versorgungsgebiete datieren von 2007. Gemäss Vernehmlassungsentwurf sollen Überschneidungen von Versorgungsgebieten (VG) vermieden werden, das heisst: Einerseits würde die Region Moesa neu als fester Bestandteil der VG Südostschweiz erscheinen und entfiele somit aus dem VG Sopraceneri, andererseits würde die Region Sarganserland/Werdenberg der VG Ostschweiz zugesprochen und entfiele somit aus der VG Südostschweiz.

Aktuell ist aufgrund des Referendums über das Medienpaket die politische Ausgangslage nicht in allen Punkten klar. Ebenso geht aus den Vernehmlassungsunterlagen nicht im Detail hervor, welche Auswirkungen die Beschneidung der bisherigen Konzessionsgebiete auf die Zuteilung der Gebührenanteile hätte. Dies sowie die zu erwartenden sinkenden Erträge aus Werbung und Sponsoring bedeuten für die Medienunternehmen Unsicherheitsfaktoren beziehungsweise fehlende Planungssicherheit, was insgesamt dafür spricht, im jetzigen Zeitpunkt auf eine Revision zu verzichten und stattdessen die bestehenden Konzessionen unverändert zu verlängern. Unabhängig davon, ob der Vernehmlassungsentwurf in der vorliegenden Form weiterverfolgt wird oder aber die Revision zu einem späteren Zeitpunkt wiederaufgenommen wird, betont die Regierung, dass Überschneidungen der Konzessionsgebiete in Grenzregionen weiterhin zulässig sein müssen. Dies gilt insbesondere für die Regionen Moesa und Sarganserland/Werdenberg.

Angesichts der besonderen sprachlich-kulturellen Verhältnisse im Kanton Graubünden beantragt die Regierung zudem, dass die spezifischen Auflagen zugunsten der Sprachminderheiten und die Zusammenarbeit mit den Sprachorganisationen auch in Zukunft in der Verordnung selber verankert bleiben. Ebenfalls explizit in die Verordnung aufzunehmen ist, dass es sich bei den zu erbringenden Sendungen in rätoromanischer und italienischer Sprache auch um Informationsleistungen handeln muss, die sich auf die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Besonderheiten der betroffenen Gebiete beziehen.

Vernehmlassungsunterlagen Eidgenössisches Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) betreffend die geplante Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV).

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zuständig: Regierung