Bündner Unternehmen, die stark unter den Folgen der COVID-19-Pandemie leiden, konnten bis Ende Juni 2021 finanzielle Unterstützung in Form von Härtefallhilfen beantragen. Nun bereitet der Kanton Graubünden neue Härtefallhilfen für das vierte Quartal des Jahres 2021 und für weitere Monate des Jahres 2022 vor.
Die Regierung möchte Unternehmen, die von der COVID-19-Pandemie besonders betroffen sind, auch für Umsatzverluste, die sie im vierten Quartal 2021 erlitten haben, unterstützen. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der entsprechenden Kredite durch die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats (GPK). Weiter sollen im Rahmen der beschlossenen Vorgaben des Bundesrechts neue Härtefallmassnahmen für das Jahr 2022 aufgegleist werden.
Wiedereröffnung Härtefallprogramm 1
Für die Unterstützung im vierten Quartal 2021 soll das Härtefallprogramm 1 wiedereröffnet werden. Es gelten dieselben Regeln wie im letzten Jahr. Das bedeutet im Grundsatz, dass Unternehmen mit Sitz in Graubünden, die vor dem 1. Oktober 2020 gegründet wurden und zwischen 1. November 2020 und 30. Juni 2021 während mindestens 40 Tagen behördlich geschlossen waren, ein Gesuch einreichen können. Diejenigen Unternehmen, die nicht behördlich geschlossen waren, können nur ein Gesuch einreichen, wenn sie im Jahr 2020 beziehungsweise in einer 12-Monatsphase zwischen Januar 2020 und Juni 2021 einen Umsatzverlust von über 40 Prozent ausgewiesen haben.
Hilfen für Umsatzverluste im vierten Quartal des Jahres 2021 werden nur ausgerichtet, sofern diese Umsatzverluste mindestens 15 Prozent betragen.
Das zuständige Departement für Volkswirtschaft und Soziales (DVS) ist dabei, die notwendigen Gesuchsformulare und Fact-Sheets vorzubereiten, so dass bald Gesuche eingereicht werden können. Die nötigen Nachtragskredite werden der GPK so rasch wie möglich unterbreitet.
Neuaufgleisung Härtefallprogramm 2
Für Hilfen zugunsten von Unternehmen, die von der COVID-19-Pandemie in den ersten Monaten des Jahres 2022 besonders betroffen sind, hat der Bund neue rechtliche Grundlagen erarbeitet. Diese sind am 8. Februar 2022 in Kraft getreten. Der Kanton ist dabei, die notwendigen Voraussetzungen und Grundlagen zur Umsetzung des neuen Härtefallprogramms 2 zu schaffen.
Weitere Informationen sind auf der Webseite des DVS zu finden.
Auskunftsperson:
Regierungspräsident Marcus Caduff, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel +41 81 257 23 01, E-Mail Marcus.Caduff@dvs.gr.ch (erreichbar von 10.30 bis 12.00 Uhr)
zuständig: Regierung