Die Regierung nimmt
Stellung zu zwei Teilrevisionen der Verordnung über Fernmeldedienste des Eidgenössischen
Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Grundsätzlich
begrüsst sie die geplanten Anpassungen und Stossrichtungen. Sie hat jedoch bei den Grundversorgungsbestimmungen sowie bei den
Bestimmungen zur Sicherheit von Informationen sowie von
Fernmeldeinfrastrukturen und -diensten noch einige Anträge.
Bei der Anpassung
der Grundversorgungsbestimmungen begrüsst die Regierung die geplante Erhöhung der
bestehenden Grundversorgung. Sie beantragt
jedoch, ein Basisangebot von mindestens 80/80 (Down-/Upload), statt wie geplant nur 80/8 Megabits
pro Sekunde zu definieren und anzustreben. Aufgrund der aktuellen
Nachfrageentwicklung erachtet die Regierung sogar 100/100 Megabits pro Sekunde
für das richtige Basisangebot. Die Preisobergrenze für den Dienst von 80/80 Megabits
pro Sekunde soll bei 45 Franken pro Monat festgelegt werden und zur
Umsetzung der 80/80 Megabits pro Sekunde in Bauzonen ist eine konkrete Frist
von fünf Jahren festzulegen. Zudem möchte die Regierung, dass dort, wo die
Kosten zur Erbringung des neuen Grundversorgungsdienstes als unangemessen
beziehungsweise zu hoch bezeichnet werden, die Erschliessungskosten transparent
offengelegt werden, damit gemeinsame Lösungen zur Deckung von Finanzierungslücken gefunden
werden können.
Auch bei den
Bestimmungen zur Sicherheit von Informationen sowie von
Fernmeldeinfrastrukturen und –diensten beantragt die Regierung eine Änderung. Gemäss dem
Verordnungsentwurf müssen die Anbieterinnen und Anbieter von Fernmeldediensten
Störungen im Betrieb ihrer Anlagen und -dienste, welche potenziell mindestens 30 000 Kundinnen und Kunden betreffen,
unverzüglich der nationalen Alarmzentrale melden. Die Regierung beantragt
hingegen, eine Pflicht zur Meldung einer Störung, wenn mindestens 1000 Kundinnen
und Kunden oder eine Gemeinde beziehungsweise Fraktionen potenziell betroffen
sind und die Störung länger als 15 Minuten dauert. Ein Unterbruch beziehungsweise eine Störung
kann, wenn ein Notruf (Notfallnummern 117/118/144) abgesetzt werden muss und
dies nicht möglich ist, fatale Folgen haben. Wenn zum Beispiel in der Gemeinde Albula/Alvra mit dem Brienzer Rutsch auf dem Gebiet der Fraktion
Brienz/Brinzauls (100 Einwohnerinnen und Einwohner) eine Störung im Betrieb der
Fernmeldeanlagen und -dienste eintritt, können bei einem Ereignis keine
Informationen mehr an die Bevölkerung abgegeben werden, was zu vermeiden ist.
Link: Vernehmlassungsunterlagen
des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation