Im März 2022 wurden Bund und Kantone mit einer völlig neuen Situation konfrontiert: der
Unterbringung von Tausenden von Geflüchteten aus der Ukraine. Seit dem 12. März 2022 wurden in Graubünden 854 Schutzsuchende aufgenommen. Das sind deutlich mehr, als in der Kosovokrise (1998/1999) oder in der Flüchtlingswelle im Jahr 2015. Die Dimension der Fluchtbewegung aus der Ukraine stellt den Kanton vor zusätzliche Herausforderungen. Er prüft deshalb laufend, die Kapazitäten in Kollektivunterkünften auszubauen.
Sollten die kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine weiter andauern, zeigen mögliche Szenarien des Bundes auf, dass bis Ende 2022 dem Kanton Graubünden bis zu 7500 Personen aus der Ukraine als Schutzbedürftige mit Aufenthaltsstatus «S» zugewiesen werden könnten.
In den vergangenen sechs Wochen hat der Kanton Graubünden 854 Schutzsuchende mit bestätigtem Status «S» aufgenommen. Zudem registriert das Amt für Migration und Zivilrecht (AFM) weitere 150 Asylsuchende seit Anfang Jahr. Das sind deutlich mehr, als in der Kosovokrise in den Jahren 1998 und 1999 (1028, bzw. 1155 Asylsuchende pro Jahr) oder in der Flüchtlingswelle im Jahr 2015 mit 1124 Asylsuchenden pro Jahr.
30 Mal mehr Zuweisungen durch den Bund
Die Alltagsstrukturen des AFM sind für 250 bis 400 Zuweisungen durch den Bund ausgerichtet. Dies entspricht rund 30 Zuweisungen pro Monat. Aufgrund des Ukrainekriegs sind es heute allerdings rund 30 Zuweisungen pro Tag.
Von den Schutzsuchenden aus der Ukraine finden derzeit 142 Personen Zuflucht in den kantonalen Kollektivstrukturen. 712 Personen sind bei Privaten oder bei Gastfamilien untergebracht. Aktuell weisen die Kollektivstrukturen rund 186 freie Betten aus. Aus diesem Grund plant das AFM die Kapazitäten zu erhöhen: Im Sommer sollen 1700 Betten in Kollektivunterkünften und rund 500 Wohneinheiten für die Individualunterbringung zur Verfügung stehen.
Gemeinden werden dringend gebeten, bei der Unterbringung von Schutzsuchenden zu unterstützen, verfügbare Mietwohnungen und geeignete Unterkünfte (ab 35 Personen) zu melden.
Regionale Sozialdienste unterstützen Schutzbedürftige mit Aufenthaltsstatus «S»
Aufgrund der grossen Anzahl Personen hat die Regierung am 5. April 2022 entschieden, dass Schutzbedürftige mit Aufenthaltsstatus «S» nebst den kantonalen Kollektivunterkünften auch in Mietwohnungen oder bei Gastfamilien untergebracht werden können.
Personen mit Schutzstatus «S», welche in Mietwohnungen oder in Gastfamilien untergebracht sind, werden durch die regionalen Sozialdienste beraten und unterstützt. Im Grundsatz gilt:
- Personen mit Schutzstatus «S» werden, wenn nötig, finanziell durch den Kanton durch Asylsozialhilfe unterstützt. Die Asylsozialhilfe sichert die Existenz der Betroffenen. Die Höhe liegt unter den Sozialhilfeleistungen für die einheimische Bevölkerung.
- Die finanzielle Unterstützung orientiert sich an den SKOS-Richtlinien und setzt sich aus einem Grundbedarf, der Miete, der Krankenkasse sowie situationsbedingten Leistungen zusammen. Der Grundbedarf wird für Personen aus dem Asylbereich um 20 Prozent reduziert.
- Die an Personen mit Aufenthaltsstatus «S» bei Gastfamilien ausgerichtete Miete ist auf 200 Franken pro Person, maximal aber 200 Franken pro abschliessbarem Zimmer beschränkt.
Angebote zur Förderung des Spracherwerbs
Noch ist schwierig abzuschätzen, wie lange ukrainische Geflüchtete in der Schweiz bleiben werden. Es ist von unterschiedlichen Szenarien auszugehen (Weiterreise, temporärer Aufenthalt und Verbleib in der Schweiz). Unabhängig davon soll den Personen mit Status «S» im Kanton Graubünden rasch und unkompliziert Unterstützungsmassnahmen zur Alltagsbewältigung angeboten werden. In einer ersten Phase steht dabei der Spracherwerb im Vordergrund, für den auf die bestehenden Strukturen der Fachstelle Integration zurückgegriffen werden kann.
Personen mit dem Schutzstatus «S» erhalten die Möglichkeit, einen finanzierten Deutschkurs zu besuchen. Die zuständigen Stellen werden in den nächsten Tagen registrierte Schutzsuchende persönlich anschreiben und sie über Informationsveranstaltungen und Möglichkeiten informieren. Nach einem sprachlichen Einstufungstest sind erste Angebote zur Förderung des Spracherwerbs für erwachsene Personen ab Mitte Mai 2022 geplant. Weitere Informationen zur Sprachförderung von Personen mit Status «S» sowie häufige Fragen und Antworten werden laufend auf der Webseite www.gr.ch/ukraine publiziert.
Die Kommunikationsstelle Ukraine ist zudem per E-Mail ukraine@amz.gr.ch oder Telefon +41 81 257 83 03 zu Bürozeiten erreichbar.
Beilage:
Präsentation Medienkonferenz
Auskunft:
Kommunikationsstelle Ukraine des Kanton Graubünden, E-Mail
kfsmedien@amz.gr.ch, Tel. +41 79 716 22 95 (nur für Medienschaffende)
zuständig: Amt für Migration und Zivilrecht / Sozialamt