Die Gemeinde Schmitten (GR) beabsichtigte im Herbst 2019, die langjährige Partnerschaft mit ihren Nachbargemeinden im Albulatal im schulischen Bereich beenden zu wollen und künftig die Kinder in der Gemeinde Davos beschulen zu lassen. Die Regierung erachtete dieses Vorhaben für die Schulen im Albulatal als kritisch und verpflichtete die Gemeinde Schmitten (GR), in den bestehenden Schulverbänden zu verbleiben. Das Verwaltungsgericht hat im April 2022 die Gemeindeautonomie Schmittens höher gewichtet als die gemeinsame Schule im Tal. Nach Ansicht der Regierung bleibt dem Kanton ein Weiterzug an das Bundesgericht verwehrt.
Am 7. April 2020 verpflichtete die Regierung die Gemeinde Schmitten gestützt auf das Gemeindegesetz des Kantons Graubünden (Art. 54 Abs. 1), bis auf Weiteres die bisherige Zusammenarbeit mit der Gemeinde Albula/Alvra im Schulverband Innerbelfort sowie mit den Gemeinden Albula/Alvra, Bergün Filisur und Lantsch/Lenz im Schulverband Oberstufe Albulatal weiterzuführen. Hintergrund der Anweisung bildeten die Bestrebungen Schmittens, die Schülerinnen und Schüler nach Davos zur Schule schicken zu wollen.
Abwägung verschiedener Interessen
Die Gemeinde Albula/Alvra appellierte an die Regierung, dieses Ansinnen zu unterbinden, weil die zahlenmässig kritischen Schulstandorte Alvaneu (Primarschule) und Tiefencastel (Oberstufe für das ganze Albulatal) geschwächt würden. Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts und der Rechtslage sowie nach Anhörung aller Parteien war die Regierung davon überzeugt, dass wichtige Gründe für die Beschulung der Kinder aus Schmitten im Albulatal sprechen. Diese Überzeugung gründete auf einer Abwägung der verschiedenen Interessen. Die Regierung nahm dabei einen integralen Blick für die gesamte Talschaft ein, die seit Jahren nach sinnvollen und zukunftsfähigen Strukturen ringt. Insbesondere wertet die Regierung die langfristige Sicherung der gemeinsamen Schulstandorte für alle Kinder des Tals als hohes öffentliches Interesse. Die Gemeinde Schmitten (GR) legte gegen den Beschluss der Regierung Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein.
Mit Urteil vom 21. April 2022 hiess das Verwaltungsgericht die Beschwerde gut. Das Gericht sah kein qualifiziertes öffentliches Interesse, das für die Verpflichtung zur schulischen Zusammenarbeit der Gemeinde Schmitten im Albulatal notwendig gewesen wäre und schloss auf Verletzung der Gemeindeautonomie.
Kein Weiterzug ans Bundesgericht
Die Regierung hat das Urteil sorgfältig analysiert und ist nach Abwägen der Prozesschancen zur Erkenntnis gelangt, dass sie keine Beschwerde an das Bundesgericht ergreifen wird. Sie erkennt formale Hindernisse für den Weg des Kantons ans Bundesgericht. Im materieller Hinsicht hätte die Regierung gerne eine weitere richterliche Beurteilung gesehen, ist sie doch von den Ausführungen im Urteil des Verwaltungsgerichts wenig überzeugt. Der als Grundlage dienende Artikel 54 des Gemeindegesetzes sieht nämlich die Einschränkung der Gemeindeautonomie explizit vor.
Die Regierung appelliert nun an alle beteiligten und betroffenen Gemeinden, die bewährte schulische Zusammenarbeit im Albulatal nicht aufzugeben. In besonderer Verantwortung sieht die Regierung die Gemeinde Davos. Sie hat es zu wesentlichen Teilen in der Hand, den bestehenden funktionalen Raum Albulatal nicht zu schwächen.
Auskunftspersonen:
zuständig: Departement für Finanzen und Gemeinden