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Die Regierung genehmigt ein Projekt für weitere Untersuchungen des Brienzer Rutsches. Zudem gibt sie grünes Licht für den Ersatz einer Brücke auf der Obersaxenstrasse und eine umfangreiche Korrektion der Valzeinastrasse.

Brienzer Rutsch: Neue Modelle und Prüfung eines Entwässerungsstollens

Die Regierung genehmigt ein Projekt für Folgeuntersuchungen im Zusammenhang mit der «Rutschung Brienz». Sie spricht ausserdem einen projektbezogenen Kantonsbeitrag in der Höhe von 1,35 Millionen Franken.

Das Dorf Brienz/Brinzauls in der Gemeinde Albula/Alvra liegt auf einer grossen Rutschung, die sich auf über 1000 Höhenmeter erstreckt - vom Brienzer Maiensässgebiet bis hinunter an die Albula. Aufgrund der seit anfangs des 21. Jahrhunderts stetig zunehmenden Geländedeformationen wird die «Rutschung Brienz» seit 2009 systematisch überwacht und ein Frühwarndienst betrieben. Die sehr ungünstige Entwicklung der Verschiebungsraten haben dazu geführt, dass ab 2017 detaillierte geologische Abklärungen mit Kernbohrungen und weiteren geologischen, geophysikalischen und hydrogeologischen Methoden gemacht werden. In Folge der weiter stark zunehmenden Bewegungen und den Erkenntnissen dieser Untersuchungen haben die Behörden anfangs 2020 mit umfassenden Abklärungen zur Machbarkeit von Sanierungsmassnahmen begonnen. Daraus resultierte ein Projekt zur Umsetzung eines 635 Meter langen Sondierstollens. Die bis heute gewonnenen Erkenntnisse haben gezeigt, dass sowohl für die Prognose und Beurteilung von Entwicklungs- und Gefährdungsszenarien als auch für die Planung und Projektierung von Sanierungsmassnahmen (Erweiterung des Sondierstollens zu einem Entwässerungsstollen) zusätzliche Folgeuntersuchungen notwendig sind.

Der Fokus dieses Projekts «Folgeuntersuchung Rutschung Brienz/Brinzauls» liegt nun auf den Fragen, wie sich die «Rutschung Brienz» in der Zukunft entwickeln wird. Insbesondere, welche Auswirkungen ein allfälliger Entwässerungsstollen auf die Rutschung haben würde und mit welcher Wahrscheinlichkeit grosse Sturzereignisse zu erwarten sind. Parallel zu diesen Folgeuntersuchungen ist geplant, eine Botschaft an den Grossen Rat zu richten, mit welcher ein Verpflichtungskredit von rund 40 Millionen Franken für den Bau eines Entwässerungsstollens beantragt wird.

Rutschung Brienz

Die Regierung genehmigt ein Projekt für Folgeuntersuchungen im Zusammenhang mit der «Rutschung Brienz».

Neue Brücke mit neuen Bushaltestellen auf der Obersaxenstrasse

Das Auflageprojekt für die Sanierung der St. Petersbachbrücke zwischen den Fraktionen Meierhof und Tobel sowie die entsprechende Korrektion der Obersaxenstrasse wird von der Regierung genehmigt. Der verbindende Strassenabschnitt im Schlettertobel entspricht nicht mehr den heute gültigen Anforderungen an eine Kantonsstrasse. Hinzu kommt, dass der nicht frostsichere Oberbau Schäden und Deformationen aufweist. Auch der Brückenkörper ist in einem schlechten baulichen Zustand.

Im Rahmen des Projekts erstellt das Tiefbauamt eine neue, rund 80 Meter lange Brücke, zahlreiche neue Schwergewichtsmauern und es korrigiert die Linienführung der Obersaxenstrasse. Die Strassenkorrektion beinhaltet überdies auf Wunsch der Gemeinde einen neuen Gehweg entlang des gesamten Projektgebiets und eine Verlegung der Bushaltestellen (neu eingangs Tobel). Zudem sollen die Bushaltestellen neu in beide Fahrtrichtungen so erstellt werden, dass der haltende Bus nicht überholt werden kann. Die Gesamtkosten des Projekts betragen rund 8,9 Millionen Franken. Die davon für die Gemeinde Obersaxen Mundaun anfallenden Kosten für die Bushaltestellen und den Gehweg sind mit rund einer Million Franken veranschlagt.

Obersaxenstrasse

Das Auflageprojekt für die Sanierung der St. Petersbachbrücke zwischen den Fraktionen Meierhof und Tobel sowie die entsprechende Korrektion der Obersaxenstrasse wird von der Regierung genehmigt.

Umfangreiche Korrektion der Valzeinastrasse

Die Valzeinastrasse zwischen der Fraktion Valzeina und der Gemeinde Grüsch entspricht nicht mehr den heutigen Bedürfnissen und den Sicherheitsanforderungen einer kantonalen Verbindungsstrasse. Schäden im nicht frostsicheren Oberbau und damit verbundene Deformationen in der Fahrbahn machen eine Korrektion notwendig. Die Regierung genehmigt ein entsprechendes Projekt zur Strassensanierung zwischen Geissgaden und Boden sowie zwischen Egga und der Dorfeinfahrt Valzeina. Insgesamt betragen die Kosten des umfangreichen Projekts rund 15,82 Millionen Franken. Mit der Realisierung des Projekts wird die Verkehrs- und Betriebssicherheit der Verbindungsstrasse erhöht und der Verkehrsablauf verbessert. Zudem stellen die vorgesehenen Massnahmen eine Verbesserung für den Strassenunter­halt und den Winterdienst dar.

Valzeinastrasse

Die Valzeinastrasse zwischen der Fraktion Valzeina und der Gemeinde Grüsch entspricht nicht mehr den heutigen Bedürfnissen und den Sicherheitsanforderungen einer kantonalen Verbindungsstrasse.

Grünes Licht für neue Überbauung in Zizers

Die Regierung genehmigt die am 13. Februar 2022 von der Gemeinde Zizers beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Damit ermöglicht sie die nutzungsplanerischen Grundlagen für eine qualitativ hochstehende Überbauung im Quartier «Stiftbungert». Unter Berücksichtigung der ortsbaulich sensiblen Situation schafft sie die Voraussetzungen für ein attraktives Entwicklungsgebiet auf dem rund 8800 Quadratmeter grossen Grundstück. Dazu werden eine Wohnzone in eine spezifische Zentrumszone «Stiftbungert» umgezont sowie die bestehende Quartierplanpflicht «Stiftbungert» durch eine neue Quartierplanpflicht «Stiftbungert West» ersetzt.

OP-Revision Zizers

© Comet Photoshopping GmbH, Dieter Enz

Die Regierung genehmigt die am 13. Februar 2022 von der Gemeinde Zizers beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. 

Abstimmungsvorlagen vom 25. September 2022

Die Regierung nimmt davon Kenntnis, dass am Sonntag, 25. September 2022, folgende eidgenössische Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden:

  • Volksinitiative vom 17. September 2019 «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)»;
  • Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer;
  • Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV 21);
  • Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts).

Kantonal sind am 25. September 2022 keine Sachvorlagen abstimmungsreif.

Kantonal sind am 25. September 2022 keine Sachvorlagen abstimmungsreif.

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zuständig: Regierung