Die Regierung erhöht auf den 1. Januar 2023 die Familienzulagen. Ausserdem sichert sie der Rhätischen Bahn die Abdeckung des COVID-19-bedingten Defizits des Jahres 2021 zu und legt weitere Wildruhezonen in der Gemeinde Scuol fest.
Familienzulagen werden erhöht
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der
Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Familienzulagen. Die Verordnung
soll auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten. Mit der vorliegenden Teilrevision
sollen sowohl die Familien als auch die mit der kantonalen
Familienausgleichskasse abrechnenden Unternehmen entlastet werden.
Mit der Anpassung sollen Kinder- und Ausbildungszulagen um
je zehn Franken pro Monat und Kind erhöht werden. Gleichzeitig soll der
Beitragssatz für Arbeitgebende, Selbstständigerwerbende und Arbeitnehmende mit
Arbeitgebenden ohne Beitragspflicht von 1,65 Prozent auf 1,60 Prozent der
AHV-pflichtigen Lohnsumme beziehungsweise des AHV-pflichtigen Einkommens
gesenkt werden.
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Familienzulagen. Die Verordnung soll auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten.
COVID-19-bedingtes Defizit der RhB wird gedeckt
Der Kanton übernimmt 20 Prozent, also 3,09 Millionen Franken des
COVID-19-bedingten Defizits der Rhätischen Bahn (RhB) des vergangenen Jahres.
Insgesamt weist die RhB im Bereich des regionalen Personenverkehrs in Zusammenhang
mit COVID-19 ein Defizit von rund 15,45 Millionen Franken aus. Der
Defizitdeckung des Kantons vorbehalten bleibt, dass der Bund seinen Anteil von
80 Prozent des Defizits, also rund 12,36 Millionen Franken, übernimmt.
Die Regierung kommt damit einem Gesuch der RhB
nach, das auf die gemeinsam von Bund und Kantonen bestellten Leistungen des
regionalen Personenverkehrs im Jahr 2021 abzielt. Die Finanzierung des
Kantonsbeitrags wurde bereits im Rechnungsjahr 2021 mittels Nachtragskredit
sichergestellt.
© Rhätische Bahn / Andrea Badrutt
Der Kanton übernimmt 20 Prozent, also 3,09 Millionen Franken des COVID-19-bedingten Defizits der Rhätischen Bahn (RhB) des vergangenen Jahres.
Bericht «Abfallplanung Graubünden 2022» genehmigt
Die Regierung nimmt den Bericht
«Abfallplanung Graubünden 2022» vom 31. August 2022 zur Kenntnis und
genehmigt die Abfallplanung und die beantragten Massnahmen.
Die Regierung nimmt den Bericht «Abfallplanung Graubünden 2022» vom 31. August 2022 zur Kenntnis und genehmigt die Abfallplanung und die beantragten Massnahmen.
Weitere Wildruhezonen in der Gemeinde Scuol festgelegt
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Scuol am 13. Februar 2022
beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Damit sollen die Baugesetzbestimmungen
über Wildruhezonen der ehemaligen Gemeinden Ardez, Guarda, Ftan, Scuol und
Sent, den heutigen Fraktionen der Gesamtgemeinde Scuol, vereinheitlicht werden.
Im Val S-charl halten sich in den Wintermonaten vermehrt Wintersporttreibende
mit Ski, Snowboard und Schneeschuhen auf, welche sich nicht an die üblichen
Routen gemäss Tourenkarten halten. Dadurch wird das Wild in den wichtigen
Wildeinständen zunehmend gestört. Aufgrund der guten Erfahrungen mit den
bestehenden Wildruhezonen in Val S-charl sollen solche Gebiete auch in «God da
Praditschöl» und «God da Tamangur» festgelegt werden. Zusätzlich sollen die
bisherigen Wildruhezonen in Ardez in den Gebieten «Peidra Pignan» und «La
Tulaida/Clüs/Chanouva» nach der einheitlichen Baugesetzbestimmung über Wildruhezonen
neu festgelegt werden. Weiter ist oberhalb von Ardez die Verlegung des Fuss-
und Wanderwegs auf die bestehende Forststrasse geplant. Der bestehende
Wanderweg wird dafür im unteren Abschnitt aufgehoben.
© swisstopo
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Scuol am 13. Februar 2022 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Damit sollen die Baugesetzbestimmungen über Wildruhezonen der ehemaligen Gemeinden Ardez, Guarda, Ftan, Scuol und Sent, den heutigen Fraktionen der Gesamtgemeinde Scuol, vereinheitlicht werden.
Gewerbeflächen in der Gemeinde Celerina/Schlarigna
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Celerina/Schlarigna am 14. Dezember 2020 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung. Dadurch schafft sie
die raumplanerischen Voraussetzungen zur Ansiedlung regionaler Gewerbebetriebe
im Gebiet «Pros d'Islas».
In der Gemeinde Celerina/Schlarigna bestehen mit Ausnahme der Wohn- und
Gewerbezone «F» bei der Talstation des Skiliftes, welche primär für neue
Hotelbetriebe reserviert ist, keine Reserven an Gewerbeflächen für das lokale
Gewerbe. Mit der vorliegenden Teilrevision kann einerseits der Bedarf der
lokalen Betriebe an zusätzlichen Gewerbeflächen gedeckt werden und andererseits
können neue Betriebe angesiedelt werden. Vorgesehen ist die Ansiedlung von
Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben mit geringem Verkehrsaufkommen und
emissionsarmen Nutzungen.
© Andrea Badrutt
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Celerina/Schlarigna am 14. Dezember 2020 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung.
Abstimmungsvorlagen vom 27. November 2022
Die Regierung nimmt davon Kenntnis, dass am Sonntag, 27. November 2022, keine eidgenössische Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet
werden.
Kantonal gelangen folgende zwei Sachvorlagen zur Abstimmung:
- Teilrevision der Kantonsverfassung (Justizreform
3);
- Verpflichtungskredit für den Umbau und die
Erweiterung des Staatsgebäudes in Chur.
Die Regierung nimmt davon Kenntnis, dass am Sonntag, 27. November 2022, keine eidgenössische Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden.