Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen

Mit Zustimmung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) verfügt der Kanton Graubünden insgesamt drei weitere Wolfsabschüsse aus den beiden Wolfsrudeln Beverin und Wannaspitz. Dabei soll auch «M92», das Vatertier des Beverinrudels, erlegt werden.

Sowohl beim Beverinrudel als auch beim Wannaspitzrudel wurden in diesem Jahr Regulierungsabschüsse getätigt. Aus dem Beverinrudel wurden zwei Jungwölfe und aus dem Wannaspitzrudel ein Jungwolf erlegt. Im Verlauf des Alpsommers konnten sowohl beim Beverinrudel als auch beim Wannaspitzrudel höhere Welpenzahlen bestätigt werden, als dies erste Sichtungen nahelegten. Beim Beverinrudel wurden Ende August sieben Welpen nachgewiesen, beim Wannaspitzrudel gelang im September der Nachweis von sechs Welpen. Gemäss eidgenössischer Jagdgesetzgebung darf im Rahmen einer Rudelregulation bis zur Hälfte dieser Jungtiere erlegt werden. Das BAFU hat den entsprechenden Gesuchen des Kantons am 28. Oktober 2022 zugestimmt. Im Wannaspitzrudel dürfen demnach zusätzlich zum bereits erlegten Jungwolf zwei weitere Jungwölfe erlegt werden.

Vatertier des Beverinrudels soll erlegt werden
Aufgrund des Nachweises einer höheren Reproduktionszahl beim Beverinrudel wurde neben den zwei bereits Ende Juli erlegten Tieren ein dritter Wolf zum Abschuss freigegeben. Dabei darf entweder ein weiterer Jungwolf erlegt werden oder das Vatertier «M92». Aufgrund seines besonders problematischen Verhaltens soll mit dem dritten Abschuss das Vatertier «M92» erlegt werden.

Die Frist für den Abschuss des Vatertieres endet am 31. Januar 2023, diejenige für Abschüsse von Jungwölfen endet am 31. März 2023.

Auskunftsperson:

Arno Puorger, akademischer Mitarbeiter Grossraubtiere, Amt für Jagd und Fischerei, Tel. +41 81 257 87 67 (erreichbar von 9.30 bis 11.30 Uhr), E-Mail Arno.Puorger@ajf.gr.ch


zuständig: Amt für Jagd und Fischerei

Neuer Artikel