Das Amt für Raumentwicklung startet heute die öffentliche Mitwirkung für die Überarbeitung eines Kapitels des kantonalen Richtplans. Die Anpassungen erfolgen im Zusammenhang mit dem Agglomerationsprogramm Chur. Der kantonale Richtplan setzt den behördenverbindlichen Rahmen für die koordinierte Umsetzung der Massnahmen des Agglomerationsprogramms.
Im September 2021 wurde das Agglomerationsprogramm in Bern zur Prüfung eingereicht. Erste noch provisorische Ergebnisse der Prüfung wurden mit der Vernehmlassung zum Verpflichtungskredit im Juni 2022 publiziert. Demnach wird das Agglomerationsprogramm Chur mit 35 Millionen Franken vom Bund unterstützt. Umgerechnet auf die Bevölkerungszahl ist dies schweizweit der höchste Bundesbeitrag in der Kategorie der mittleren und kleinen Agglomerationen.
Bundesbeiträge für wichtige Projekte
Unterstützt werden wichtige Projekte wie der Linksabbieger am Rosenhügel, die Ausbauten bei den Bahnhöfen, die siedlungsverträgliche Gestaltung der meisten Ortsdurchfahrten sowie der grösste Teil der Langsamverkehrsmassnahmen. Die detaillierten Prüfberichte mit Angaben zu einzelnen Teilmassnahmen werden Ende Februar durch den Bund publiziert. Die Freigabe der Bundesmittel durch das Bundesparlament erfolgt Ende 2023 und die Umsetzung der Massnahmen zwischen 2024 und 2028.
Massnahmen verbindlich definieren
Damit die Bundesmittel beansprucht werden können, ist eine behördenverbindliche Festlegung des Agglomerationsprogramms Chur sowie seiner raumrelevanten Massnahmen im kantonalen Richtplan erforderlich. Mit der Anpassung des Kapitels «Agglomerationsprogramme» kommt der Kanton diesem Erfordernis nach.
Die Auflagedokumente sind auf der Webseite www.are.gr.ch unter «Aktuelles» einsehbar.
Die öffentliche Auflage der Papierdokumente findet vom 11. November bis 12. Dezember 2022 im Verwaltungsgebäude Sinergia an der Ringstrasse 10 in Chur statt. Die Einsichtnahme in die Auflagedokumente ist zu den offiziellen Bürozeiten möglich (telefonische Anmeldung +41 81 257 50 55).
Während der Auflagefrist können alle Stellung nehmen. Schriftliche Vorschläge und Einwendungen sind bis spätestens am 12. Dezember 2022 und versehen mit dem Vermerk «KRIP-Aggloprogramm» einzureichen, elektronisch an info@are.gr.ch oder per Briefpost an Amt für Raumentwicklung, Ringstrasse 10, 7001 Chur.
Auskunftsperson:
Dr. Boris Spycher, Projektleiter / Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Amt für Raumentwicklung, Tel. +41 81 257 23 06, E-Mail Boris.Spycher@are.gr.ch
zuständig: Amt für Raumentwicklung