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Die Regierung nimmt den Schlussbericht zum Bündner Gastauftritt an der OLMA 2022 zur Kenntnis. Im Weiteren spricht sie einen Beitrag für ein Digitalprojekt im Bereich Langsamverkehr und entscheidet über die Verteilung der Bettagskollekte 2023, des Alkoholzehntels und der Alkoholpatentgebühren an gemeinnützige Organisationen.

Schlussbericht zeigt erfolgreichen Gastauftritt an der OLMA 2022

Die Regierung nimmt den Schlussbericht «Graubünden an der OLMA 2022» zur Kenntnis. Der Auftritt als Gastkanton an der OLMA 2022 war ein Erfolg. Graubünden präsentierte sich vom 13. bis 23. Oktober 2022 als Kanton mit einer innovativen und klimabewussten Landwirtschaft, als Ferienregion mit vielfältigen Kulturen, Traditionen und Sprachen, als Hochburg der alpinen Genusskultur sowie als modernen Kanton zum Leben, Lernen und Arbeiten. Vom Erfolg des Gastauftritts zeugen zahlreiche positive Rückmeldungen seitens des Organisationskomitees, der OLMA-Messeorganisation, der im Auftritt eingebundenen Partnerorganisationen sowie von Besucherinnen und Besuchern. Begleitet wurde der Bündner Gastauftritt von einer durchwegs positiven Medienberichterstattung. Die von der Regierung im Konzept für den Kantonsauftritt definierten Ziele wurden erreicht. Der finanzielle Rahmen von 1,2 Millionen Franken konnte eingehalten werden.

Schlussbericht

Bündner Aufführung in der Olmaarena

© Chilyvent GmbH

Die Regierung nimmt den Schlussbericht «Graubünden an der OLMA 2022» zur Kenntnis. 

Beitrag für Digitalprojekt im Bereich Langsamverkehr

Die Regierung gewährt dem Tiefbauamt Graubünden ein Kostendach von 131 000 Franken für das Digitalprojekt «Digitalisierung Langsamverkehr». Maximal 113 000 Franken dieses Kostendachs spricht sie im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden.

Mit dem Projekt «Digitalisierung Langsamverkehr» sollen Langsamverkehrsdaten, die in der Verantwortung der Fachstelle Langsamverkehr des Tiefbauamts liegen, den Marktakteurinnen und -akteuren in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Damit erhalten beispielsweise touristische Destinationen, Unternehmen oder Start-ups, eine wichtige Basis für die Realisierung innovativer Ideen und Projekte im Langsamverkehr. Im Rahmen dieses Pilotprojekts sollen Entscheidungsgrundlagen für die künftige Nutzung der Daten geschaffen werden. Für die Projektverantwortung ist das Tiefbauamt als Fachstelle Langsamverkehr vorgesehen. Die Mountain Projekts GmbH aus Chur soll mit der Projektleitung beauftragt werden.

Weitere Informationen: https://grdigital.digital

Zwei Fahrradfahrer überqueren eine Brücke

Die Regierung gewährt dem Tiefbauamt Graubünden ein Kostendach von 131 000 Franken für das Digitalprojekt «Digitalisierung Langsamverkehr».

Bettagskollekte 2023

Der Ertrag der Bettagskollekte 2023 wird auf Beschluss der Regierung zu je einem Drittel den folgenden Organisationen, die wertvolle Dienstleistungen für die Bündner Bevölkerung erbringen, zugesprochen: der IG für ein offenes Davos, der Pro Juventute Schweiz – 147.ch und der Vereinigung der Angehörigen von Schizophrenie- und Psychisch-Kranken Graubünden.

Der Eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag findet am 17. September 2023 statt. Am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag wird in allen Kirchen des Kantons eine Kollekte für gemeinnützige Zwecke durchgeführt. Über die Verwendung bestimmt die Regierung. In der Rechnung 2022 belief sich die Kollekte auf 20 700 Franken. Für das Jahr 2023 wird mit einer Kollekte in der Höhe von 21 000 Franken gerechnet.

Der Ertrag der Bettagskollekte 2023 wird auf Beschluss der Regierung zu je einem Drittel den folgenden Organisationen, die wertvolle Dienstleistungen für die Bündner Bevölkerung erbringen, zugesprochen: der IG für ein offenes Davos, der Pro Juventute Schweiz – 147.ch und der Vereinigung der Angehörigen von Schizophrenie- und Psychisch-Kranken Graubünden.

Beiträge aus den Alkoholpatentgebühren und dem Alkoholzehntel

Diverse gemeinnützige Organisationen, Einrichtungen, Vereine, Verbände und Stiftungen erhalten dieses Jahr einen Beitrag von insgesamt 352 000 Franken aus dem Ertrag der Alkoholpatentgebühren. Laut dem Gastwirtschaftsgesetz wird der Reinertrag des Kantons aus der Besteuerung des Kleinhandels mit gebrannten Wassern zu einem Drittel für gemeinnützige Zwecke und zu zwei Dritteln für die Förderung des Tourismus verwendet.

Zudem werden im Kanton Graubünden insgesamt 738 796 Franken aus dem Alkoholzehntel des Bundes ausbezahlt. Die Mittel werden für Informationsmassnahmen zur Verhütung von Alkoholproblemen sowie des Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauchs verwendet. Weiter werden die Mittel für Massnahmen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit Abhängigkeitsproblemen eingesetzt sowie für Programme, die sich an Risikogruppen richten. Zudem werden spezialisierte Beratungsstellen sowie ambulante Betreuungs- und Behandlungseinrichtungen für Alkohol-, Suchtmittel-, Medikamenten- und Drogenabhängige mitfinanziert. Gemäss Alkoholgesetz stehen den Kantonen zehn Prozent vom Reinertrag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung zu (Alkoholzehntel).

Diverse gemeinnützige Organisationen, Einrichtungen, Vereine, Verbände und Stiftungen erhalten dieses Jahr einen Beitrag von insgesamt 352 000 Franken aus dem Ertrag der Alkoholpatentgebühren.

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zuständig: Regierung