Die Regierung spricht einen Investitionsbeitrag für eine eigene Arzneimittelherstellung am Kantonsspital Graubünden. Zudem genehmigt sie die teilrevidierte Stipendienverordnung und ein umfangreiches Sammelprojekt für den Waldbau.
Kantonsbeitrag für pharmazeutische Produktionsstätte am Kantonsspital Graubünden
Die Regierung sichert dem Kantonsspital Graubünden (KSGR) für
eine eigene pharmazeutische Produktionsstätte im Neubau H2 einen
Investitionsbeitrag in der Höhe von 3 Millionen Franken zu. Die Zusicherung und
Auszahlung erfolgt unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung durch den Grossen Rat.
Die Gesamtkosten für den Neubau der entsprechenden Räume betragen rund 4,9 Millionen Franken.
Versorgungsengpässe mit Medikamenten (Arzneimittel und Impfstoffe)
nehmen weltweit zu, auch in der Schweiz. Betroffen sind verschiedene
Medikamentengruppen, besonders aber Krebsmedikamente, Kinderarzneimittel und
Impfstoffe. Viele Formulierungen verschwinden zudem ganzheitlich vom Arzneimittelmarkt,
da die Pharmafirmen auf die Herstellung von umsatzschwachen Präparaten aus
wirtschaftlichen Gründen verzichten. Individuelle Medikamente mit speziellen
Dosierungen, besonders im Bereich der Kindermedizin sind auf dem Markt nicht
verfügbar. Das KSGR mit Kinderklinik und Onkologie ist darauf angewiesen, nicht
mehr erhältliche Medikamente beziehungsweise individuelle Dosierungen zeitnah
in der geforderten Qualität herstellen zu können. Die Eigenherstellung von
Arzneimitteln durch das Institut für Spitalpharmazie des KSGR ist daher für die
Versorgung der Patientinnen und Patienten im ganzen Kanton mehr denn je
unverzichtbar.
Die Regierung sichert dem Kantonsspital Graubünden (KSGR) für eine eigene pharmazeutische Produktionsstätte im Neubau H2 einen Investitionsbeitrag in der Höhe von 3 Millionen Franken zu.
Teilrevision der Stipendienverordnung berücksichtigt finanzielle und gesellschaftliche Entwicklungen
Die Regierung
genehmigt die Teilrevision der Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge
(Stipendienverordnung). Ziel
der vorliegenden Teilrevision ist es, einerseits einzelne Bestimmungen den
heutigen Gegebenheiten anzupassen und andererseits die eingetretene Kostenentwicklung
zu berücksichtigen, indem die Ansätze entsprechend auf den Beginn des
Ausbildungsjahres 2023/2024 angepasst werden (Stichtag 1. Juli 2023). Des Weiteren erfordert die Berufswelt der
Zukunft ein lebenslanges Lernen, weshalb innerhalb des gesetzlichen Spielraums auch
eine Ergänzung der beitragsberechtigen Personen aufgenommen wird.
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendienverordnung).
Sammelprojekt 2023 für den Waldbau
In
Zusammenarbeit mit rund 200 öffentlichen und privaten Waldeigentümerinnen und
Waldeigentümern hat der Kanton fünf regionale Pflegeprogramme ausgearbeitet.
Diese Programme beinhalten jeweils die Themen Schutzwald, Waldbiodiversität und
Waldbewirtschaftung ausserhalb des Schutzwaldes. Mit den Massnahmen in allen
Programmen wird gleichzeitig auch der Lebensraum Wald für die darin lebenden
Wildtiere gepflegt und wo möglich aufgewertet. Zusammengefasst ergeben alle
darin enthaltenen Arbeiten das «Sammelprojekt Waldbau 2023».
Die Regierung
genehmigt dieses Sammelprojekt mit Gesamtkosten von rund 30,73 Millionen Franken. Zudem sichert sie den beteiligen Waldeigentümerinnen und
Waldeigentümern Kantonsbeiträge in der Höhe von insgesamt 25,23 Millionen Franken zu. Das Sammelprojekt umfasst die Behandlung von rund 3300 Hektaren
Wald.
In Zusammenarbeit mit rund 200 öffentlichen und privaten Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern hat der Kanton fünf regionale Pflegeprogramme ausgearbeitet.
Verbauung des Flüelabachs in Davos genehmigt
Die Regierung genehmigt ein Projekt für die Verbauung des
Flüelabachs der Gemeinde Davos. An den Gesamtkosten in der Höhe von rund
650 000 Franken beteiligen sich Kanton und Bund gemäss der
NFA-Programmvereinbarung mit maximal 357 500 Franken.
An den Talflüssen der Gemeinde Davos bestehen seit längerem bekannte
Schutzdefizite. Grosse Gebiete der Bauzone und des touristisch genutzten
Gebiets sind überflutungsgefährdet. Die bestehenden Verbauungen sind bis zu 140 Jahre alt. Sie sind teilweise schadhaft und sanierungsbedürftig. Im Rahmen des
genehmigten Projekts wird im Bereich Färich ein sogenannter «Tandemrechen»
erstellt, der ohne grösseren Aufstau des Wassers bis maximal 300 Kubikmeter
Schwemmholz zurückhalten kann.
Die Regierung genehmigt ein Projekt für die Verbauung des Flüelabachs der Gemeinde Davos.
Gesamtrevision der Ortsplanung in Rongellen genehmigt
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde
Rongellen am 13. Mai 2022 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung.
In der überarbeiteten Planung hat die Gemeinde Rongellen insbesondere
die Bauzonen in Bezug auf Grösse, Dimensionierung und Ausnützung überprüft und
angepasst. Insgesamt hat sie hierbei ihre Wohn-,
Misch- und Zentrumszone (WMZ) um rund 3270 Quadratmeter reduziert. Weiter
wurden im Generellen Gestaltungsplan verschiedene Objekte als «schützenswerte
Kulturobjekte» und drei Gebäude als «zu erhaltende Bauten» respektive
«bemerkenswerte Bauten» festgelegt.
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Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Rongellen am 13. Mai 2022 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung.