Die Regierung hat die beiden Petitionen «Die sofortige Entnahme des Beverin-Rudels allen voran des Leitrüden M92» und «Das Beverin-Rudel darf nicht ausgerottet werden!» zur Kenntnis genommen.
Regierung hat zwei Petitionen betreffend Beverinrudel behandelt
Die Regierung hat sich mit zwei Petitionen betreffend das
Wolfsrudel am Beverin befasst und nimmt diese zur Kenntnis.
Im Oktober 2022 ging die Petition «Die sofortige Entnahme des
Beverin-Rudels allen voran des Leitrüden M92» ein, welche verlangt, dass Bund
und Kanton den Wolfs-Notstand erklären. Mit dem Abschuss
des Vatertiers M92 im November 2022 wurde den Anliegen der Petition bereits
teilweise Rechnung getragen. Soweit die Petition die Entnahme des ganzen
Beverinrudels verlangt, kann der Petition gestützt auf
die geltende Jagdgesetzgebung zum jetzigen Zeitpunkt nicht
entsprochen werden.
Im November 2022 ist die Petition «Das Beverin-Rudel darf
nicht ausgerottet werden!» eingegangen. Die Petitionärinnen und Petitionäre fordern
gemeinhin, dass Grossraubtiere gemäss Berner Konvention zu schützen seien und
das Wolfsmanagement gesetzeskonform umzusetzen sei. Die Regierung ist sich der
Bedeutung des Artenschutzes hinsichtlich des Wolfs in Graubünden bewusst. Die
mit dem Wolfsmanagement betrauten kantonalen Vollzugsbehörden halten sich strikte
an die geltenden gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Petition eine
gesetzestreue Umsetzung des Wolfsmanagements verlangt, wird der Petition
bereits Rechnung getragen.
Die Regierung hat sich mit zwei Petitionen betreffend das Wolfsrudel am Beverin befasst und nimmt diese zur Kenntnis.