Die Regierung legt mit einer Anpassung des Förderleitbilds beziehungsweise
der Förderkriterien für die Förderung der digitalen Transformation in
Graubünden Kostenschwellen fest.
Neu sollen nur noch Projekte gefördert werden, welche eine
gewisse Grösse erreichen. Das bedeutet, die Vorhaben müssen mindestens 100 000 Franken anrechenbare Kosten aufweisen. Für Pilot-/Vorprojekte, Studien sowie
Aus- und Weiterbildungsprojekte gilt eine Schwelle von 50 000 Franken. Damit
betragen die Förderbeiträge, ausgehend von einem durchschnittlichen
Förderbeitrag von 30 bis 40 Prozent der anrechenbaren Kosten, jeweils mehr als
30 000 beziehungsweise 15 000 Franken.
Diese Kostenschwellen haben zum Ziel, die Förderung zu
fokussieren, zu schärfen und eine höhere Wirksamkeit herbeizuführen. Die
Ausrichtung von vielen Kleinstbeiträgen entspricht nicht dem Sinn und Zweck des
Gesetzes zur Förderung zur digitalen Transformation. Tendenziell erzielen
grössere Vorhaben eine höhere Wirksamkeit über die Regionen und den Kanton.
Zugleich hat die Praxis gezeigt, dass der Aufwand sowohl auf Seiten der
Gesuchstellenden als auch auf Seiten von GRdigital und des Kantons zu gross ist
im Vergleich zur Wirkung einer Förderung mit Kleinstbeiträgen. Ausserdem werden
mit der Festlegung von Schwellen auch klare Verhältnisse für die
Gesuchstellenden geschaffen.
Im Auftrag des Kantons nimmt der Verein GRdigital verschiedene Aufgaben zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden
wahr und begleitet Gesuchstellende, prüft Gesuche und spricht eine
Förderempfehlung aus. Den abschliessenden Entscheid über eine Förderung fällt
jeweils die Regierung.
Weitere Informationen: https://grdigital.digital