Die Bündner Regierung hat per 1. September 2023 die kantonalen Wildschutzgebiete neu festgelegt – und deren Anzahl leicht erhöht. Damit wird die Wildverteilung so beeinflusst, dass die Hauptregulierung der Hirsch-, Reh- und Gämsbestände weiterhin mit der traditionellen Hochjagd erfolgen kann. Auf der Niederjagd garantieren sie zusammen mit weiteren Massnahmen die Nachhaltigkeit der Jagd.
Die Überarbeitung des Wildschutzgebietsnetzes erfolgte in enger Zusammenarbeit mit der Jägerschaft, den Vertreterinnen und Vertretern der Land- und Forstwirtschaft sowie den Gemeinden. Stellen sich ungünstige Entwicklungen ein, können Wildschutzgebiete ganz oder teilweise geöffnet werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Quellwirkung für das Jagdgebiet abnehmen sollte.
Im Rahmen der Neuregelung reduzierte sich die Zahl allgemeiner Wildschutzgebiete (Gebiete mit totalem Jagdverbot) gegenüber der letzten Erhebung im Jahr 2018 von 230 auf 229 Gebiete. Die Zahl Hochjagdasyle stieg von 22 auf 30 und jene der Murmeltierasyle sank von 22 auf 20. Das einzige Rehasyl im Kanton wurde beibehalten. Angehoben wurden die Niederjagdasyle von 53 auf 59, jene der Hasenasyle hingegen von 46 auf 45 vermindert. Die Anzahl Federwildasyle reduzierte sich von 21 auf 20, dafür stieg die der Wasserflugwildasyle von 46 auf 47.
Gesamthaft erhöht sich die Anzahl der kantonalen Wildschutzgebiete von derzeit 441 auf 451, dies bei einer Gesamtfläche von 746 Quadratkilometern. Zusammen mit dem Schweizerischen Nationalpark und den sechs eidgenössischen Jagdbanngebieten ergibt dies eine Gesamtfläche von 1121 Quadratkilometern an Wildschutzgebieten im Kanton. Die Schalenwildarten sind wie bis anhin auf 736 Quadratkilometern Lebensraum nicht jagdbar.
Zentraler Bestandteil seit über 30 Jahren
«Wildasyle sind seit 1989 ein zentraler Bestandteil der Jagdplanung», sagt Hannes Jenny, Leiter ad interim des Amts für Jagd und Fischerei. Trotz starker Zunahme von Störungen durch den Menschen im Sommer gelang es damit, das Wild bei naturnahen Altersstrukturen im angestammten Lebensraum zu halten. Nachhaltig hohe Jagdstrecken im September, mit denen die Wildbestände reguliert beziehungsweise reduziert werden, sind nur deshalb möglich, weil das Netz von störungsarmen Rückzugsgebieten bewirkt, dass das Wild berechenbarer wird.
Beim Rothirsch steht die horizontale Verteilung im Vordergrund. Bei der Gämse geht es vor allem darum, Gebiete oberhalb der Waldgrenze als störungsfreier Sommerlebensraum zu erhalten. Insbesondere in Gebieten über der Waldgrenze mit starkem Sommertourismus ist das Ausscheiden von jagdfreien Zonen wichtig. Nur so können ein Abdrängen des Wilds in den Wald verhindert und dadurch auch Wald-Wild-Probleme entschärft werden.
Nachhaltige Niederjagd
Die Bejagung von Hasen, Hühnern und Wasservögeln ist in der heutigen Zeit nur deshalb so gut möglich, weil alles darangesetzt wird, den Jagddruck unter Kontrolle zu haben. Neben dem eingeschränkten Motorfahrzeuggebrauch und den Kontingenten pro Art haben Wildasyle eine Schlüsselfunktion. Damit wird garantiert, dass die Niederjagd nachhaltig ist. Zugleich bleibt eine wichtige Motivation, sich für den Schutz des Lebensraums einzusetzen, erhalten.
Beilagen:
Fotobeilagen:
Foto 2 | Foto 3 | Wildschutzgebiete sind rot-gelb markiert.
Auskunftsperson:
- Regierungsrätin Dr. Carmelia Maissen, Vorsteherin Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität, E‑Mail Carmelia.Maissen@diem.gr.ch (ausschliesslich per E-Mail von 09.00 Uhr bis 10.30 Uhr erreichbar)
- Hannes Jenny, Leiter ad interim Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, Tel. +41 81 257 38 93 (erreichbar von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr), E‑Mail Hannes.Jenny@ajf.gr.ch
zuständig: Regierung