Die Regierung spricht Kantonsbeiträge für ein Rekultivierungsprojekt in Bondo und ein Digitalisierungsprojekt im Engadin. Ausserdem verlängert sie die Frist für die Gesucheinreichung zur finanziellen Unterstützung bei der Sanierung von Bushaltestellen nach Behindertengleichstellungsgesetz.
Kantonsbeitrag für Rekultivierung in Bondo
Die Regierung genehmigt das Projekt «Raggruppamento terreni (RT) Bondo, Landw./forstw.
Erschliessungen» der Gemeinde Bregaglia und spricht einen Kantonsbeitrag von
rund 652 000 Franken.
Infolge des Bergsturzes am Pizzo Cengalo im Jahr 2017 sind
im Gebiet Bondo der Gemeinde Bregaglia enorme Mengen an Sturzmaterial
angefallen. Weite Teile des Gebiets westlich des Dorfs Bondo dienten im
Notrecht als Deponie für das Bergsturzmaterial. Im Rahmen des Projekts sollen
die noch bestehenden Forst- und Güterstrassen in einen Endzustand gebracht und
die per Notrecht angelegten Strassen wieder zurückgebaut werden. Das
Güterstrassennetz umfasst gesamthaft eine Strassenlänge von 1,7 Kilometer
Kiesstrassen und 0,2 Kilometer Belagstrassen. Es handelt sich um ein forst- und
landwirtschaftlich koordiniertes Projekt. Der grösste Teil umfasst den Rückbau
der 2017 provisorisch erstellten Dumperpiste. Insgesamt wird eine
Strassenfläche von 4625 Quadratmeter rekultiviert. Ein weiterer Rückbau
betrifft die Notbrücke und die damit verbundene Wiederherstellung der Aue. Die
Ausführungsdauer beträgt drei Jahre. Die Gesamtkosten werden mit 815 000 Franken veranschlagt.
© Donatsch + Partner AG
Die Regierung genehmigt das Projekt «Raggruppamento terreni (RT) Bondo, Landw./forstw. Erschliessungen» der Gemeinde Bregaglia und spricht einen Kantonsbeitrag von rund 652 000 Franken.
Kantonsbeitrag für digitales Transformationsprojekt im Engadin
Die Regierung gewährt der Engadin Tourismus AG an das Digitalprojekt
«Leistungserbringer als dezentrale Sellpoints» einen Kantonsbeitrag von 266 000 Franken. Sie spricht den Beitrag im Rahmen des Gesetzes zur
Förderung der digitalen Transformation in Graubünden. Die Projektkosten für
die ersten fünf Betriebsjahre sind mit rund 959 081 Franken (Investitions- und
Betriebskosten) veranschlagt.
Im Rahmen des vorliegenden Projekts «Leistungserbringer als
dezentrale Sellpoints» verfolgt die Engadin Tourismus AG die konsequente
Digitalisierung touristisch relevanter Dienstleistungen, Produkte und Prozesse.
Ziel ist es, die Leistungsträger in der digitalen Transformation entlang der
touristischen Dienstleistungskette zu unterstützen, um als touristische Region
zukünftig und langfristig wettbewerbsfähig zu sein. Daneben sollen auch die
Mitarbeitenden digital weitergebildet werden. Das Projekt entfaltet seine
Wirkung zunächst hauptsächlich im Engadin, mittelfristig kann es sich jedoch
auch in den anderen Bündner Tourismusdestinationen entfalten.
Weitere Informationen: https://grdigital.digital
© Engadin Tourismus AG
Die Regierung gewährt der Engadin Tourismus AG an das Digitalprojekt «Leistungserbringer als dezentrale Sellpoints» einen Kantonsbeitrag von 266 000 Franken.
Frist für Kantonsbeiträge an Sanierungen von Bushaltestellen nach Behindertengleichstellungsgesetz verlängert
Die Verantwortlichkeit zur Sanierung von Bushaltestellen gemäss
Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit
Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) liegt im Kanton
Graubünden bei den Gemeinden. Gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz sind
insbesondere Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs bis am 31. Dezember 2023
behindertengerecht anzupassen beziehungsweise einzurichten.
Mit der behindertengerechten Sanierung wird zum einen der hindernisfreie
Zugang für Menschen mit einer Behinderung sichergestellt, zum anderen aber auch
für weitere Fahrgäste des öffentlichen Verkehrs (u.a. Betagte, Familien mit
Kinderwagen oder Reisende mit Gepäck) ein erleichterter Zugang ermöglicht. Die
Regierung möchte die Sanierung der Bushaltestellen nach BehiG weiterhin
forcieren und befristet einen finanziellen Anreiz setzen, um künftige
Sanierungen von Bushaltestellen nach Behindertengleichstellungsgesetz im Kanton
mit erhöhten Förderbeiträgen (60 Prozent an die BehiG-bedingten Kosten) zu
unterstützen. Deshalb hat sie die Frist zur Gesucheinreichung beim Kanton für
erhöhte, kantonale Beiträge bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Davon
ausgenommen sind aufgrund der Totalrevision des Gesetzes über den öffentlichen
Verkehr (GöV) Bushaltestellen, die ausschliesslich vom Ortsverkehr bedient
werden. Solche Bushaltestellen können aufgrund der Übergangsbestimmungen des
GöV noch bis zum 31. Dezember 2023 von erhöhten Kantonsbeiträgen profitieren.
Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Gesucheinreichung.
© Kantonspolizei Graubünden
Die Verantwortlichkeit zur Sanierung von Bushaltestellen gemäss Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) liegt im Kanton Graubünden bei den Gemeinden. Gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz sind insbesondere Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs bis am 31. Dezember 2023 behindertengerecht anzupassen beziehungsweise einzurichten.
Studierendenlöhne in der Pflegeausbildung ab Herbst 2023 angepasst
Die Regierung hat zur Umsetzung des Auftrags Holzinger-Loretz im Jahr 2021 beschlossen, dass Studierende an der Höheren Fachschule für Pflege des
Bildungszentrums Gesundheit und Soziales (BGS) ab Herbst 2023 nicht mehr durch
die Schule, sondern durch die Betriebe angestellt und entlöhnt werden. Dieser
Systemwechsel vom Schulortsprinzip zum Lehrortsprinzip wird in drei Jahren
abgeschlossen sein.
Damit verbunden erhöht die Regierung die Löhne für die Studierenden an
der Höheren Fachschule für Pflege des BGS. Mit diesem Entscheid soll der
Ausbildungsoffensive Rechnung getragen werden, welche die am 28. November 2021
von Volk und Ständen angenommenen Initiative «Für eine starke Pflege
(Pflegeinitiative)» vorsieht. Die Gesamtkosten der Löhne über die nächsten drei
Jahre belaufen sich auf rund 1,3 Millionen Franken und können vom vorgesehenen
Globalbudget an das BGS aufgefangen werden.
Die Regierung hat zur Umsetzung des Auftrags Holzinger-Loretz im Jahr 2021 beschlossen, dass Studierende an der Höheren Fachschule für Pflege des Bildungszentrums Gesundheit und Soziales (BGS) ab Herbst 2023 nicht mehr durch die Schule, sondern durch die Betriebe angestellt und entlöhnt werden.