Die Regierung schafft die rechtlichen Grundlagen zur Umsetzung des «Solarexpress» (hochalpine Solaranlagen) und setzt eine unabhängige Meldestelle für Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung zur Meldung von Missständen ein.
Rechtliche Grundlagen zur Umsetzung des «Solarexpress» geschaffen
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Raumplanungsverordnung
für den Kanton Graubünden. Die Verordnungsrevision soll per 1. September 2023
in Kraft treten. Durch die Teilrevision werden die rechtlichen Grundlagen für
die Umsetzung des sogenannten «Solarexpress» (hochalpine Solaranlagen) geschaffen.
Zur Umsetzung des «Solarexpress» hat der Kanton bereits
anfangs Juli 2023 einen ausführlichen
Leitfaden veröffentlicht (vgl. Medienmitteilung
vom 6. Juli 2023), der von einer überdepartementalen Arbeitsgruppe erarbeitet
wurde. Dieser Leitfaden enthält alles Wissenswerte für Gesuchstellende
(Anlagenbetreibende), Gemeinden (als Zustimmende und als Behörde) und auch für
die kantonalen Behörden (Mitwirkende und Baubewilligungsbehörde), sowohl
bezüglich Bewilligungsvoraussetzungen als auch Bewilligungsverfahren.
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden. Die Verordnungsrevision soll per 1. September 2023 in Kraft treten.
Bezeichnung der unabhängigen Meldestelle für Missstände im Personalbereich
Die Regierung bezeichnet die Firma IntegrityPlus AG aus
Zürich als unabhängige Meldestelle für die Meldung von Missständen im
Personalbereich der kantonalen Verwaltung, der Gerichte und der selbstständigen
kantonalen Anstalten. Zur Stärkung der sogenannten Compliance und der
Integrität der Mitarbeitenden wurde mit der Teilrevision des Personalgesetzes
(Art. 47a PG) auf den 1. Januar 2023 eine rechtliche Grundlage für das neue
Meldewesen für Missstände geschaffen. Die Meldestelle nimmt baldmöglichst ihren
produktiven Betrieb auf. Vorher sind noch die Details und konkreten Abläufe
gemeinsam mit der IntegrityPlus AG zu definieren.
Als mögliche Missstände fallen insbesondere strafbare
Handlungen wie Betrug, Bestechung oder Veruntreuung in Betracht, aber auch
sonstiges finanzielles Fehlverhalten, Diskriminierung, Mobbing, sexuelle
Belästigung, Persönlichkeitsverletzungen oder Verstösse gegen die Dienstpflichten,
Vorschriften des Datenschutzes, des Umweltschutzes oder der Arbeitssicherheit. Gemeldet
werden können Missstände, wenn die betreffenden Mitarbeitenden diese aus
objektiven Gründen für wahr halten (d.h. «in gutem Glauben») und die Meldung im
wohlverstandenen Interesse des Arbeitgebenden liegt, also nicht aus blossem
Eigeninteresse erfolgt (d.h. «in guten Treuen»). Die Meldung von Missständen kann anonym
erfolgen und die Meldestelle ist verpflichtet, die Anonymität der Meldenden zu
wahren. Die Mitarbeitenden können einen entsprechenden Verdacht aber auch nach
wie vor auf dem Dienstweg ihren direkten oder nächsthöheren Vorgesetzten melden.
Die Regierung bezeichnet die Firma IntegrityPlus AG aus Zürich als unabhängige Meldestelle für die Meldung von Missständen im Personalbereich der kantonalen Verwaltung, der Gerichte und der selbstständigen kantonalen Anstalten.
Kantonsbeitrag an den Ausbau des Bahnhofs Chur West
Die Regierung anerkennt den Neubau des Bahnhofs Chur West als
beitragsberechtigte Massnahme zur Förderung des öffentlichen Verkehrs an und stellt
der Stadt Chur – vorbehältlich der Kreditgenehmigung durch den Grossen Rat – einen
Kantonsbeitrag nach dem Gesetz über den öffentlichen Verkehr (GöV) von maximal
3,7 Millionen Franken in Aussicht. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich
auf 67,9 Millionen Franken. Ein grosser Teil der Investitionskosten des Bahnhofsumbaus
– rund 37 Millionen Franken – wird durch die Rhätische Bahn über den
Bahninfrastrukturfonds des Bundes (BIF) finanziert.
Der zukünftige Bahnhof Chur West ist als multimodale Verkehrsdrehscheibe
mit Anbindung an den überregionalen öffentlichen Verkehr geplant, ein zentrales
Element im Rahmen der kurz- und mittelfristigen Entwicklung im Stadtgebiet Chur
West. Er soll wesentlich zur Stärkung des öffentlichen Verkehrs sowie des
Langsamverkehrs beitragen. Insbesondere sind auch die Anforderungen des Bundesgesetzes
über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu
erfüllen. Das Projekt der Stadt Chur besteht aus 13 Teilprojekten, wovon vier
nach dem GöV beitragsberechtig sind. Kernbestandteile bilden der neue Bahnhof
Chur West, die Perronzugänge Ost und West, der neue Bahnhofplatz, die Bus- und
Postautoumsteigestation, die Velostation, die Fuss- und Velowegverbindungen,
die Erweiterung der Brücke Raschärenstrasse, der Umbau der Raschärenstrasse und
die Sanierung der Unterführung Rheinfelsweg. Der Grosse Rat
behandelt das Geschäft in der Dezembersession 2023 im Rahmen der
Budgetbotschaft. Der Verpflichtungskredit ist dem fakultativen Finanzreferendum
zu unterstellen.
© RhB/Stadt Chur
Die Regierung anerkennt den Neubau des Bahnhofs Chur West als beitragsberechtigte Massnahme zur Förderung des öffentlichen Verkehrs an und stellt der Stadt Chur – vorbehältlich der Kreditgenehmigung durch den Grossen Rat – einen Kantonsbeitrag nach dem Gesetz über den öffentlichen Verkehr (GöV) von maximal 3,7 Millionen Franken in Aussicht.
Grünes Licht für neue touristische Transportanlage in Samnaun
Die
Regierung genehmigt die von der Gemeinde Samnaun am 18. Dezember 2022
beschlossenen Teilrevisionen der Ortsplanung. Damit schafft sie die
nutzungsplanerischen Voraussetzungen für den Bau einer 10er-Kabinenbahn «Laret
– Champs – Muller» als zusätzliche Erschliessungsanlage vom Tal ins Skigebiet
Samnaun. Im Rahmen des
Projekts sollen zudem auch Land- und Forstwirtschaftswege, Fuss- und
Wanderwege, Mountainbikewege sowie Langlaufloipen angepasst werden.
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Samnaun am 18. Dezember 2022 beschlossenen Teilrevisionen der Ortsplanung.