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Die Regierung nimmt Stellung zum Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushalts ab 2025 und genehmigt ein Projekt zur Korrektion der Splügenstrasse.

Stellungnahme zum Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushalts

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Finanzdepartements bezüglich Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushalts ab 2025. Der Bundesrat will damit die Vorgaben der Schuldenbremse auch ab 2025 einhalten.

Die Kantone haben am 22. September 2023 anlässlich einer Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) eine konsolidierte Stellungnahme zum vorgelegten Entwurf verabschiedet. Die Kantonsregierungen anerkennen den Handlungsbedarf des Bundes. Sie wehren sich aber gegen eine Lastenabwälzung auf die Kantone. Sie lehnen deshalb die geplante Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer ab. Gleichzeitig fordern sie, dass der Bund auf Kürzungen bei der Finanzierung des regionalen Personenverkehrs verzichtet.

Die Bündner Regierung unterstützt diese KdK-Stellungnahme und bittet den Bundesrat, sämtliche darin aufgeführten Hinweise und Einwände bei der Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse und bei der weiteren Bearbeitung der Vorlage zu berücksichtigen.

Stellungnahme Konferenz der Kantonsregierungen

Die Regierung nimmt Stellung zu einer Vernehmlassungsvorlage des Eidgenössischen Finanzdepartements bezüglich Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushalts ab 2025.

Umfangreiches Projekt zur Korrektion der Splügenstrasse

Die Regierung genehmigt das Auflageprojekt für die Korrektion der Splügenstrasse im Bereich «In da kurza Chera» bis «Galerie». Der rund 2,6 Kilometer lange Strassenabschnitt entspricht nicht mehr den heutigen Bedürfnissen und Sicherheitsanforderungen. Aufgrund des nicht frostsicheren Oberbaus der Strasse weist die Fahrbahn ausserdem Deformationen auf. Zum Teil sind Kunstbauten (Mauern, Brücken) ebenfalls sanierungsbedürftig. Die ersten vier Kehren vor Projektbeginn sowie der Abschnitt ab Projektende bis zur Passhöhe wurden bereits ausgebaut.

Im Rahmen des Projekts ist vorgesehen, die hochwertige Bausubstanz zu erhalten, den Oberbau zu erneuern sowie die Geometrie, wo möglich, zu verbessern. Die gesamte Länge des Projekts wird auf eine Fahrbahnbreite von 5,2 Meter zuzüglich Kurvenverbreiterung ausgebaut und richtet sich dabei nach der bestehenden maximalen Breite der heutigen Anlage. Die erforderliche Aufweitung erfolgt mit Rücksicht auf die wertvolle Bausubstanz ‒ der Splügenpass ist im Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz als Strecke von nationaler Bedeutung erfasst. Die Gesamtkosten des Projekts sind mit 18,95 Millionen Franken veranschlagt.

zu sanierende Kurve am Splügenpass

Die Regierung genehmigt das Auflageprojekt für die Korrektion der Splügenstrasse im Bereich «In da kurza Chera» bis «Galerie».

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zuständig: Regierung