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Die Regierung genehmigt das Kooperationsprogramm «Interreg VI A Italien–Schweiz 2021-2027» und spricht verschiedene Beiträge, unter anderem für die Stiftung SchweizMobil und die Berufsausstellung FIUTSCHER.

Kooperationsprogramm «Interreg VI A Italien-Schweiz 2021-2027» genehmigt

Die Regierung genehmigt das Kooperationsprogramm (Programma di cooperazione transfrontaliera Interreg VI A Italia–Svizzera) sowie die Programmvereinbarung (Convenzione di programma Interreg VI Italia-Svizzera 2021–2027) zwischen dem Bund und den drei beteiligten Schweizer Kantonen Tessin, Wallis und Graubünden. Der Kanton Graubünden stellt für die siebenjährige Programmperiode 3 206 000 Franken für die Projektförderung zur Verfügung.

Im Rahmen von «Interreg VI A Italien-Schweiz 2021-2027» stehen unter anderem Projekte in den Bereichen Innovation und Technologietransfer, Anpassung an den Klimawandel und Resilienz, nachhaltige und grenzüberschreitende Mobilität, Tourismus sowie Inwertsetzung von Natur und Kultur im Fokus.

Der Kanton Graubünden strebt gute Aussenbeziehungen mit seinen nationalen und internationalen Nachbarn an und misst diesen eine zunehmende Bedeutung bei. Die Europäische Union fördert im Rahmen ihrer Kohäsionspolitik mit Interreg-Programmen die grenzüberschreitende und transnationale Zusammenarbeit ihrer Mitgliedsländer und mit Drittstaaten. Ziel ist es, mittels grenzübergreifender Projekte Herausforderungen gemeinsam anzugehen und innovative Lösungen zur Nutzung vorhandener Potenziale zu entwickeln. Der Kanton beteiligt sich an Interreg seit 1996, in den vergangenen Förderperioden jeweils an den grenzüberschreitenden Programmen «Italien-Schweiz» und «Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein». Die Beteiligung des Bundes an den Interreg-Programmen erfolgt im Rahmen der Neuen Regionalpolitik.

Die Regierung genehmigt das Kooperationsprogramm (Programma di cooperazione transfrontaliera Interreg VI A Italia–Svizzera) sowie die Programmvereinbarung (Convenzione di programma Interreg VI Italia-Svizzera 2021–2027) zwischen dem Bund und den drei beteiligten Schweizer Kantonen Tessin, Wallis und Graubünden

Regierung setzt Teilrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes auf den 1. November 2023 in Kraft

Die vom Grossen Rat beschlossene Teilrevision des Kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes (KNHG) tritt am 1. November 2023 in Kraft. Die Referendumsfrist ist am 24. Januar 2023 unbenutzt abgelaufen. Mit der Teilrevision der Kantonalen Natur- und Heimatschutzverordnung (KNHV) hat die Regierung die Ausführungsbestimmungen genehmigt. Mit dem Inkrafttreten der Teilrevision wird der mit Regierungsbeschluss vom 3. November 2020 verhängte Marschhalt zum kantonalen Bauinventar aufgehoben. Die Erfassung des kantonalen Bauinventars kann somit wiederaufgenommen und auf neuer Basis fortgeführt werden.

Bei der Erarbeitung des Kantonalen Bauinventars wird neu der Einbezug der Gemeinden in den Prozess geregelt sowie eine Konkretisierung der Kriterien für die Aufnahme eines Objekts in das kantonale Bauinventar vorgenommen.

Zur Verdeutlichung und Konkretisierung der erwähnten Kriterien hat die kantonale Denkmalpflege die «Vollzugshilfe Kantonales Bauinventar» erstellt. Der Inhalt dieser Vollzugshilfe sowie die konkreten Abläufe der Erarbeitung des kantonalen Bauinventars werden im Rahmen einer Informationsveranstaltung für alle Interessierten zeitnah erläutert.

Die vom Grossen Rat beschlossene Teilrevision des Kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes (KNHG) tritt am 1. November 2023 in Kraft.

Kantonsbeitrag für Stiftung SchweizMobil

Der Kanton Graubünden setzt die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Stiftung SchweizMobil um weitere vier Jahre (2024 – 2027) fort. Die Leistungen von SchweizMobil sind für den Kanton Graubünden von grosser Bedeutung. Die Website der Stiftung nimmt auch im internationalen Vergleich eine besondere Position ein. Alle Angebote sind im Gelände mit einer speziellen Routensignalisation gekennzeichnet. Die Informationen zu den Routen sind einheitlich gestaltet, von hoher Qualität und mehrsprachig verfasst. Auf einer App sind alle Routen und die Informationen dazu abrufbar. Dank der SchweizMobil-Routen, zu denen auch zahlreiche buchbare Angebote geschaffen worden sind, wird die bestehende und laufend verbesserte Infrastruktur des touristischen Langsamverkehrs im Kanton zusätzlich in Wert gesetzt. Aus diesen Gründen spricht die Regierung einen Kantonsbeitrag von insgesamt 244 000 Franken (jährlich 61 000 Franken).

SchweizMobil

© SchweizMobil

Der Kanton Graubünden setzt die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Stiftung SchweizMobil um weitere vier Jahre (2024 – 2027) fort.

Kantonsbeitrag für Berufsausstellung FIUTSCHER 2023

Die Regierung sichert dem Bündner Gewerbeverband (BGV) für die Berufsausstellung FIUTSCHER 2023 in Chur einen Kantonsbeitrag von maximal 370 000 Franken zu.

Die Berufsausstellung FIUTSCHER 2023 findet vom 15. bis 19. November 2023 in Chur statt. Gemäss BGV haben sich 80 Ausstellende angemeldet, welche in der Stadthalle Chur 150 Berufe und 240 Weiterbildungen präsentieren. Die Ausstellungsfläche wurde um rund 1000 Quadratmeter vergrössert und das Rahmenprogramm wird ausgeweitet, um die Zielgruppen der Erziehungsberechtigten, Angehörigen, Lehrpersonen und der breiten Öffentlichkeit mit verschiedenen Themen rund um die Berufsbildung zu erreichen. Daneben wird die Schweizer Meisterschaft der Fleischfachleute während der Berufsausstellung FIUTSCHER durchgeführt.

Fiutscher

©Bündner Gewerbeverband

Die Regierung sichert dem Bündner Gewerbeverband (BGV) für die Berufsausstellung FIUTSCHER 2023 in Chur einen Kantonsbeitrag von maximal 370 000 Franken zu.

Beitrag an die Umsetzung des Biathlonprojekts – «Become a shooting star»

Die Regierung spricht dem Bündner Skiverband (BSV) an die Umsetzung des Biathlonprojekts – «Become a shooting star» einen Beitrag von maximal 60 000 Franken aus der Spezialfinanzierung Sport.

Im Rahmen der Biathlon-WM 2025 auf der Lenzerheide möchte der BSV in Zusammenarbeit mit weiteren Partnern den Biathlonsport in Bündner Schulen bekannt machen. Eine Biathlonbotschafterin oder ein -botschafter welche oder welcher im Rahmen des Projekts für zwei Jahre angestellt werden soll, wird interessierte Bündner Primarschulen besuchen und den Schülerinnen und Schülern den Biathlonsport mittels einer Praxis-Sportlektion in der Turnhalle zeigen. Ziel ist es, sie unter anderem das Schiessen mit einem Laser-Biathlongewehr erleben zu lassen und sie durch diese Aktivität für den Sport zu begeistern. Die Schulkinder sollen motiviert werden, ein Schnuppertraining in einem Bündner Skiclub mit einem Biathlonangebot zu besuchen. Entsprechend ist beabsichtigt, hauptsächlich Schulen zu besuchen, bei denen es im näheren Umkreis Skiclubs gibt, welche im Anschluss Schnupperlektionen und weiterführende Trainings anbieten.

Biathlon

Die Regierung spricht dem Bündner Skiverband (BSV) an die Umsetzung des Biathlonprojekts – «Become a shooting star» einen Beitrag von maximal 60 000 Franken aus der Spezialfinanzierung Sport.

Regierung genehmigt ein Forstprojekt der Gemeinde Obersaxen Mundaun

Die Regierung genehmigt das Projekt «Forstliche Erschliessung Horawald» der Gemeinde Obersaxen Mundaun unter gewissen Auflagen und spricht einen Kantonsbeitrag von maximal 4 968 000 Franken.

Das Projekt beinhaltet den Ausbau der 2090 Meter langen Strasse Waldweg St. Martin – Bäraboda, den Ausbau der 1880 Meter langen Strasse Gluggeri – Bebmerbrunna sowie den Ausbau der 2040 Meter langen Strasse Schindelboda – Hindara Horawald. Die Wälder im Projektgebiet schützen Siedlungsgebiete, Kantonsstrassen sowie Gewerbe- und Industriebetriebe vor Lawinen, Rutschungen, Murgängen und Hochwasser. Daneben erfüllen diese Wälder auch eine wichtige Holzproduktionsfunktion. Für die nachhaltige Erfüllung dieser Waldfunktionen ist eine entsprechende Pflege und Bewirtschaftung notwendig. Die heutige Erschliessung dieser Wälder ist jedoch ungenügend. Insbesondere weisen die bestehenden Strassen eine ungenügende Breite und Tragfähigkeit auf, so dass eine effiziente und sichere Waldbewirtschaftung nicht möglich ist. Demzufolge ist eine Verbesserung der Walderschliessung erforderlich. Mit dem Ausbau der vorhandenen Strassen kann zukünftig die Waldbewirtschaftung fachgerecht und effizient durchgeführt werden.

Die Regierung genehmigt das Projekt «Forstliche Erschliessung Horawald» der Gemeinde Obersaxen Mundaun unter gewissen Auflagen und spricht einen Kantonsbeitrag von maximal 4 968 000 Franken.

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