Die Regierung genehmigt das Kooperationsprogramm «Interreg VI A Italien–Schweiz 2021-2027» und spricht verschiedene Beiträge, unter anderem für die Stiftung SchweizMobil und die Berufsausstellung FIUTSCHER.
Kooperationsprogramm «Interreg VI A Italien-Schweiz 2021-2027» genehmigt
Die Regierung genehmigt das Kooperationsprogramm (Programma
di cooperazione transfrontaliera Interreg VI A Italia–Svizzera) sowie die
Programmvereinbarung (Convenzione di programma Interreg VI Italia-Svizzera
2021–2027) zwischen dem Bund und den drei beteiligten Schweizer Kantonen
Tessin, Wallis und Graubünden. Der Kanton Graubünden stellt für die siebenjährige
Programmperiode 3 206 000 Franken für die Projektförderung zur Verfügung.
Im Rahmen von «Interreg VI A Italien-Schweiz 2021-2027»
stehen unter anderem Projekte in den Bereichen Innovation und
Technologietransfer, Anpassung an den Klimawandel und Resilienz, nachhaltige
und grenzüberschreitende Mobilität, Tourismus sowie Inwertsetzung von Natur und
Kultur im Fokus.
Der Kanton Graubünden strebt gute Aussenbeziehungen mit
seinen nationalen und internationalen Nachbarn an und misst diesen eine zunehmende
Bedeutung bei. Die Europäische Union fördert im Rahmen ihrer Kohäsionspolitik
mit Interreg-Programmen die grenzüberschreitende und transnationale
Zusammenarbeit ihrer Mitgliedsländer und mit Drittstaaten. Ziel ist es, mittels
grenzübergreifender Projekte Herausforderungen gemeinsam anzugehen und
innovative Lösungen zur Nutzung vorhandener Potenziale zu entwickeln. Der
Kanton beteiligt sich an Interreg seit 1996, in den vergangenen Förderperioden
jeweils an den grenzüberschreitenden Programmen «Italien-Schweiz» und
«Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein». Die Beteiligung des Bundes an den
Interreg-Programmen erfolgt im Rahmen der Neuen Regionalpolitik.
Die Regierung genehmigt das Kooperationsprogramm (Programma di cooperazione transfrontaliera Interreg VI A Italia–Svizzera) sowie die Programmvereinbarung (Convenzione di programma Interreg VI Italia-Svizzera 2021–2027) zwischen dem Bund und den drei beteiligten Schweizer Kantonen Tessin, Wallis und Graubünden
Regierung setzt Teilrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes auf den 1. November 2023 in Kraft
Die vom Grossen Rat beschlossene Teilrevision des Kantonalen
Natur- und Heimatschutzgesetzes (KNHG) tritt am 1. November 2023 in Kraft. Die
Referendumsfrist ist am 24. Januar 2023 unbenutzt abgelaufen. Mit der
Teilrevision der Kantonalen Natur- und Heimatschutzverordnung (KNHV) hat die
Regierung die Ausführungsbestimmungen genehmigt. Mit dem Inkrafttreten der
Teilrevision wird der mit Regierungsbeschluss vom 3. November 2020 verhängte
Marschhalt zum kantonalen Bauinventar aufgehoben. Die Erfassung des kantonalen
Bauinventars kann somit wiederaufgenommen und auf neuer Basis fortgeführt
werden.
Bei der Erarbeitung des Kantonalen Bauinventars wird neu der
Einbezug der Gemeinden in den Prozess geregelt sowie eine Konkretisierung der
Kriterien für die Aufnahme eines Objekts in das kantonale Bauinventar
vorgenommen.
Zur Verdeutlichung und Konkretisierung der erwähnten
Kriterien hat die kantonale Denkmalpflege die «Vollzugshilfe Kantonales
Bauinventar» erstellt. Der Inhalt dieser Vollzugshilfe sowie die konkreten
Abläufe der Erarbeitung des kantonalen Bauinventars werden im Rahmen einer
Informationsveranstaltung für alle Interessierten zeitnah erläutert.
Die vom Grossen Rat beschlossene Teilrevision des Kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes (KNHG) tritt am 1. November 2023 in Kraft.
Kantonsbeitrag für Stiftung SchweizMobil
Der Kanton Graubünden setzt die erfolgreiche Zusammenarbeit
mit der Stiftung SchweizMobil um weitere vier Jahre (2024 – 2027) fort. Die
Leistungen von SchweizMobil sind für den Kanton Graubünden von grosser
Bedeutung. Die Website
der Stiftung nimmt auch im internationalen Vergleich eine besondere
Position ein. Alle Angebote sind im Gelände mit einer speziellen
Routensignalisation gekennzeichnet. Die Informationen zu den Routen sind
einheitlich gestaltet, von hoher Qualität und mehrsprachig verfasst. Auf einer
App sind alle Routen und die Informationen dazu abrufbar. Dank der
SchweizMobil-Routen, zu denen auch zahlreiche buchbare Angebote geschaffen
worden sind, wird die bestehende und laufend verbesserte Infrastruktur des
touristischen Langsamverkehrs im Kanton zusätzlich in Wert gesetzt. Aus diesen
Gründen spricht die Regierung einen Kantonsbeitrag von insgesamt
244 000 Franken (jährlich 61 000 Franken).
© SchweizMobil
Der Kanton Graubünden setzt die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Stiftung SchweizMobil um weitere vier Jahre (2024 – 2027) fort.
Kantonsbeitrag für Berufsausstellung FIUTSCHER 2023
Die Regierung sichert dem Bündner Gewerbeverband (BGV) für
die Berufsausstellung FIUTSCHER 2023 in Chur einen Kantonsbeitrag von maximal
370 000 Franken zu.
Die Berufsausstellung FIUTSCHER 2023 findet vom 15. bis 19. November 2023 in Chur statt. Gemäss BGV haben sich 80 Ausstellende angemeldet,
welche in der Stadthalle Chur 150 Berufe und 240 Weiterbildungen präsentieren.
Die Ausstellungsfläche wurde um rund 1000 Quadratmeter vergrössert und das
Rahmenprogramm wird ausgeweitet, um die Zielgruppen der Erziehungsberechtigten,
Angehörigen, Lehrpersonen und der breiten Öffentlichkeit mit verschiedenen
Themen rund um die Berufsbildung zu erreichen. Daneben wird die Schweizer
Meisterschaft der Fleischfachleute während der Berufsausstellung FIUTSCHER
durchgeführt.
©Bündner Gewerbeverband
Die Regierung sichert dem Bündner Gewerbeverband (BGV) für die Berufsausstellung FIUTSCHER 2023 in Chur einen Kantonsbeitrag von maximal 370 000 Franken zu.
Beitrag an die Umsetzung des Biathlonprojekts – «Become a shooting star»
Die Regierung spricht dem Bündner Skiverband (BSV) an die Umsetzung
des Biathlonprojekts – «Become a shooting star» einen Beitrag von maximal 60 000 Franken aus der Spezialfinanzierung Sport.
Im Rahmen der Biathlon-WM 2025 auf der Lenzerheide möchte der BSV in
Zusammenarbeit mit weiteren Partnern den Biathlonsport in Bündner Schulen
bekannt machen. Eine Biathlonbotschafterin oder ein -botschafter welche oder welcher
im Rahmen des Projekts für zwei Jahre angestellt werden soll, wird
interessierte Bündner Primarschulen besuchen und den Schülerinnen und Schülern
den Biathlonsport mittels einer Praxis-Sportlektion in der Turnhalle zeigen.
Ziel ist es, sie unter anderem das Schiessen mit einem Laser-Biathlongewehr
erleben zu lassen und sie durch diese Aktivität für den Sport zu begeistern.
Die Schulkinder sollen motiviert werden, ein Schnuppertraining in einem Bündner
Skiclub mit einem Biathlonangebot zu besuchen. Entsprechend ist beabsichtigt,
hauptsächlich Schulen zu besuchen, bei denen es im näheren Umkreis Skiclubs
gibt, welche im Anschluss Schnupperlektionen und weiterführende Trainings
anbieten.
Die Regierung spricht dem Bündner Skiverband (BSV) an die Umsetzung des Biathlonprojekts – «Become a shooting star» einen Beitrag von maximal 60 000 Franken aus der Spezialfinanzierung Sport.
Regierung genehmigt ein Forstprojekt der Gemeinde Obersaxen Mundaun
Die Regierung genehmigt das Projekt «Forstliche Erschliessung
Horawald» der Gemeinde Obersaxen Mundaun unter gewissen Auflagen und spricht
einen Kantonsbeitrag von maximal 4 968 000 Franken.
Das Projekt beinhaltet den Ausbau der 2090 Meter langen Strasse
Waldweg St. Martin – Bäraboda, den Ausbau der 1880 Meter langen Strasse
Gluggeri – Bebmerbrunna sowie den Ausbau der 2040 Meter langen Strasse
Schindelboda – Hindara Horawald. Die Wälder im Projektgebiet schützen Siedlungsgebiete,
Kantonsstrassen sowie Gewerbe- und Industriebetriebe vor Lawinen, Rutschungen,
Murgängen und Hochwasser. Daneben erfüllen diese Wälder auch eine wichtige
Holzproduktionsfunktion. Für die nachhaltige Erfüllung dieser Waldfunktionen ist
eine entsprechende Pflege und Bewirtschaftung notwendig. Die heutige Erschliessung
dieser Wälder ist jedoch ungenügend. Insbesondere weisen die bestehenden
Strassen eine ungenügende Breite und Tragfähigkeit auf, so dass eine effiziente
und sichere Waldbewirtschaftung nicht möglich ist. Demzufolge ist eine
Verbesserung der Walderschliessung erforderlich. Mit dem Ausbau der vorhandenen
Strassen kann zukünftig die Waldbewirtschaftung fachgerecht und effizient
durchgeführt werden.
Die Regierung genehmigt das Projekt «Forstliche Erschliessung Horawald» der Gemeinde Obersaxen Mundaun unter gewissen Auflagen und spricht einen Kantonsbeitrag von maximal 4 968 000 Franken.