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In den vergangenen zwei Monaten hat der Kanton Graubünden basierend auf dem revidierten Jagdgesetz erstmals Wölfe proaktiv reguliert. Dabei erlegte die kantonale Wildhut zwischen dem 1. Dezember 2023 und 31. Januar 2024 insgesamt zwölf Wölfe. Weitere acht Tiere aus denselben Rudeln hatte die Wildhut bereits vor dem 1. Dezember erlegt. Trotz der kurzen Regulationszeit konnten rund zwei Drittel der zum Abschuss bewilligten Tiere erlegt werden.

Der Kanton Graubünden hatte bis Ende November 2023 im Rahmen sogenannter reaktiver Abschussbewilligungen den Abschuss von 17 Wölfen aus fünf Wolfsrudeln verfügt. Basierend auf der revidierten Jagdgesetzgebung und mit Bewilligung des Bundesamts für Umwelt verfügte der Kanton Ende November über die proaktive Regulierung den Abschuss von weiteren 27 Wölfen (vgl. Medienmitteilung vom 29.11.2023). Geplant war dabei die vollständige Entnahme der Wolfsrudel Stagias, Vorab, Beverin und Lenzerhorn sowie die Regulierung der beiden Rudel Jatzhorn und Rügiul.
Eine Beschwerde mehrerer Naturschutzorganisationen beim Bundesverwaltungsgericht hat am 7. Dezember 2023 die Regulation der beiden Rudel Jatzhorn bei Davos und Rügiul in Poschiavo sowie die Entnahme der beiden Rudel Stagias und Vorab in der Surselva gestoppt. Durch die Beschwerde waren rund 13 Wölfe weniger zum Abschuss freigegeben. Weiteren sieben Abschüssen wurden durch die Beschwerde die erschwerenden Auflagen der reaktiven Regulierung auferlegt, namentlich die gezielte Tötung einzelner Wölfe eines Rudels, um eine erzieherische Wirkung zu bewirken.

Zwei Drittel der Abschussverfügungen umgesetzt
«In der Summe wurden von den 31 bis Ende Januar 2024 zugelassenen Abschüssen deren 20 getätigt», sagt Arno Puorger, Abteilungsleiter Grossraubtiere beim Amt für Jagd und Fischerei. Dies entspricht rund zwei Drittel der zum Abschuss bewilligten Tiere. Bis Ende März 2024 darf der Kanton Graubünden im Rahmen sogenannt reaktiver Bewilligungen aus den Rudeln Stagias und Vorab noch je einen Jungwolf erlegen.

Der Kanton bedauert, dass die Ziele nicht in allen Rudeln erreicht werden konnten. Angesichts des ausserordentlich grossen Einsatzes und der professionellen Umsetzung durch die kantonale Wildhut zeigt er sich jedoch über die erste proaktive Regulation in der verkürzten Frist zufrieden. Denn bereits im Vorfeld war den Verantwortlichen bewusst, dass die proaktive Regulation in dieser kurzen Frist eine grosse Herausforderung darstellen und der Kanton Graubünden damit Neuland betreten wird, zumal es sich bei Wölfen um sehr lernfähige Tiere mit grossen Streifgebieten handelt. Eine Analyse der gemachten Erfahrungen wird nun aufzeigen, was für die nächste Phase der Wolfsregulation verbessert werden kann.

In diese Analyse miteinfliessen wird auch die Unterstützung der Sonderjagd während der ersten drei Wochen im Dezember. Durch die Beschwerden der Naturschutzorganisationen konnte aber auch die Sonderjagd nur in vereinzelten Regionen und an wenigen Tagen zum Einsatz gelangen. Wie die Bündner Jägerschaft in der nächsten Regulationsperiode eingesetzt wird, werden das Amt für Jagd und Fischerei und der Bündner Kantonale Patentjägerverband gemeinsam in den kommenden Monaten beschliessen.

Nächste Regulationsphase ab September
Die nächste gesetzlich vorgesehene Regulationsperiode beginnt am 1. September 2024 und dauert bis 31. Januar 2025 an. Im Hinblick darauf ist das zuständige Amt für Jagd und Fischerei bestrebt, sowohl von den eigenen als auch ausserkantonalen Erfahrungen zu lernen und zu profitieren. Inwiefern sich die Eingriffe auf den kantonalen Wolfsbestand und die Schadensentwicklung in der Landwirtschaft auswirken, wird erst im Verlauf des Jahres sichtbar werden.

Beilagen:

Auskunftspersonen:

  • Regierungsrätin Dr. Carmelia Maissen, Vorsteherin Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität, E‑Mail Carmelia.Maissen@diem.gr.ch
  • Arno Puorger, Abteilungsleiter Grossraubtiere, Amt für Jagd und Fischerei, Tel. +41 81 257 87 67 (erreichbar von 14.00 bis 14.30 Uhr), E‑Mail Arno.Puorger@ajf.gr.ch

zuständig: Amt für Jagd und Fischerei

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