Die Bündner Regierung hat die Leistungsvereinbarung zwischen Bund und Kanton genehmigt. Der Prüfprozess des Bundes zum Agglomerationsprogramm Chur der 4. Generation ist damit abgeschlossen und die Umsetzung der Massnahmen kann beginnen. Gleichzeitig laufen bereits die Vorbereitungen für ein nachfolgendes Programm der 5. Generation.
Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung von Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen. Voraussetzung dafür ist, dass ein Agglomerationsprogramm die Siedlungs- und Verkehrsentwicklung sowie die Landschaftsplanung wirkungsvoll aufeinander abstimmt. Deshalb fokussiert sich auch das Agglomerationsprogramm Chur auf diese Bereiche. Der Perimeter umfasst die Regionen Imboden, Plessur und Landquart.
ÖV, Ortsdurchfahrten und Velowegnetz im Fokus
Die Massnahmen des Agglomerationsprogramms Chur der 4. Generation sind thematisch breit gefächert und über die ganze Agglomeration verteilt: Ein Schwerpunkt liegt auf ÖV-Haltestellen, die künftig eine hohe Aufenthaltsqualität bieten und einen effizienten Umstieg gewährleisten sollen. Des Weiteren soll der Verkehr in einigen Ortsdurchfahrten siedlungsverträglicher gestaltet werden. Dazu sind Dosierungs- und Lenkungsmassnahmen vorgesehen, um den Verkehr effizienter und flüssiger zu machen und Staus zu reduzieren. Eine weitere Massnahme ist die Verbesserung des Velowegnetzes, beispielsweise durch eine verbindende Route von Rhäzüns bis Maienfeld.
Mit der nun genehmigten Leistungsvereinbarung zwischen Bund und Kanton wurden die Voraussetzungen für die Auszahlung von Bundesbeiträgen von rund 38,5 Millionen Franken geschaffen. Der Beitragssatz des Bundes beim Agglomerationsprogramm Chur der 4. Generation liegt somit bei 30 Prozent. Viele der Massnahmen werden durch die Gemeinden umgesetzt. Da die gesprochenen Bundesgelder nur bis Ende März 2029 beansprucht werden können, haben die Finanzplanung und Projektierung auf kommunaler Ebene bereits begonnen.
Nächstes Agglomerationsprogramm der 5. Generation in Vorbereitung
Die Auswirkungen des hohen Verkehrsaufkommens und die rege Bautätigkeit bleiben auch in Zukunft anspruchsvoll. Die im Agglo-Perimeter liegenden Regionen und Gemeinden sowie der Kanton haben sich darum für die Erarbeitung eines Agglomerationsprogramms der 5. Generation entschieden. Das Programm wird nicht ganz neu verfasst, vielmehr wird an den bestehenden Themen weitergearbeitet. So werden die Optimierung der Bahnhöfe und die siedlungsverträgliche Gestaltung von Strassen weiter vorangetrieben. Punktuell sind neue Ansätze vorgesehen, wie zum Beispiel Massnahmen für den Fussverkehr und die stärkere Berücksichtigung von Freiräumen und Grünzonen in den Siedlungen.
Die Arbeiten zum Agglomerationsprogramm der 5. Generation haben im Juni 2023 begonnen, eine Vernehmlassung bei den Gemeinden ist im September 2024 vorgesehen, der Einbezug der Bevölkerung ist im Januar 2025 geplant. Die Eingabe beim Bund muss bis am 30. Juni 2025 erfolgen.
Beilage:
Informationen zum Agglomerationsprogramm 4. Generation
Visualisierung:
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Auskunftspersonen:
- Regierungsrätin Dr. Carmelia Maissen, Vorsteherin Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität, E‑Mail Carmelia.Maissen@diem.gr.ch
- Reto Knuchel, Kantonsingenieur, Tiefbauamt, Tel. +41 81 257 37 01 (erreichbar von 09.00 bis 10.30 Uhr), E‑Mail Reto.Knuchel@tba.gr.ch
- Boris Spycher, Spezialprojekte, Amt für Raumentwicklung, Tel. +41 81 257 23 06 (erreichbar von 08.30. bis 12.30 Uhr), E‑Mail Boris.Spycher@are.gr.ch
zuständig: Regierung