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Seit Juni 2023 wird ein weiteres Agglomerationsprogramm für die Regionen Imboden, Plessur und Landquart erarbeitet. Es liegt im Entwurf vor und geht nun bei den betroffenen Gemeinden, Regionen und kantonalen Dienststellen in die Vernehmlassung.

Die Auswirkungen des hohen Verkehrsaufkommens und die rege Bautätigkeit bleiben für die Planung auch in Zukunft anspruchsvoll. Das Agglomerationsprogramm Chur liefert darum eine Gesamtstrategie für eine koordinierte Siedlungs- und Verkehrsentwicklung sowie zahlreiche Einzelmassnahmen, zum Beispiel zum Fuss- und Veloverkehr, zur siedlungsverträglichen Gestaltung der Strassenräume, zum öffentlichen Verkehr, zum motorisierten Individualverkehr und zu den Schwerpunkten für die Siedlungsentwicklung nach innen.

Weiterentwicklung des aktuellen Agglomerationsprogramms
Das Programm baut auf der bestehenden 4. Programmgeneration auf. Es ist weiterhin vorgesehen, die Bahnhöfe als Umsteigeorte zu optimieren, zusätzliche Strassenräume siedlungsverträglich zu gestalten und die langfristigen Hotspots der Innenentwicklung zu konkretisieren. Es gibt aber auch neue Elemente, etwa detailliertere Überlegungen zum Fussverkehr und die stärkere Berücksichtigung von Freiräumen und Grünzonen in den Siedlungen. Nun geht das Programm zunächst bei den betroffenen Gemeinden und Dienststellen in die Vernehmlassung. Die Bevölkerung kann sich dann ab Januar 2025 während 30 Tagen zum Programmentwurf äussern.

Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung von Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen. Das Agglomerationsprogramm Chur der 5. Generation wird darum beim Bund zur Prüfung eingereicht und eine Kofinanzierung beantragt. Die Eingabe beim Bund muss bis am 30. Juni 2025 erfolgt sein. Der definitive Finanzierungsbeschluss für alle Agglomerationsprogramme erfolgt durch das Bundesparlament.

Links:

Auskunftsperson:

Boris Spycher, Projektleiter, Amt für Raumentwicklung, Tel. +41 81 257 23 06 (erreichbar von 9.00 bis 11.00 Uhr), E‑Mail Boris.Spycher@are.gr.ch


zuständig: Amt für Raumentwicklung
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