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Die Regierung schlägt zwei Gesetzesrevisionen für die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer im Kanton Graubünden vor. Mit einer Anpassung des kantonalen Steuergesetzes sollen die Bündner Gemeinden an allfälligen Zusatzeinnahmen angemessen beteiligt werden. Das Wirtschaftsentwicklungsgesetz soll zur Stärkung der Standortattraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Graubünden mit einem neuen Förderinstrument, den Steuergutschriften, ergänzt werden. Die Regierung hat die entsprechende Botschaft zuhanden des Grossen Rats für die Behandlung in der Dezembersession 2024 verabschiedet.

Volk und Stände haben am 18. Juni 2023 eine Änderung der Bundesverfassung zur Einführung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz angenommen. Damit wird die Mindestbesteuerung von 15 Prozent für international tätige Unternehmensgruppen mit einem Umsatz über 750 Millionen Euro in Form einer Ergänzungssteuer des Bundes sichergestellt.

Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes (StG)
Die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer stehen zu 25 Prozent dem Bund und zu 75 Prozent den Kantonen zu, in welchen die betroffenen Unternehmen steuerpflichtig sind. Diese Zusatzeinnahmen sind von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich. Für den Kanton Graubünden sind sie zurzeit nicht verlässlich bezifferbar, dürften sich jedoch im tiefen siebenstelligen Bereich bewegen.

Gemäss Bundesverfassung haben die Kantone die Gemeinden angemessen an den Zusatzeinnahmen zu beteiligen. Die Regierung schlägt vor, die Einnahmen im Verhältnis von 75 Prozent zugunsten des Kantons und von 25 Prozent zugunsten der Gemeinden aufzuteilen. Die Gemeinden sollen ihren Anteil ohne Zweckbindung verwenden können. Die Verteilung der Zusatzeinnahmen aus der OECD-Mindeststeuer auf die einzelnen Gemeinden soll im Verhältnis der kommunalen Gewinnsteuern der juristischen Personen erfolgen. Den Kantonsanteil möchte die Regierung hingegen vorrangig für standortfördernde Massnahmen einsetzen, was auch den Gemeinden zugute kommt.

Teilrevision des kantonalen Wirtschaftsentwicklungsgesetzes (GWE)
Die Einschränkung des internationalen Steuerwettbewerbs für grosse Unternehmensgruppen durch die OECD-Mindeststeuer hat zur Folge, dass in der internationalen und interkantonalen Standortpolitik vermehrt andere, nichtsteuerliche Förderinstrumente eingesetzt werden. Um die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Graubünden zu erhalten, ist es angezeigt, die kantonale Standortpolitik mit nichtsteuerlichen Massnahmen weiterzuentwickeln, welche den Vorgaben der OECD entsprechen.

Die Regierung schlägt dazu die Einführung des Instruments «Steuergutschriften» vor, welches grundsätzlich allen Unternehmungen mit Sitz im Kanton Graubünden offensteht. Steuergutschriften entsprechen bereits heute gängiger internationaler Praxis und gelangen in verschiedenen Ländern zur Anwendung. Mit diesem Instrument sollen volkswirtschaftlich erwünschte und förderungswürdige unternehmerische Tätigkeiten gestärkt und Investitionsanreize gesetzt werden. Als förderwürdig gelten unternehmerische Massnahmen zur Erhöhung der kantonalen Wertschöpfung, zur Stärkung von Forschung, Entwicklung und Innovation sowie im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit.

Beilage:

Botschaft zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer im Kanton Graubünden

Auskunftspersonen:

  • Regierungsrat Marcus Caduff, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. +41 81 257 23 01 (erreichbar von 14.30 bis 15.30 Uhr), E‑Mail Marcus.Caduff@dvs.gr.ch
  • Regierungsrat Martin Bühler, Vorsteher Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. +41 81 257 32 01 (erreichbar von 12.30 bis 13.30 Uhr), E‑Mail Martin.Buehler@dfg.gr.ch


zuständig: Regierung

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