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Bei einer im Kanton Glarus aufgefundenen Wasserfledermaus hat die Schweizerische Tollwutzentrale das Tollwutvirus nachgewiesen.

Gefunden wurde die Wasserfledermaus in Mühlehorn (Gemeinde Glarus Nord) am 20. September 2024. Die Schweiz gilt sowohl bei Haus- wie auch bei Wildtieren als frei von Tollwut. Einzelfälle bei Fledermäusen können dennoch selten vorkommen. Seit 1992 wurden in der Schweiz nur sieben Fälle diagnostiziert.

Was tun?
Bei einem Fund ist wichtig, insbesondere kranke und verhaltensauffällige Wildtiere nicht anzufassen und die Stiftung Fledermausschutz oder die Wildhut zu informieren. Bei einem Biss durch eine Fledermaus ist umgehend ein Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen, um die notwendigen Vorsorgemassnahmen einzuleiten. Für die Bevölkerung besteht kein Grund zur Beunruhigung. Mehr Informationen bietet die Schweizerische Tollwutzentrale.

Der Vollzug des Veterinär-, Lebensmittel- und Chemikalienrechts im Kanton Glarus wird vom Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden wahrgenommen.

Auskunftsperson:

Giochen Bearth, Leiter Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden, Tel. +41 81 257 24 11 (erreichbar von 11.00 bis 12.00 Uhr), E‑Mail Giochen.Bearth@alt.gr.ch


zuständig: Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
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