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Das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit hat eine betriebswirtschaftliche Analyse von fünf der elf öffentlich subventionierten Bündner Akutspitäler vornehmen lassen. Die Analyse bietet den Spitälern und Gemeinden Entscheidungsgrundlagen für betriebswirtschaftliche Anpassungen und eine künftige Ausrichtung ihres Leistungsangebots.

Im Kanton Graubünden sind die Gemeinden einer der zwölf Gesundheitsversorgungsregionen zugeteilt. Die Aufgabe der Gesundheitsversorgungsregionen ist es, die Bevölkerung über Leistungserbringer wie Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Spitex oder Rettungsdienste zu versorgen. Der Kanton hingegen hat gemäss Gesetz die Aufgabe, die stationäre Versorgung der Bevölkerung zu planen und Beiträge für eine bedarfsgerechte, zweckmässige und wirtschaftliche ambulante sowie stationäre medizinische Behandlung, Pflege und Betreuung in der notwendigen Qualität zu gewähren. Bei der Spitalplanung muss er darauf achten, dass die gesamte Kantonsbevölkerung innerhalb einer angemessenen Zeitspanne Zugang zu den nötigen Spitalleistungen hat.

Da der Kanton ab dem Jahr 2026 eine neue akutstationäre Spitalplanung vorzunehmen hat, hat das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit (DJSG) das Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG beauftragt, vorgängig Fakten zuhanden der Politik aufzuarbeiten.

Erste Entscheidungsgrundlagen für Spitalplanung 2026
Die Strukturen der Bündner Gesundheitsversorgungsregionen, soweit sie nicht bereits bestehen, befinden sich in Umsetzung. In Hinblick auf die Versorgungssituation zeigen sich allerdings verschiedene Schwierigkeiten: Die Spitäler im Kanton Graubünden bekunden einerseits zunehmend Mühe, sich über das heutige Leistungsangebot zu finanzieren. Andererseits stehen sie beispielsweise durch den Fachkräftemangel vor betrieblichen Herausforderungen. In den Regionen ist zudem die hausärztliche (Notfall-)Versorgung in der jetzigen Situation gefährdet.

Berechnungen aufgrund von Szenario mit Leistungsreduktion
In der Analyse wurde die Auswirkung von stationären und ambulanten Angeboten auf die Erfolgsrechnung der Spitäler untersucht. KPMG ging dabei vom Szenario aus, dass in den fünf analysierten Regionalspitälern eine Leistungskonzentration auf die innere Medizin sowie auf ambulante chirurgische Gesundheitsleistungen (Tagesklinik) stattfindet. Chirurgische Eingriffe, die eine stationäre Hospitalisierung erfordern, würden nicht mehr erbracht. Entsprechend würde das Leistungsangebot der fünf untersuchten Regionalspitäler in diesem Szenario um die stationäre Chirurgie und die Geburtshilfe reduziert.

Hintergrund dieses Szenarios: Wenn Spitäler im 24-Stundenbetrieb Operationssäle und das entsprechende Personal bereithalten müssen, schlägt sich dies in hohen Betriebskosten nieder. In der Geburtshilfe beispielsweise müssen nebst der Hebamme auch ein Chirurgie- und Anästhesieteam bereitstehen. Müssen solche Vorhalteleistungen nicht erbracht werden, können Kosten reduziert werden.

Reduktion des Angebots hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Spitäler
Die Analyse zeigte Folgendes: Wird das Leistungsspektrum bei allen fünf Spitälern reduziert, führt dies zu grossen Unterschieden in den Betriebsergebnissen. Würde man die Leistungen der stationären Chirurgie und der Geburtshilfe weglassen, hätte dies zwar positive Auswirkung auf der Kostenseite, gleichzeitig aber auch negative Auswirkungen auf der Einnahmeseite. Bei zwei Spitälern würde sich eine Reduktion des Angebots insgesamt positiv auf die Finanzlage auswirken. Bei zwei Spitälern wären negative Auswirkungen zu verzeichnen. Ein Spital würde kaum Auswirkungen verspüren.

Entsprechend sieht KPMG im Leistungsspektrum nicht den zentralen Grund für Verlustrechnungen. Vielmehr sind alternative Optimierungspotenziale zur Verbesserung des Ergebnisses zu prüfen. Das Wirtschaftsprüfungsunternehmen empfiehlt deshalb den betroffenen Spitälern, die betriebswirtschaftlichen Strukturen eingehend zu überprüfen und ihr Leistungsangebot schliesslich dem jeweiligen Umfeld und Markt anzupassen.

Gesundheitsversorgungsregionen stehen vor unterschiedlichen Herausforderungen
Das DJSG nimmt die Ergebnisse der KPMG-Analyse zur Kenntnis. «Die Analyse zeigt deutlich, wie unterschiedlich die Herausforderungen der Spitalträgerschaften in den einzelnen Gesundheitsversorgungsregionen sind», sagt Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit. Der Kanton ist bestrebt, die Gemeinden bei der Umsetzung der Gesundheitsversorgungsregionen so zu unterstützen, dass der Bevölkerung in den Regionen schliesslich eine Gesundheits- und Notfallversorgung aus einer Hand zur Verfügung steht, wie im Krankenpflegegesetz vorgesehen.

Die Resultate der KPMG-Analyse hat der Kanton den Spitälern zur Verfügung gestellt. Ob und welche strukturellen und betriebswirtschaftlichen Anpassungen die Spitäler vornehmen und ob sie ihr Leistungsangebot anpassen, müssen die Trägerschaften der einzelnen Spitäler, sprich die Gemeinden der jeweiligen Gesundheitsversorgungsregion entscheiden.

Beilagen:

Auskunftsperson:

Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit. Anfragen werden koordiniert via Ursina Trautmann, Kommunikationsverantwortliche des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. +41 79 712 51 57, E‑Mail Medienstelle@djsg.gr.ch.


zuständig: Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit

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