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Im Zuge einer Strafanzeige hat das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Fleischprodukte aus der Metzgerei der Justizvollzugsanstalt Realta beanstandet. Auf den Produkten war unter anderem der Inhalt von Schweinefleisch nicht oder zu wenig präzise deklariert worden. Das Amt für Justizvollzug hat mit Sofortmassnahmen reagiert.

Aufgrund einer Strafanzeige von Insassen gegen Unbekannt und die Anstaltsleitungen stellte das kantonale Lebensmittelinspektorat Fleischprodukte im Hofladen und in den Justizvollzugsanstalten Realta und Cazis Tignez sicher. Inzwischen liegen die Resultate der Analysen des kantonalen Lebensmittelinspektorats vor. Diese zeigen mehrere nicht konforme Deklarationen von Fleischprodukten. So wies eine Probe einer Rindshauswurst für den Verkauf im Hofladen Schweinefleischanteile auf, die nicht deklariert waren. Bei anderen Produkten waren die Schweinefleischanteile zu wenig präzise deklariert. In einer Zulieferung für die Verpflegung der Insassen und Mitarbeitenden beider Anstalten war in Rindsprodukten ein sehr hoher Schweinefleischanteil beigemischt.

Produktion in der Metzgerei bis auf Weiteres eingestellt
Infolge der Strafanzeige ordnete das Amt für Justizvollzug in der Anstaltsmetzgerei umgehend die Überprüfung der Fleischdeklaration und die Nachverfolgbarkeit der Fleischflüsse an. «Wir müssen garantierten können, dass alle Fleischprodukte korrekt deklariert sind», sagt Mathias Fässler, Leiter Amt für Justizvollzug. «Wir haben unsere internen Kontrollen verstärkt und die Verantwortlichkeiten, Prozesse und Kontrollmechanismen in der Metzgerei durchleuchtet. Zudem haben wir entschieden, bis auf Weiteres nur noch Fleisch von externen Lieferanten zu beziehen.» Amtsleitung und Anstaltsleitungen bedauern die Vorkommnisse und entschuldigen sich bei den Insassen, Mitarbeitenden und den Kunden, die so getäuscht wurden. «Wir hoffen, dass die laufende Strafuntersuchung rasch vollumfängliche Klärung bringt und zügig abgeschlossen werden kann», sagt Amtsleiter Mathias Fässler. Erste personalrechtliche Konsequenzen wurden bereits gezogen.

Auskunftsperson:

Mathias Fässler, Leiter Amt für Justizvollzug, Tel. +41 81 257 52 51 (erreichbar von 15.00 bis 16.00 Uhr), E‑Mail Mathias.Fässler@ajv.gr.ch


zuständig: Amt für Justizvollzug

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