Die Regierung genehmigt eine Strassenkorrektion mit Lärmsanierungsprojekt für die Julierstrasse in Chur. Zudem erteilt sie der CEL Buseno SA die Konzessions- und Projektgenehmigung für die Stromerzeugung mit der Wasserkraft der Calancasca und verlängert den Leistungsauftrag mit dem Verein Elternnotruf.
Grünes Licht für Strassenkorrektion mit Lärmsanierungsprojekt zwischen Rosenhügel und Hohenbühlweg in Chur
Die Regierung genehmigt das Auflageprojekt für die
Strassenkorrektion und das Lärmsanierungsprojekt der Julierstrasse auf dem
Abschnitt zwischen dem Rosenhügel und dem Hohenbühlweg in Chur. Die
Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf rund 6,02 Millionen Franken.
Der Strassenabschnitt ist teilweise in einem schlechten
baulichen Zustand. Mit der geplanten Korrektion soll das Normalprofil auf
normgerechte Werte angepasst und der Oberbau sowie das Entwässerungssystem
erneuert werden. Die dazu nötige Aufweitung der Strasse soll talseitig mittels
Auskragungen und Stützmauern erfolgen. Bergseitig wird die Verbreiterung mit
Hangeinschnitten und Wandmauern erreicht. Aus Lärmschutz- und betrieblichen
Gründen (Sichtweiten bei Fussgängerquerungen und Fahrbahnhaltestellen) soll die
signalisierte Höchstgeschwindigkeit auf dem gesamten Projektperimeter von heute
50 km/h auf 30 km/h reduziert werden (Zone 30).
Die Strassenkorrektion beinhaltet überdies auf Vorschlag der
Stadt Chur eine neue, behindertengerechte Bushaltestelle (Fahrbahnhaltestelle) «St. Antönienrank» in beide Fahrtrichtungen. Ein neuer Fussgängerübergang mit einer
Fussgängerschutzinsel in der Fahrbahnmitte soll ein Überholen der stehenden Busse
verhindern und die Sicherheit der die Fahrbahn querenden Fussgängerinnen und
Fussgänger gewährleisten. Zudem ist auf diesem Projektabschnitt ein neuer,
kurveninnenseitiger Gehweg vorgesehen.
Die Regierung genehmigt das Auflageprojekt für die Strassenkorrektion und das Lärmsanierungsprojekt der Julierstrasse auf dem Abschnitt zwischen dem Rosenhügel und dem Hohenbühlweg in Chur.
Wasserrechtskonzession und Projekt für das Wasserkraftwerk Buseno genehmigt
Die CEL Buseno SA beabsichtigt, die Calancasca für die
Stromerzeugung zu nutzen. Für das geplante Laufwasserkraftwerk wird mit
Investitionskosten von rund 13,5 Millionen Franken und einer durchschnittlichen
Produktion von 7,3 bis 9 Millionen kWh gerechnet.
Die Gemeindeversammlung Buseno verlieh am 12. Dezember 2007
der CEL Buseno SA die Konzession zur Nutzung der Calancasca ab Kote circa 758 m ü. M. bis auf Kote circa 692 m ü. M. mit einer nutzbaren Wassermenge von 4500 Liter pro Sekunde. Mit Beschluss vom 6. September 2016 erteilte die Regierung
die Konzessions- und Projektgenehmigung für das Projekt «Impianto di Buseno».
Dagegen wurde Beschwerde bis ans Bundesgericht erhoben. Das Bundesgericht hatte
mit seinem Urteil vom 31. Januar 2019 die Beschwerde teilweise gutgeheissen.
Das Konzessions- und Projektgenehmigungsvorhaben wurde in der Folge zur Klärung
der gemäss Bundesgericht unzureichend abgeklärten Sachverhaltselemente an die
Regierung zurückgewiesen.
Am 2. Juli 2019 reichte die CEL Buseno SA das Dossier
«Revisione dei piani e analisi tecniche richieste dal Tribunale federale con
sentenza 31 gennaio 2019» ein, welches verschiedene Projektergänzungen
beinhaltet und ersucht für das Projekt «Impianto di Buseno» um erneute
Konzessions- und Projektgenehmigung, welche die Regierung nun erteilt.
Die CEL Buseno SA beabsichtigt, die Calancasca für die Stromerzeugung zu nutzen. Für das geplante Laufwasserkraftwerk wird mit Investitionskosten von rund 13,5 Millionen Franken und einer durchschnittlichen Produktion von 7,3 bis 9 Millionen kWh gerechnet.
Elternnotruf wird fortgeführt
Die Regierung genehmigt den neuen Leistungsauftrag für die
Jahre 2025 bis 2028 mit dem Verein Elternnotruf. Einen ersten Leistungsauftrag
(2014 – 2016) mit dem Verein Elternnotruf genehmigte die Regierung im Jahr 2014. In der Folge wurde dieser mehrmals erneuert. Das Angebot hat sich im
Kanton Graubünden etabliert und die Nachfrage ist im ersten Halbjahr 2024 im
Vergleich zu den beiden Vorjahren wieder deutlich angestiegen. Für die
Leistungsperiode 2025 bis 2028 spricht die Regierung einen jährlichen
Kantonsbeitrag von 30 000 Franken.
Der Verein Elternnotruf besteht seit 1983 und ist eine
Anlaufstelle für Eltern oder Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen jeden
Alters. In erzieherischen Belastungssituationen, bei Konflikten, Krisen oder
Gewalt bietet der Elternnotruf ganzjährig während 24 Stunden telefonische,
persönliche und elektronische Beratung (E-Mail) an. Durch die hohe
Erreichbarkeit und fachliche Qualität wirkt das Angebot des Elternnotrufs in
Krisensituationen entlastend und deeskalierend sowie präventiv, um zu
verhindern, dass Kinder misshandelt oder vernachlässigt werden.
Die Regierung genehmigt den neuen Leistungsauftrag für die Jahre 2025 bis 2028 mit dem Verein Elternnotruf.
Graubünden erhält grosszügige gemeinnützige Beiträge des Kantons Zürich
Die Regierung dankt dem Regierungsrat des Kantons Zürich für
die erneute namhafte Unterstützung aus dem Gemeinnützigen Fonds an fünf
Projekte im Kanton Graubünden. Die Beiträge an diese Infrastrukturprojekte in
verschiedenen Regionen und Sprachgebieten bedeuten eine enorme Stütze für die
jeweilige Projektrealisierung.
Diese sogenannten «Inlandhilfeprojekte 2024» des Kantons
Zürich berücksichtigen folgende Projekte im Kanton Graubünden: die Walderschliessung
Jenisberg in der Gemeinde Bergün Filisur (250 000 Franken), die Wiederherstellung
der Forststrasse Roré-Laura mit der Erstellung eines Löschwasserbeckens in der
Gemeinde Roveredo (100 000 Franken), die Instandstellung der Strada di Maria
Teresa in der Gemeinde Roveredo (110 000 Franken), die Sanierung der Calörtscherstrasse
in der Gemeinde Safiental (100 000 Franken) sowie die Sanierung der alten Mühle
Ftan in der Gemeinde Scuol (165 000 Franken).
Die Regierung dankt dem Regierungsrat des Kantons Zürich für die erneute namhafte Unterstützung aus dem Gemeinnützigen Fonds an fünf Projekte im Kanton Graubünden.