Der Kanton Graubünden will verhindern, dass gebietsfremde Tiere und Pflanzen, wie beispielsweise die Quaggamuschel, in Bündner Gewässern eingeschleppt werden. Deshalb bereitet er die Einführung einer Schiffsmelde- und -reinigungspflicht vor: Führerinnen und Führer müssen den Wechsel ihres immatrikulierten Schiffs in ein anderes Gewässer künftig melden und es vor der Einwasserung reinigen.
Mit der Einführung einer Schiffsmelde- und -reinigungspflicht reagiert der Kanton auf die wachsende Bedrohung der Gewässer durch invasive Tier- und Pflanzenarten, wie die Quaggamuschel, den grossen Höckerflohkrebs oder die Schwarzmundgrundel. Diese werden oft unbeabsichtigt, zum Beispiel am Rumpf oder im mittransportierten Wasser von Freizeitschiffen verschleppt und können enorme ökologische Schäden in Gewässern oder durch Verstopfen von Wasserleitungen anrichten. Die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht wird für immatrikulierte Schiffe gelten. Für Schiffe ohne Nummer und für Wassersportgeräte wird weiterhin eine gründliche Reinigung vor jedem Wechsel eines Gewässers empfohlen.
Im Gleichschritt mit anderen Kantonen
Mit diesem Schritt schliesst sich der Kanton Graubünden den Zentralschweizer Kantonen und dem Kanton Bern an, welche bereits im Jahre 2024 eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht eingeführt haben. Mit der Bereitstellung einer einfachen Online-Anwendung ergänzt der Kanton die bereits seit einigen Jahren laufenden Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen zur Verhinderung der Einschleppung aquatischer Neobiota. Die notwendigen Grundlagen zur Einführung der Schiffsmelde- und -reinigungspflicht sind in Erarbeitung. Die neue Regelung wird frühestens im April 2025 eingeführt, sobald die Online-Anwendung auch in Graubünden zur Verfügung steht und autorisierte Reinigungsstellen bezeichnet sind. In der Zwischenzeit werden die Schiffsführerinnen und Schiffsführer dazu aufgerufen, auf einen Gewässerwechsel zu verzichten oder ihr Schiff bei einem Gewässerwechsel gründlich zu reinigen.
Weitere Informationen:
Neobiota in Gewässern
Fotobeilage:
© Eawag, Linda Haltiner
Auskunftsperson:
Sascha Gregori, Mandatsträger Neobiota, Amt für Natur und Umwelt, Tel. +41 81 257 29 87 (erreichbar von 08.00 bis 12.00 Uhr), E‑Mail Sascha.Gregori@anu.gr.ch
zuständig: Amt für Natur und Umwelt