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Die Regierung misst einer raschen und qualitativ hochstehenden Bewältigung von Katastrophen und Notlagen im Kanton Graubünden eine hohe Bedeutung zu. In die Teilrevisionen der Gesetze über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz lässt sie deshalb die Erkenntnisse aus Krisen und Notlagen der letzten Jahre fliessen. Sie hat die entsprechenden Botschaften zuhanden des Grossen Rates verabschiedet.

Die vorgeschlagenen Anpassungen sehen vor, dass Gemeinden neu explizit auch regionale Führungsstäbe für die Bewältigung von Ereignissen einsetzen können, wenn sie das wollen. Die Gemeinden im Oberengadin und in der Region Moesa haben sich bereits während der Covid-19-Pandemie so organisiert. Auch die Bewältigung des Unwetters im Misox vom Juni 2024 wurde vom regionalen Führungsstab koordiniert. Regionale Führungsstäbe haben dieselben Aufgaben und Kompetenzen wie die Gemeindeführungsstäbe auf demselben Gebiet. Wenn sich die Gemeinden für einen regionalen Führungsstab entscheiden, übernimmt dieser die Führung in der entsprechenden Region anstelle der einzelnen kommunalen Führungsstäbe. Diese Anpassung soll die Wichtigkeit der interkommunalen Zusammenarbeit im Katastrophenfall unterstreichen.

Die Kantonspolizei wird auch künftig als Partnerin des Bevölkerungsschutzes auf einem Schadenplatz präsent sein. Sie wird die Führung des kantonalen Führungsstabs in der Akutphase von ausserordentlichen Lagen jedoch bloss stellvertretend bis zu deren Übernahme durch das für den Bevölkerungsschutz zuständige Amt wahrnehmen.

Zusätzliches Zivilschutzkader rekrutieren
Mit einem Anreizsystem im Gesetz über den Zivilschutz des Kantons Graubünden sollen zudem künftig mehr Zivilschutzkader gewonnen werden. Dies soll den Rückgang der Bestandszahlen im Zivilschutz bremsen.

Auf den 1. Januar 2021 trat auf eidgenössischer Ebene das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz in Kraft, was im Kanton Graubünden zu einem massiven Rückgang der Bestandszahlen der Angehörigen des Zivilschutzes (AdZS) geführt hätte, wären in den letzten Jahren nicht entsprechende Gegenmassnahmen, wie zum Beispiel die Verlängerung der Schutzdienstpflicht, ergriffen worden. Da der Zivilschutz sich künftig – aufgrund der knappen personellen Ressourcen – auf seine Kernaufgaben konzentrieren muss, werden Veranstaltende zudem nicht umhinkommen, vermehrt nach zusätzlichem Personal Ausschau zu halten.

Wichtige Rolle des Zivilschutzes für den Kanton Graubünden
Dem Zivilschutz kommt im Kanton Graubünden angesichts seiner 150 Täler und der dezentralen Besiedelung eine besondere Bedeutung bei der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen zu. Es ist sehr wichtig, dass der Zivilschutz als starker Partner die Blaulichtorganisationen für die Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Lagen unterstützen und ablösen und somit die Durchhaltefähigkeit sicherstellen kann.

Beilagen:

Botschaft Teilrevision des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz
Botschaft Teilrevision des Gesetzes über den Zivilschutz

Auskunftsperson:

Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. +41 79 629 00 85 (erreichbar von 11.00 bis 12.00 Uhr), E‑Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch


zuständig: Regierung
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