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Session: 08.12.2009
Die Conferenza della Svizzera italiana per la formazione continua degli adulti (Konferenz der italienischen Schweiz für die Weiterbildung von Erwachsenen) ist der Dachverband für die Weiterbildung von Erwachsenen in der italienischen Schweiz.
 
In der italienischen Schweiz existierte bis Ende Juni 1998 kein Dachverband im Bereich der Weiterbildung von Erwachsenen. Das Interesse an einem solchen Verband ging vor allem aus dem 1. nationalen Festival für Weiterbildung im Jahr 1996 hervor. Die Veranstaltung hat das Interesse und die Notwendigkeit für die formelle Einrichtung einer Plattform gezeigt, welche das Kennenlernen und den Austausch zwischen öffentlichen und privaten Institutionen, welche Weiterbildung in der italienischen Schweiz anbieten, ermöglicht.
 
Im Sinne von Art. 60 f. des Zivilgesetzbuches wurde so im Juni 1998 ein unparteilicher und konfessionell neutraler Verband mit dem Namen “Conferenza della Svizzera italiana per la formazione continua degli adulti“ (CFC) gegründet, dessen Ziel die Vernetzung der Weiterbildungsveranstalter ist, um gemeinsame Vorschläge zugunsten der Politik im Bereich der Weiterbildung von Erwachsenen zu formulieren und sie gegenüber den Behörden und der Öffentlichkeit zu vertreten.
 
Seit 1999 verfügt der Verband über eine Geschäftsstelle, welche die Förderung, die Organisation und die Koordination der Aktivitäten gewährleistet. Gestützt auf das Gesetz über die Schul- und Berufsberatung, sowie die Berufs- und Weiterbildung (Legge sull'orientamento scolastico e professionale e sulla formazione professionale e continua, Lorform, 4. Februar 1998, geändert am 16. Oktober 2006) und gestützt auf dessen Vollziehungsverordnung (20. Oktober 1998, in Revision) werden ihre Aktivitäten durch das Amt für Berufsbildung (Divisione della formazione professionale) des Kantons Tessin unterstützt.
 
Die Versammlung der CFC vereint Fachleute, öffentliche und private Institutionen, Ausbildungszentren, Verbände und Betriebe, die in der italienischen Schweiz in der Weiterbildung von Erwachsenen tätig sind.
 
Die CFC ist eine Koordinations- und Informationsaustauschstelle für alle Experten und Verantwortlichen für die Weiterbildung von Erwachsenen.
 
Die unterzeichnenden Mitglieder der Delegation Südbündens im Grossen Rat fragen die Regierung:
 
1. Ist der Kanton Graubünden Mitglied der Conferenza della Svizzera italiana per la formazione continua degli adulti?
 
2. Unterstützt der Kanton Graubünden ideell und finanziell die Anstrengungen der Konferenz?
 
3. Falls gesetzliche Hindernisse vorhanden sind: Ist die Regierung bereit, dem Grossen Rat die Beseitigung derselben vorzuschlagen?
 
Chur, 8. Dezember 2009
 
Pedrini, Bondolfi, Mengotti, Cahannes Renggli, Fasani, Plozza, Righetti, Toschini, Zanetti, Cattaneo

Antwort der Regierung

Im "Schweizerischen Verband für Weiterbildung (SVEB)" sind die in der Schweiz tätigen öffentlichen und privaten Weiterbildungsinstitutionen und -organisationen sowie Einzelpersonen zusammengeschlossen. Der SVEB ist in der ganzen Schweiz aktiv und führt eine nationale Geschäftsstelle in Zürich sowie ein sprachregionales Sekretariat in der französischen und der italienischen Schweiz. Diese Sekretariate gewährleisten eine gute sprachregionale Vernetzung. Die "Conferenza della Svizzera italiana per la formazione continua degli adulti (CFC)" ist Mitglied im SVEB.

Zwischen dem SVEB und der Erziehungsdirektorenkonferenz EDK besteht eine Leistungsvereinbarung, welche die Leistungen des SVEB für die Weiterbildung im Sinne der EDK respektive der Gesamtheit der Kantone regelt. Der SVEB erhält für die Vertragsperiode 2010 - 2013 von der EDK einen jährlichen Betriebsbeitrag von CHF 175'000. Zuständig für Fragen der Weiterbildung ist innerhalb der EDK die Interkantonale Konferenz für Weiterbildung (IKW), in der sowohl der Kanton Graubünden als auch der Kanton Tessin vertreten sind. Ein Mitglied der IKW nimmt im Auftrage der EDK als Gast an den Sitzungen des SVEB-Vorstandes sowie an den jährlichen Delegiertenversammlungen teil. Auf der Grundlage des Leistungsauftrages zwischen der EDK und dem SVEB werden die Weiterbildungsbestrebungen für Erwachsene gesamtschweizerisch geplant und koordiniert. Die Kantone Tessin und Graubünden sind durch ihre Mitgliedschaften in der IKW in dieses System eingebunden.

In Graubünden fördert die Arbeitsgemeinschaft Erwachsenenbildung Graubünden (EBGR) die Zusammenarbeit unter den Weiterbildungsinstitutionen und –anbietern, weckt das öffentliche Verständnis für die Weiterbildung und unterstützt die Mitglieder in ihrer Tätigkeit. Die EBGR erreicht ihre Ziele durch die Förderung der Zusammenarbeit auf kantonaler Ebene, durch gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch sowie mit der Durchführung einzelner Aktionen und Veranstaltungen, die sich aus der aktuellen Situation ergeben und im Interesse der Mitglieder liegen. Mitglieder der EBGR sind Einzelpersonen, die sich für Erwachsenenbildung interessieren, Institutionen, die Erwachsenenbildung im Kanton Graubünden anbieten oder fördern sowie Firmen oder betriebsinterne Weiterbildungsstätten.

Seit Jahren besteht ein regelmässiger Informationsaustausch zwischen der EBGR und dem Amt für Höhere Bildung, welches die EBGR bei Sekretariatsarbeiten und für Einzelprojekte unterstützt. So beispielsweise bei der Durchführung des Lernfestivals, welches am 10./11. September 2010 wieder zur Durchführung gelangt. Dazu wird der EBGR auf Antrag, wie seitens des Bundes durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, ein Beitrag gewährt. Zusätzlich wird regelmässig in der Weiterbildungszeitung im Frühjahr auf die Tätigkeit der EBGR hingewiesen. Über das Lernfestival 2008 produzierte das AHB ein Fernseh- und Internetportrait.

Zu den konkreten Fragen nimmt die Regierung wie folgt Stellung:

1. Es besteht keine Mitgliedschaft des Kantons Graubünden bei der Konferenz der italienischen Schweiz für die Erwachsenenbildung.

2. Die Regierung begrüsst die Anstrengungen der Konferenz als wertvollen Beitrag im Bereich der Erwachsenenbildung. Der Kanton Graubünden leistet an diese Anstrengungen über die Mitgliedschaft in der EDK auch einen finanziellen Beitrag. In Graubünden besteht die Arbeitsgemeinschaft EBGR, mit welcher das Amt für Höhere Bildung für Fragen der Erwachsenenbildung regelmässig in Kontakt steht. Eine Zusammenarbeit zwischen der Konferenz der italienischen Schweiz für die Erwachsenenbildung und der Arbeitsgemeinschaft EBGR kann jederzeit von diesen beiden Institutionen geprüft werden.

3. Das Gesetz über die Berufsbildung und weiterführende Bildungsangebote (BwBG; BR 430.000) verfügt mit Art. 28 über eine ausreichende gesetzliche Grundlage im Bereich der Weiterbildung.

17. März 2010