Die Ostschweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz steht einer kantonalen oder regionalen Einheitskasse grundsätzlich offen gegenüber.
Die Glarner Regierung unter Federführung des Gesundheitsdirektors Rolf Widmer prüft nun aktiv, welche Einsparmöglichkeiten von einer Einheitskasse für den Kanton Glarus erwartet werden können.
Auch der Thurgauer Gesundheitsdirektor Bernhard Koch spricht sich für eine Einheitskasse aus und setzt sich für eine regionale Einheitskasse OSTSCHWEIZ ein.
Ein freier Markt im Bereiche der Krankenversicherungen existiert weltweit nirgendwo.
In der Grundversicherung gilt in der Schweiz für alle – Frau/Mann, alt/jung, krank/gesund – das gleiche Angebot und die gleiche Leistungspflicht.
Der Markt besteht nur in der Jagd auf gute Risiken, welche aktiv mit Marketingmethoden zum KK-Wechsel angeworben werden. Teure Risiken versucht man, von einem Beitritt abzuschrecken oder zum Austritt zu bewegen.
Dieser Pseudomarkt im Gesundheitswesen kostet unsere Gesellschaft jährlich mehrere hundert Millionen Franken ohne einen gesundheitlichen Mehrwert zu produzieren. Langfristig verhindert er auch eine effiziente Präventionsarbeit der Kassen, da günstige Risiken jederzeit zu Billigkassen abwandern können.
Die Ostschweiz inklusive Graubünden hat schweizweit die tiefsten KK-Prämien, aber auch bei uns sind die Kosten in den letzten Jahren massiv angestiegen. Die Politik ist gefordert, verschiedenste Einsparmöglichkeiten ohne ideologische Scheuklappen ernsthaft zu prüfen.
Die Unterzeichnenden bitten die Regierung, Vor- und Nachteile einer kantonalen ebenso wie einer regionalen Einheitskasse für die Ostschweiz zu prüfen und aufzulisten. Die Regierung wird gebeten aufzuzeigen, wie eine solche Kasse, allenfalls auch in Zusammenarbeit mit der Gesundheitsdirektorenkonferenz Ost, realisiert werden könnte.
Chur, 16. Februar 2010
Trepp, Pfiffner-Bearth, Peyer, Arquint, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Bühler-Flury, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag, Jäger, Menge, Meyer Persili (Chur), Niederer, Noi-Togni, Pfenninger, Righetti, Thöny, Locher Benguerel
Antwort der Regierung
Der Bundesrat hat in seiner Antwort vom 7. Februar 2010 auf das Postulat von Nationalrat Wehrli betreffend Kantonale Gesundheitskassen als Krankenversicherer zum Thema „Einheitskasse“ wie folgt Stellung genommen:
Der Bundesrat „ist der Ansicht, dass ein System mit einer Mehrzahl von Versicherern in der sozialen Krankenversicherung klare Vorzüge aufweist, die es nicht zu verlieren gilt. Das heutige System beinhaltet regulierte Wettbewerbselemente, die für die Versicherer Anreize schaffen, kostendämpfende Massnahmen zu treffen, um ihre Prämien auf einem vernünftigen Niveau stabilisieren und ihren Versichertenbestand halten oder allenfalls gar erhöhen zu können. Ein System, das auf Wettbewerb beruht, veranlasst die Versicherer zudem dazu, innovativ zu sein und ihre Qualitätsanforderungen zu steigern. Eine kantonale Einheitskasse würde bedeuten, dass die Versicherten nicht mehr frei wären, ihren Versicherer ausgehend von diesen Kriterien zu wählen.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Monopolsituation die Versicherungseinrichtung nicht von dem heutigen finanziellen Druck befreien und die Entwicklungsanreize schwächen würde. Ausserdem würde nach Meinung des Bundesrats eine kantonalisierung des Krankenversicherungssystems den Anstrengungen, die für eine bessere Koordination auf nationaler Ebene unternommen wurden, zuwiderlaufen. In diesem Zusammenhang zu erwähnen ist die Motion der CVP/EVP/GLP-Fraktion 09.3801, „Eine Gesundheitsstrategie für die Schweiz“. Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, einen Meinungsbildungsprozess zu zukünftigen Kooperationsformen und Kompetenzregelungen im Gesundheitsbereich zu initiieren.
Der Bundesrat ist überzeugt von der Effizienz und den Vorzügen des heutigen Systems und will es nicht ändern. Verantwortlich für die fehlende Kosteneindämmung sind weder die Struktur der Versicherer noch der Wettbewerb. Aus diesem Grund unterstützt der Bundesrat mehrere Entwürfe für eine Revision des KVG, die noch diskutiert werden müssen und insbesondere darauf abzielen, den Kostenanstieg zu senken. Der Bundesrat will seine Bestrebungen in dieser Richtung weiterführen. Er erachtet es daher nicht als notwendig, einen Bericht über die Schaffung von kantonalen Gesundheitskassen zu erstellen.“
Der Bundesrat hat entsprechend die Ablehnung des Postulates beantragt. Die Behandlung des Postulates durch die Bundesversammlung ist noch ausstehend.
Die Regierung teilt die Beurteilung des Bundesrates und erklärt die Erwägungen des Bundesrates zum integrierenden Bestandteil ihrer Antwort. Sie ist wie der Bundesrat überzeugt von der Effizienz und den Vorzügen des heutigen Systems. Auswüchsen einzelner Krankenversicherer ist im Rahmen des heutigen Systems zu begegnen.
Die Erarbeitung eines Berichtes auf kantonaler Ebene macht aber ihrer Ansicht nach auch grundsätzlich wenig Sinn. Zum einen ist, falls die Bundesversammlung das Postulat überweist, davon auszugehen, dass auf Bundesebene ein Bericht über die Schaffung von kantonalen Gesundheitskassen ausgearbeitet wird. Zum andern ist ein auf kantonaler Ebene erarbeiteter Bericht ohne Kenntnis und Einbezug der Rahmenbedingungen des nationalen Gesetzgebers für Einheitskassen wenig aussagekräftig.
Die Regierung beantragt aus diesen Gründen die Ablehnung des Fraktionsauftrages.
22. April 2010