Das aktuelle Wirtschaftsentwicklungsgesetz für den Kanton Graubünden ist seit nunmehr 5 Jahren in Kraft. Schon bei seiner Behandlung im Parlament und bei den Diskussionen anlässlich der Referendumsabstimmung wurde auf die Schwächen dieses Gesetzes hingewiesen.
Auch damalige BefürworterInnen erkennen mittlerweilen, dass das Gesetz einem grossen Teil der Bündner Wirtschaft, nämlich den kleinen und mittleren Unternehmen, wenig Unterstützung bietet. Insbesondere fehlen griffige Bestimmungen, um die KMU in periferen und strukturschwachen Regionen unseres Kantons zu unterstützen.
Mit der Bestimmung, dass insbesondere exportorientierte Unternehmen förderungswürdig sind, wird vielen Klein- und Familienbetrieben, die seit Jahren Arbeitsplätze in den Regionen garantieren, aber unter den erschwerten Bedingungen zur Kapitalbeschaffung leiden, die wirtschaftliche Existenz erschwert.
Die Unterzeichneten ersuchen deshalb die Regierung, dem Grossen Rat so rasch als möglich eine Botschaft zur Totalrevision des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes vorzulegen, die insbesondere den Anliegen der KMU und der Volkswirtschaft in den periferen Regionen des Kantons Rechnung trägt.
Chur, 20. April 2010
Peyer, Gartmann-Albin, Jaag, Arquint, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Frigg-Walt, Jäger, Menge, Pfenninger, Pfiffner-Bearth, Thöny, Trepp, Locher Benguerel
Antwort der Regierung
Der Kanton fördert auf seinem Gebiet die wirtschaftliche Entwicklung mit dem Ziel, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Gemäss den Zielsetzungen des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes (GWE; BR 932.100) koordiniert der Kanton zudem die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung mit seinen anderen Tätigkeitsbereichen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für ein wirtschaftliches Wachstum.
Mit Volksabstimmung und Beschluss des Grossen Rates ist das GWE vom 11. Februar 2004 seit 1. November 2004 in Kraft. Seither bewährt sich das GWE mit Wirkung gemäss den Zielsetzungen. Die Unterstützung von exportorientierten Unternehmen stützt sich auf die Exportbasistheorie und hat das Ziel, den Wohlstand im Kanton Graubünden gesamthaft zu steigern. Insgesamt trägt das GWE zur Dynamisierung der Bündner Wirtschaft bei. Für die Unterstützung von Auf- und Ausbauvorhaben von KMU sind die Kriterien in der Wirtschaftsentwicklungsverordnung näher erläutert.
Gemäss Fraktionsauftrag FDP betreffend Wirtschaftsförderung Graubünden (PVAU 1/2007) hat die Regierung eine Überprüfung des Wirtschaftsförderungssystems in die Wege geleitet. Auf Einzelheiten dazu ist in der Beantwortung der Frage Nick in der Augustsession 2008 eingegangen worden. Über gewonnene Erkenntnisse und Massnahmen wird der Grosse Rat informiert. Darauf abgestützt kann eine allenfalls erforderliche Gesetzesänderung an die Hand genommen werden.
Der Auftrag (PVAU 6/2009, Stoffel) zur Unterstützung von KMU in strukturschwachen Regionen mit peripheren Arbeitsplätzen ist in der Aprilsession 2010 auf Antrag der Regierung überwiesen worden.
In Graubünden stellen die KMU 87% der Arbeitsplätze. Unterstützungsleistungen für alle KMU sind somit Transferzahlungen zwischen gleichberechtigten Betrieben. Eine Unterstützung von regional tätigen KMU führt zu einer Wettbewerbsverzerrung zwischen diesen Betrieben und ist deshalb abzulehnen.
Zur Kapitalbeschaffung für Klein- und Familienbetriebe, die Arbeitsplätze in den Regionen anbieten, gibt es griffige Förderinstrumente. Ein derartiges Instrument bietet beispielsweise die Ostschweizerische Bürgschaftsgenossenschaft. Die OBTG gewährt basierend auf den Vorgaben des Bundes und des Kantons vor allem binnenwirtschaftlich orientierten Unternehmen Bürgschaften für einen erleichterten Zugang zu Bankkrediten. In den letzten 10 Jahren hat die OBTG rund 100 KMU in Graubünden mit Bürgschaften unterstützt. Insgesamt hat sich das Wirtschaftsentwicklungsgesetz zusätzlich verstärkt durch die überbetriebliche Kooperation der Neuen Regionalpolitik sowie die OBTG Bürgschaften bewährt.
Mit Steuersenkungen für juristische Personen hat der Kanton zudem die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmen deutlich verbessert. Des Weiteren engagiert sich der Kanton im Bereich des Wissens- und Technologietransfers, welcher für alle Unternehmen von zunehmender Bedeutung sein wird. Die Innovationsfähigkeit bildet den Grundstein zum wirtschaftlichen Erfolg und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.
Wie die Regierung in ihren Antworten zur Frage Nick und zum Auftrag Stoffel (PVAU 6/2009) ausgeführt hat, teilt sie die Meinung, dass das Wirtschaftsförderungssystem zu überprüfen und, falls notwendig, zu verbessern ist. In diesem Zusammenhang wird mit der Diskussion um Sondernutzungsräume den Anliegen von KMU und der Volkswirtschaft in den peripheren Regionen besondere Beachtung geschenkt. Angesichts der in die Wege geleiteten Überprüfung des Wirtschaftsförderungssystems und der laufenden Diskussion um Sondernutzungsräume erachtet die Regierung eine davon losgelöste Totalrevision des Wirtschaftsförderungsgesetzes als wenig zielführend. Die erforderlichen Anpassungen können mit den entgegengenommenen Aufträgen in einer Teilrevision des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes vorgenommen werden. Mit diesen Einschränkungen ist die Regierung bereit, den Auftrag entgegenzunehmen.
24. Juni 2010