Die Anfrage soll zwei Fragen untersuchen: Die erste Frage betrifft ausdrücklich die Einwohnerinnen des Moesano und ihre Möglichkeit, sich im Rahmen des Bündner Mammographie-Screening-Programms an die Tessiner Einrichtungen zu wenden. Die zweite Frage betrifft ein Angebot von Leistungen (falls eine Nachfrage besteht) im Bereich der Neonatologie seitens des Kantons Graubünden an den Kanton Tessin. Beide haben zum Ziel, jene Synergien und interkantonale Zusammenarbeit zu ermitteln, welche für eine Lösung weiterer Probleme im Gesundheitswesen behilflich sein könnten.
In diesen Tagen wurde bekannt, dass der Kanton Graubünden Ende 2010 mit der Umsetzung des vom Grossen Rat im August 2009 beschlossenen sogenannten Mammographie-Screening-Programms beginnen wird. Dieses Programm wird es allen in unserem Kanton wohnhaften Frauen zwischen 50 und 60 Jahren (Zeitraum, in welchem eine Mammographie besonders angezeigt ist) ermöglichen, sich einer solchen Untersuchung unterziehen und diese wie eine normale Leistung – und somit nicht gänzlich aus eigener Tasche - bezahlen zu können.
Mit der Leitung dieses Mammographie-Screenings werden Organisationen (vermutlich die Krebsliga oder andere) beauftragt werden und die fragliche Untersuchung wird in drei (in Chur und im Engadin gelegenen) Spitälern des Kantons durchgeführt werden. Die Region Moesano soll sich (gemäss kantonalem Gesundheitsdepartement) von Anfang an an den Kanton Tessin wenden.
Auch hier wird die Einführung eines ähnlichen, bereits vom Parlament abgesegneten Programms vorbereitet.
Frage:
- Wurden mit dem Tessin, beziehungsweise mit dem Ente ospedaliero bereits Modalitäten zur Durchführung des Mammographie-Screenings bei den daran interessierten Frauen des Moesano vereinbart? Falls ja, in welchem Spital des Kantons Tessin wird die Untersuchung durchgeführt werden und welche Organisation wird für die Leitung des Mammographie-Screening-Programms in unserer Region zuständig sein? Ist eine Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Tessin und dem Kanton Graubünden im Rahmen der Mammographie-Screening-Programme denkbar?
Unser Kanton verfügt über eine zentrale, und deshalb betreffend Qualität einwandfreie und modern eingerichtete, in der Hauptstadt Chur gelegene Geburtsklinik, und folglich über eine Neonatologie. Der Kanton Tessin muss für diese Art von medizinischer Leistung oft auf die Einrichtungen jenseits des Gotthards zurückgreifen. Für jemanden, der im Tessin oder im Moesano wohnt, scheint es egal oder, in Bezug auf die Erreichbarkeit, einfacher zu sein, sich ins Spital nach Chur zu begeben. Trotz des sakrosankten Prinzips der für die Patientin und ihre Familie freien Wahl des gewünschten Behandlungsortes stelle ich folgende Frage:
- Existieren zwischen dem Kanton Tessin und dem Kanton Graubünden, beziehungsweise zwischen dem Tessiner Ente ospedaliero und dem Gesundheitsdepartement unseres Kantons entsprechende Kontakte (Informationen, Aktivitäten)? Ich frage dies, weil die zur Diskussion stehende sanitäre Einrichtung ja Teil der Stiftung Kantonsspital Graubünden ist und als solche stark vom Kanton abhängig ist.
Chur, 21. April 2010
Noi-Togni, Pedrini, Fasani, Keller, Righetti, Toschini
Antwort der Regierung
Die Anfrage beinhaltet zwei Themenbereiche. Zum einen geht es darum, dass sich Einwohnerinnen aus dem Moesano im Rahmen des Bündner Mammographie-Screening-Programmes in Einrichtungen im Kanton Tessin untersuchen lassen können. Zum anderen wird in der Anfrage sinngemäss angeregt, für den Leistungsbereich der Neonatologie des Kantonsspitals Graubünden eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Tessin abzuschliessen, da der Kanton Tessin für diesen Leistungsbereich oft auf Einrichtungen in der Deutschschweiz zurückgreifen müsse.
Die Regierung beantwortet die beiden Themenbereiche wie folgt.
Das Gesundheitsamt hat am 1. April 2010 den Auftrag zur Vorbereitung und Durchführung eines qualitätsgesicherten Mammographie-Screening-Programms im Kanton Graubünden für Frauen zwischen dem 50. und 69. Altersjahr öffentlich ausgeschrieben. Unter optimalen Bedingungen kann im zweiten Quartal 2011 mit dem Programm gestartet werden. Das Bündner Programm wird flächendeckend für den ganzen Kanton angeboten. Ein Einbezug von Tessiner Einrichtungen für die Untersuchung von Frauen aus dem Moesano ist aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben nicht möglich.
Im Moment ist offen, ob der Kanton Tessin ein Mammographie-Programm durchführen und gegebenenfalls wann er damit beginnen wird. Eine von der Tessiner Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe ist derzeit mit den entsprechenden Abklärungen befasst. Mit dem Tessin wurden aufgrund dieser Ausgangslage noch keine Gespräche bezüglich der Möglichkeiten des Einbezugs der Einwohnerinnen des Moesano in das Tessiner Mammographie-Programm geführt.
Die Spitalliste des Kantons Tessin führt bei den ausserkantonalen Leistungserbringern das Kantonsspital Graubünden mit "Tutte le specialità" auf. Entsprechend können sich die Bewohner und Bewohnerinnen des Kantons Tessin im Kantonspital Graubünden behandeln lassen, sofern die entsprechende Behandlung im Kanton Tessin nicht erbracht werden kann und im Kanton Graubünden verfügbar ist. Dies gilt selbstverständlich auch für die Neonatologie. Da sich diese klare Regelung bewährt hat, erachtet die Regierung den Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Kanton Tessin beziehungsweise zwischen dem Tessiner Ente ospedaliero und dem Kanton Graubünden beziehungsweise dem Kantonsspital Graubünden nicht als notwendig.
Für die Behandlung von Einwohnerinnen und Einwohnern der Spitalregion Mesolcina-Calanca hat der Kanton bekanntlich eine Vereinbarung mit der Ente ospedaliero cantonale des Kantons Tessin abgeschlossen. Gemäss Auskunft des Kantonsspitals Graubünden werden heute neonatologische Fälle aus der Spitalregion vom Ospedale San Giovanni in Bellinzona bei Bedarf einer Behandlung ausserhalb des Kantons Tessin routinemässig in aller Regel in das Kantonsspital Luzern oder in das Kinderspital Zürich verlegt. Das zuständige Departement wird sich im Sinne des Anliegens der Anfrage mit dem Kantonsspital Graubünden beim Ospedale San Giovanni dafür einsetzen, dass diese Fälle soweit möglich und dem Wunsch der Betroffenen entsprechend in die Kinderklinik des Kantonsspitals Graubünden verlegt werden.
07. Juli 2010