Wir alle sind auf den öffentlichen und privaten Verkehr auf der Schiene und der Strasse angewiesen. Verkehr verursacht aber notgedrungen Lärm. Die Lärmbelastung durch den Verkehr ist zu einer der grössten Umweltbelastungen geworden. Gemäss Veröffentlichungen des Bundes sind in der Schweiz rund 1.3 Millionen Menschen von übermässigem Verkehrslärm betroffen.
In Graubünden ist die Bevölkerung im Churer Rheintal speziell stark vom Verkehrslärm durch den Strassen- und Bahnverkehr betroffen. Verursacht wird die Lärmbelastung nur zu einem Teil vom Quellverkehr der Region, weit stärker jedoch vom Durchgangsverkehr. Das Churer Rheintal verliert dadurch zusehends an Lebensqualität.
Im Raum Felsberg und Domat/Ems sind schon vor vielen Jahren Lärmschutzmassnahmen realisiert worden. In der Region Bündner Herrschaft sowie Fünf Dörfer und Chur, die noch höheren Verkehrsbelastungen ausgesetzt sind, fehlen solche Massnahmen immer noch weitgehend. Dabei wird geltend gemacht, dass die Spitzenbelastungen die Normwerte in der Regel nicht übersteigen. Diese Betrachtung ist falsch. Der permanente Lärmpegel durch die Strasse und die Bahn belastet die Bevölkerung in diesem Gebiet nämlich wesentlich stärker als vorübergehende Spitzenbelastungen. Im Interesse der Wohnqualität im Churer Rheintal müssen darum dringend Massnahmen zur Lärmbekämpfung beim Strassen- und Schienenverkehr eingeleitet und realisiert werden.
Offensichtlich ist, dass der Grossteil der Lärmimmissionen im Churer Rheintal von der Nationalstrasse und den Schweizerischen Bundesbahnen ausgehen. Da dafür der Bund zuständig ist, wird erwartet, dass der Bund und die SBB den grössten Teil der Kosten für die erforderlichen Lärmschutzmassnahmen übernehmen. Die Restkosten wären vom Kanton und den Gemeinden zu tragen.
Die Regierung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden für das Churer Rheintal Lärmschutzmassnahmen zu planen und schrittweise umzusetzen, sowie sich dafür einzusetzen, dass der Bund und die SBB einen hohen Kostenanteil übernehmen.
Chur, 19. Oktober 2010
Davaz, Nigg, Koch (Landquart), Brandenburger, Casutt, Dudli, Felix, Gasser, Geisseler, Hardegger, Holzinger-Loretz, Jeker, Kappeler, Kasper, Kollegger (Chur), Krättli-Lori, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Marti, Michael (Donat), Nick, Niederer, Noi-Togni, Parolini, Thöny, Troncana-Sauer, Vetsch (Klosters Dorf), Zanetti, Candrian, Hensel
Antwort der Regierung
Übermässiger Verkehrslärm macht krank. Ob Lärm übermässig ist, wird überprüft, indem die effektive Lärmbelastung mit Grenzwerten verglichen wird. Das Umweltschutzgesetz (USG) und die Lärmschutzverordnung (LSV) kennen drei verschiedene Belastungsgrenzwerte für Lärm: Planungswerte (PW), Immissionsgrenzwerte (IGW) und Alarmwerte (AW). Je höher die Empfindlichkeitsstufe einer Nutzungszone ist, desto höher sind die Grenzwerte. Der IGW markiert die Grenze der Schädlichkeit oder Lästigkeit von Lärmimmissionen. Anlagen, welche wesentlich zur Überschreitung der IGW beitragen, müssen saniert werden. Sanieren bedeutet, die Lärmbelastung unter die IGW zu reduzieren. Für die Kosten der Sanierung muss der Inhaber der Anlage aufkommen. Zuständig bei den Nationalstrassen und den Eisenbahnen (SBB und RhB) ist der Bund, bei den Kantons- und Verbindungsstrassen der Kanton und bei Gemeindestrassen die Gemeinde. Die Sanierung hat prioritär mit Massnahmen an der Quelle oder am Ausbreitungsweg zu geschehen. Der Einbau von Schallschutzfenstern an Gebäuden ist keine Sanierungsmassnahme im eigentlichen Sinne, denn die Fenster reduzieren den Lärm nicht, sie schützen nur Wohn- und Schlafräume. Der Einbau von Schallschutzfenstern ist aus Sicht der Lärmbekämpfung nur eine Ersatzmassnahme für eine nicht mögliche Lärmsanierung an der Quelle. Vor allem innerorts, wo der Platz für Lärmschutzwände fehlt oder der Ortsbildschutz gegen eine Wand spricht, werden Schallschutzfenster oft als einzige Möglichkeit angesehen, Menschen vor übermässigem Lärm zu schützen, obwohl lärmarme Strassenbeläge oder Massnahmen an den Fahrzeugen die Entstehung des Lärms an der Quelle wirkungsvoller reduzieren würden.
Die A13, die im Churer Rheintal meist in einem ziemlich grossen Abstand von den Siedlungen verläuft, hält die IGW aktuell fast überall ein, da diverse Lärmschutzwände erstellt wurden (z.B. bei Zizers, Haldenstein, Chur). Die Lärmschutzwände entlang der A13 bei Felsberg wurden vor dem Inkrafttreten des USG und der LSV – vor dem Erlass der Belastungsgrenzwerte – als vorsorgliche Lärmschutzmassnahme erstellt. Die Wände zum Schutz von Domat/Ems waren teilweise zur Einhaltung der Grenzwerte notwendig, da die A13 nahe bestehender Gebäude verläuft. Teilweise wurden sie vom Kanton "freiwillig" erstellt, da andernfalls der Ausbau der A13 auf vier Spuren nicht möglich gewesen wäre. Von Gesetzes wegen besteht bei der A13 gegenwärtig kaum Sanierungsbedarf. Die Nationalstrassen werden zurzeit durch den Bund (ASTRA) baulich saniert. In diesem Zusammenhang wird auch der Lärmschutz geprüft. Punktuell sind Verbesserungen möglich, grössere Lärmschutzprogramme sind nicht vorgesehen. Den Ausführungen im Auftrag Davaz bezüglich A13 ist insofern zuzustimmen, als auch Verkehrslärm, der die IGW einhält, von vielen Personen als übermässig empfunden wird. Zudem gelten die Grenzwerte nur für lärmempfindliche Räume, nicht aber im Freien.
Die SBB und RhB wollen mit dem Einsatz von lärmarmem Rollmaterial die Lärmbelastung an der Quelle massiv senken. Die Sanierung des Rollmaterials der RhB (Ersatz von Bremsklötzen und Rädern) ist zurzeit im Gang und wird bei den Personenwagen voraussichtlich Ende 2011 abgeschlossen sein. In Gebieten, wo nach dieser Sanierung die IGW immer noch überschritten werden, soll zusätzlich eine bauliche Lärmsanierung ausgeführt werden, wobei nach dem so genannten Kosten-Nutzen-Index (KNI) festgelegt wird, ob Lärmschutzwände oder Schallschutzfenster erstellt werden. Zur Feststellung, ob IGW überschritten sind oder nicht, dient schweizweit der vom Bundesrat genehmigte sogenannte Emissionsplan, welcher dem Verkehrszustand 2015 mit saniertem Rollmaterial entspricht. Die Sanierung der Strecke Landquart – Chur wurde von der SBB für beide Bahnen (SBB und RhB) projektiert und aufgelegt. In Chur sind nur östlich der Geleise Lärmschutzwände vorgesehen. Zudem sind an einigen Gebäuden Schallschutzfenster geplant.
Die Regierung sieht keine Möglichkeit, den Bund zu veranlassen, vom Gesetz nicht verlangte Lärmschutzmassnahmen bei Nationalstrassen oder Eisenbahnen zu treffen oder sich an deren Kosten zu beteiligen. Dies zeigte sich auch am Beispiel der Verlegung der Nordspur bei Trimmis. Dort verlangte der Kanton, dass die Anlage als Neuanlage die Planungswerte einhält oder dass vorsorgliche Massnahmen getroffen werden. Das ASTRA lehnte dies jedoch mit dem Argument ab, es handle sich um eine wesentliche Änderung einer bestehenden Anlage und es seien nur die IGW einzuhalten. Die Plangenehmigung durch das in der Sache zuständige Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ist jedoch noch ausstehend. Ob die Gemeinden bereit wären, vorsorgliche Lärmschutzmassnahmen zu finanzieren, um einen weitergehenden Schutz der Bevölkerung vor lästigem Lärm zu ermöglichen, kann die Regierung nicht beurteilen.
Die Regierung wird sich beim Bund dafür einsetzen, dass im Projekt für die Sanierung des Gotthardtunnels Lärmschutzmassnahmen an der A13 als Projektbestandteil vorgesehen werden, falls ein grosser Teil des Gotthardverkehrs während mehrerer Jahre auf die A13 umgeleitet werden sollte.
In diesem eingeschränkten Sinne ist die Regierung bereit, den Auftrag entgegen zu nehmen.
12. Januar 2011