Durch die aktuellen Ereignisse in Fukushima/Japan ist grossen Teilen der Bevölkerung schlagartig die von Kernkraftwerken ausgehende potenzielle Gefahr ins Bewusstsein gerückt.
Unabhängig der nun stattfindenden Pro- und Contra-Atomdiskussion zeigt sich, dass die beste Energie diejenige Energie ist, die nicht verbraucht wird. Lässt sich ein Verbrauch nicht vermeiden, so soll die benötigte Energie zumindest effizient (hoher Wirkungsgrad) eingesetzt werden. In diesem Bestreben ist jeder Bürger und jede Bürgerin, aber auch das Gemeinwesen auf sämtlichen Stufen gefordert. Schätzungen gehen davon aus, dass alleine in privaten Haushalten durch einfache Spar- und Effizienzmassnahmen, welche die Lebensqualität nicht mindern, ein Energie-Einsparungspotenzial von 30–50% brach liegt. Aber auch im Bereich von Gewerbe, Industrie und generell am Arbeitsplatz liegen mit einfachen Massnahmen bei jedem Einzelnen deutliche Einsparungen im Bereich des Energieverbrauches drin.
Der Kanton Graubünden beschäftigt per Ende 2010 allein in den Dienststellen der Zentralverwaltung rund 2’230 Mitarbeitende und ist damit ein bedeutender Arbeitgeber. Jeder dieser Mitarbeiter hat in seinem täglichen Arbeitsumfeld Möglichkeiten, den Energieverbrauch ohne grosse Investitionen und ohne relevante Einbussen an Arbeits- und Lebensqualität zu reduzieren (bspw. Energiesparmodus bei den PC-Bildschirmen in den Einstellungen früher aktivieren). Zudem verfügt der Kanton über viele Liegenschaften, die insgesamt einen namhaften Energieverbrauch aufweisen.
Die Unterzeichnenden beauftragen die Regierung, folgende Massnahmen umzusetzen:
1. Die Regierung überprüft bei jeder Dienststelle in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern Massnahmen zur Vermeidung sowie zum effizienten Einsatz von Energie.
2. Die Regierung setzt Sofortmassnahmen sobald als möglich um und erstellt pro Dienststelle eine Auflistung der Massnahmen.
3. Die Regierung schafft ein Honorierungssystem für gute Energiespar-/Effizienz-Ideen und setzt diese in der gesamten kantonalen Verwaltung um.
4. Die Regierung erarbeitet mit den Dienststellen eine Liste mit Energiespar- und Effizienzmassnahmen, welche nicht ohne Weiteres (z.B. nur mit Mitteln zu Lasten der laufenden Rechnung oder der Investitionsrechnung) umgesetzt werden können.
5. In Bezug auf die kantonalen Liegenschaften implementiert die Regierung eine kostengünstige, aber zweckdienliche Energiebuchhaltung.
Chur, 19. April 2011
Kollegger (Chur), Marti, Kappeler, Aebli, Blumenthal, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Casty, Clalüna, Felix, Jeker, Jenny (Arosa), Joos, Kasper, Koch (Tamins), Lorez-Meuli, Mani-Heldstab, Michael (Donat), Michel (Davos Monstein), Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Parolini, Pedrini (Roveredo), Stiffler (Davos Platz), Waidacher, Fausch, Gugelmann, Müller (Haldenstein)
Antwort der Regierung
Einfluss auf die Energieeffizienz kann sowohl bei der Infrastruktur als auch beim Nutzerverhalten genommen werden. In beiden Bereichen wurden in den letzten Jahren innerhalb der kantonalen Verwaltung merkliche Anstrengungen unternommen.
Das Regierungsprogramm 2009 - 2012 beinhaltet auch Entwicklungsschwerpunkte zur Energieeffizienz. Vor diesem Hintergrund erarbeitete das Hochbauamt ein Unterhalts- und Nachhaltigkeitskonzept für die Beurteilung der Gebäudezustände und deren nachhaltiger Sanierung. Mittels Gesamt- oder Teilsanierungen soll der Energieverbrauch der Gebäude nachhaltig reduziert werden, während zur Deckung des Energiebedarfs auf umweltfreundliche Energieträger gesetzt wird. Auch die kantonale Immobilienstrategie mit der Realisierung regionaler Verwaltungszentren entspricht dem Gedanken der Energieeffizienz. Schliesslich dokumentiert Art. 16 des Energiegesetzes des Kantons Graubünden (BEG; 820.200) den Willen des Kantons, bei eigenen Bauten seine Vorbildfunktion wahrzunehmen, indem solche Bauten grundsätzlich nach den jeweils besten energetischen Standards geplant und errichtet werden sollen.
Anderseits ermöglicht die zentrale Beschaffung und Bewirtschaftung von Betriebseinrichtungen, Geräten und Mobiliar, einheitliche energieeffiziente Standards zu setzen und diese konsequent anzuwenden. So erfüllen heute z.B. neue Leuchten die Minergieanforderungen. Zudem sind bereits viele Büroleuchten mit Bewegungs- und Dämmerungsmeldern ausgestattet. Bei der Beschaffung von Informatikkomponenten gehören schliesslich energieeffiziente Geräte seit längerer Zeit zum Standard.
Zu den einzelnen Punkten nimmt die Regierung wie folgt Stellung:
1. Die Steigerung der Energieeffizienz ist eine Daueraufgabe der kantonalen Verwaltung. Vorgaben für das Nutzerverhalten werden durch Merkblätter und Informationen gegenüber allen Dienststellen regelmässig bekannt gemacht. Dienststellen mit spezifischer Infrastruktur und Ausstattung werden zudem direkt auf die Prüfung der Energieeffizienz und die Einleitung allfälliger Massnahmen aufmerksam gemacht.
2. Die Energieeffizienz ist ein Entwicklungsschwerpunkt des Regierungsprogramms 2009-2012 und steht in Realisierung. Es besteht keine Veranlassung, zusätzlich Sofortmassnahmen für jede einzelne Dienststelle zu ergreifen.
3. Ein Honorierungssystem kann einen Anreiz für Energieeffizienz-Ideen schaffen sowie das Bewusstsein jedes Einzelnen im Umgang mit der Energie fördern. Der Anreiz dürfte jedoch sehr stark vom Umfang und der Art der Honorierung abhängen. Diese sollte deshalb in Abhängigkeit mit dem erzielten Spar- oder Effizienzresultat erfolgen. Die Regierung ist bereit, die Einführung eines Honorierungssystems zu prüfen.
4. Das Bauen im Minergie- oder Minergie P-Standard und die Verwendung energieeffizienter Leuchten und Geräte sind mit Mehrkosten verbunden, die jedoch nicht separat ausgewiesen werden. Weitere allfällige Effizienzmassnahmen werden ebenfalls der Laufenden Rechnung oder der Investitionsrechnung belastet, jedoch nicht speziell gekennzeichnet.
5. Das Hochbauamt erfasst seit 2006 den Jahresverbrauch von Strom, Gas, Öl, Holz und Fernwärme für alle kantonseigenen Gebäude. Vor 2006 wurde der Heizenergiebedarf nur auf ausgewählten Objekten erhoben. Eine standardisierte Auswertung, in welcher der Verbrauch summarisch dargestellt wird und Veränderungen ersichtlich sind, befindet sich im Aufbau. Eine erste Auswertung liegt auf Ende 2011 vor.
Soweit also die Anliegen des Auftrags nicht bereits erfüllt oder in Realisierung sind und nur soweit die restlichen Punkte mit einem vernünftigen Aufwand umsetzbar sind, ist die Regierung bereit, den Auftrag entgegen zu nehmen.
8. Juli 2011