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Session: 20.03.2012
Während der Kanton Graubünden über Jahre grosse Finanzüberschüsse erzielt und bereits über 1 Milliarde Reserve gebildet hat, zeichnet sich auf wirtschaftlicher Ebene eine sehr unerfreuliche Entwicklung ab. Neuere Untersuchungen zeigen, dass Graubünden von allen Schweizer Kantonen in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit zu den vier schwächsten Kantonen gehört.

Graubünden, als flächenmässig grösster Kanton, ist geprägt durch die Lage mitten in den Alpen. Erreichbarkeit und Einzugsgebiet sind dadurch eingeschränkt. Die hohe Abhängigkeit vom Tourismus drückt auf die Dynamik und Diversifikation. Ein unterdurchschnittlicher Wert für Innovation belastet ebenfalls. Positiv zur Wettbewerbsfähigkeit tragen hingegen der Finanzspielraum, die Finanzeffizienz, sowie das Kostenumfeld bei.

Entscheidend für eine positive Wirtschaftsentwicklung ist neben anderen wichtigen Faktoren wie Lebensqualität, Lebenshaltungskosten insbesondere für Wohnen und die Verfügbarkeit von gut bezahlten und attraktiven Arbeitsplätzen etc., ein attraktives Steuerklima. Dies zieht neue Firmen an und erhöht die Investitionsmöglichkeit der bestehenden Firmen. Es ist nicht zuletzt als Folge der Abstimmung über die Zweitwohnungsinitiative dringend, dass der Kanton nun Wirtschaftswachstum fördert, indem er die Rahmenbedingungen für Firmen verbessert und die Steuerbelastung so festlegt, dass Firmen in grösserem Umfang investieren und somit neue Arbeitsplätze generieren können.

Der Zürcher Steuerbelastungsmonitor 2011 zeigt auf, dass der Kanton Graubünden im nationalen Vergleich bei der Besteuerung von juristischen Personen in der zweiten Hälfte rangiert ist. Viele vergleichbare Gebirgskantone sind vor uns platziert. Aufgrund des guten Finanzspielraums des Kantons GR ist die steuerliche Rahmenbedingung für juristische Personen deshalb zu verbessern. Die Kapitalsteuer soll aufgrund der besonderen Unternehmensstruktur in Graubünden nicht verändert werden.

Wir fordern folgende Änderung des Steuergesetzes:

Artikel 87, Absatz 1
Die Gewinnsteuer beträgt 4.5 Prozent
(bisher 5.5 Prozent).

Chur, 20. März 2012

Nigg, Davaz, Kunz (Chur), Bezzola (Samedan), Brandenburger, Burkhardt, Casutt, Clalüna, Engler, Fontana, Giacomelli, Grass, Hartmann (Chur), Jeker, Koch (Igis), Komminoth-Elmer, Kunz (Fläsch), Papa, Righetti, Waidacher, Wieland, Patt, Toutsch

Antwort der Regierung

Mit dem Auftrag Nigg wird die Reduktion des Gewinnsteuersatzes von heute 5,5 % auf neu 4,5 % verlangt.

Der Gewinnsteuersatz wurde in den letzten Jahren von 15 % (bis 2007) auf 7 % (ab 2008) und in der Folge auf 5,5 % (seit 2010) reduziert. Zudem wurde im 2008 der Steuerfuss der Kantonssteuern von 105 % auf 100 % und im 2010 der Steuerfuss der Zuschlagssteuern von 101 % auf 99 % reduziert. Mit diesen Massnahmen konnte die effektive Steuerbelastung, d.h. die Steuerbelastung auf dem Gewinn vor Abzug der Steuern, für alle Steuerhoheiten von 29,1 % im 2007 auf 16,7 % ab 2010 reduziert werden.

Im Regierungsprogramm 2013–2016 hat sich die Regierung zum Ziel gesetzt, die Konkurrenzfähigkeit des Unternehmensstandortes Graubünden durch moderate Gewinn- und Kapitalsteuern zu erhalten und leicht zu verbessern (Handlungsfeld 1, Ausgangslage 4, Botschaft Nr. 11 /2011-2012, S. 1289). Dieses Ziel soll durch eine Reduktion der Gewinn- und Kapitalsteuer erreicht werden, was in Entwicklungsschwerpunkt 24 des Gesetzgebungsprogrammes 2013 – 2016 festgehalten wird (a. a. O. Seite 1341). Für diese Zielsetzung werden in den Massnahmen und Finanzen ab dem Rechnungsjahr 2016 Mindereinnahmen von 16 Millionen Franken vorgesehen (a. a. O. Seite 1310). Durch den Wechsel zum Steuerabgrenzungsprinzip als Folge des neuen Rechnungslegungsmodells HRM2 werden die Mindereinnahmen neu bereits im Rechnungsjahr 2015 anfallen.

Mit der beantragten Reduktion der Gewinnsteuer geht der Auftrag nicht weiter als die von der Regierung ohnehin geplanten Massnahmen, weshalb die Regierung die Überweisung des Auftrags Nigg beantragen kann.

27. Juni 2012