Die Unterzeichnenden bitten die Regierung, Transparenz über die Löhne der Polizistinnen und Polizisten im Kanton Graubünden und der Ostschweiz herzustellen. Im Detail muss ersichtlich werden, wie hoch die Löhne im Kanton Graubünden sind, in welchem Kanton sie am höchsten und in welchem Kanton sie am tiefsten sind und wo das ostschweizerische Mittel liegt. Diese Aufstellung muss auch die einzelnen Funktionen und beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten (Gefreiter, Wachtmeisterin, etc.) umfassen. Ebenso ersichtlich muss sein, wie die Lohnkurven auf der Zeitachse verlaufen und wie hoch allfällige Zulagen sind.
Chur, 1. September 2012
Trepp, Cavegn, Pult, Baselgia-Brunner, Blumenthal, Bucher-Brini, Della Vedova, Dosch, Foffa, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Geisseler, Jaag, Kleis-Kümin, Locher Benguerel, Müller, Niederer, Noi-Togni, Peyer, Pfenninger, Thöny, Tomaschett-Berther (Trun), Degonda, Deplazes, Michel (Igis), Monigatti, Pedrini (Soazza)
Antwort der Regierung
Bei Lohnvergleichen über die Kantonsgrenzen hinweg ist zu berücksichtigen, dass eine bestimmte Funktion nur in ganz seltenen Fällen in mehreren Kantonen identisch definiert ist. Ausserdem gehören die Lohndaten und Einreihungsinformationen zu den schützenswerten Daten der Kantone, die nur unter besonderen Umständen für Dritte zugänglich sind.
Die objektive Einreihung der Grundfunktion «Polizist» entspricht in Graubünden einem Jahresbruttolohn von mindestens 76 492 Franken bis maximal 108 641 Franken. Der tatsächliche Lohn ist abhängig von der subjektiven Einreihung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gehaltsklassen und von der Festsetzung des Lohnes innerhalb der jeweiligen Gehaltsklasse gemäss den personalrechtlichen Vorgaben.
Die nachfolgende Darstellung basiert auf Mittelwerten von den dazu gebildeten Vergleichsfunktionen «Normpolizist 1+2» von fünf Ostschweizer Kantonen. Die beiden Tabellen zeigen jeweils den auf der Grundlage der Jahresbruttolöhne berechneten Medianlohn im Vergleich geordnet nach Alterskategorien. Der «Normpolizist 1» entspricht dabei in der Kantonspolizei Graubünden (KAPO) zum Beispiel der Funktion einer Sachbearbeiterin oder eines Sachbearbeiters, der «Normpolizist 2» zum Beispiel der Funktion einer Gruppenchefin oder eines Gruppenchefs.
Der Vergleich zeigt, dass der Medianlohn jüngerer Normpolizisten im Kanton Graubünden unter dem Medianlohn der Ostschweizer Vergleichskantone liegt, der Medianlohn älterer Normpolizisten der KAPO durchwegs vom Medianlohn der Ostschweizer Vergleichskantone gegen oben abweicht.
Die beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten sind nicht abhängig von der Gradierung, sondern erfolgen nach Massgabe der objektiven Stelleneinreihung (vgl. Art. 7 Abs. 2 Polizeiverordnung [PolV, BR 613.100]). Eine Polizeilaufbahn könnte zum Beispiel mit dem Einstieg nach der Polizeischule als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter bei einem Monatslohn von mindestens 4 980 Franken beginnen und über die Sachbearbeiterin oder den Sachbearbeiter Fachdienst und einer Gruppenchefin oder einem Gruppenchef in der Funktion einer Postenchefin oder eines Postenchefs mit einem Monatslohn von maximal 8 836 Franken enden. Es gelten die Zulagen für besondere Arbeitsleistungen gemäss Art. 33 Personalgesetz (PG, BR 170.400). Darüber hinaus hat die Regierung für die Abgeltung besonderer Aufgaben und Pflichten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der KAPO gemäss Art. 32 PG ein internes Reglement erlassen. Die KAPO bezahlte im Jahre 2011 Zulagen in der Höhe von total 1 547 565 Franken aus. Im Schnitt macht dies 287 Franken pro Polizist/-in und Monat. Ein auswertbarer Vergleich der Zulagen mit andern Kantonen wäre nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich, sind die Zulagenregelungen doch sehr unterschiedlich.
31. Oktober 2012