Navigation

Inhaltsbereich

Session: 24.04.2013
Im März 2013 hat das Bündner Stimmvolk mit 53% die Olympia-Kandidatur abgelehnt. Das Resultat zeigt auf, dass die Regionen, welche nicht zu den Austragungsorten gehörten, der Kandidatur kritisch gegenüberstanden. Das relative knappe Ergebnis lässt den Schluss zu, dass Graubünden nicht grundsätzlich nein zu Grossanlässen sagt, sondern solche vor allem dann, wenn sie sich wiederholen, auf Zustimmung stossen. Solche Anlässe wie zum Beispiel der Weltcupfinale in Lenzerheide-Parpan, Tour de Ski im Münstertal oder die Ski-WM in St. Moritz lebt von vielen freiwilligen Helfern und einem OK, welches solche Veranstaltungen mit viel Eigeninitiative und Idealismus umsetzen. Neben der beachtlichen Werbewirkung generieren solche Anlässe für die Region und teilweise weit über die Regionsgrenzen hinaus eine nicht zu unterschätzende Wertschöpfung. Die Verantwortlichen kennen vor allem in der Aufbauphase zwei Hauptsorgen: Einerseits handelt es sich um die finanzielle Absicherung (in erster Linie eine substanzielle Defizitgarantie) der Veranstaltung und andererseits um eine unbürokratische Unterstützung im Sinne eines One-stop-shop. Dadurch werden innovative Ideen gefördert, die Veranstalter sinnvoll unterstützt und diesen auch die nötige Wertschätzung entgegengebracht.

Mit diesem Auftrag wird die Regierung aufgefordert, wo nötig eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um Veranstaltungen (z.B. Sport, Tourismus oder Kultur) im Kanton mit mind. nationaler Ausstrahlung substanziell durch Defizitgarantien fördern zu können. Falls eine gesetzliche Grundlage dafür schon vorhanden ist, sollen die entsprechende Position im Budget für Defizitgarantien und organisatorische Massnahmen umgelagert oder erhöht werden.

Chur, 24. April 2013

Kollegger (Malix), Engler, Aebli, Albertin, Barandun, Berther (Disentis/Mustér), Berther (Camischolas), Bezzola (Samedan), Blumenthal, Buchli-Mannhart, Caduff, Caluori, Campell, Casty, Cavegn, Clalüna, Conrad, Darms-Landolt, Della Vedova, Dosch, Fallet, Geisseler, Grass, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Kleis-Kümin, Märchy-Caduff, Meyer-Grass, Niederer, Niggli-Mathis (Grüsch), Parolini, Parpan, Pedrini (Roveredo), Sax, Stiffler (Davos Platz), Tenchio, Tomaschett-Berther (Trun), Zanetti, Calonder, Decurtins-Jermann, Epp, Gassmann, Haltiner

Antwort der Regierung

Gestützt auf das Gesetz über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton Graubünden (Wirtschaftsentwicklungsgesetz, GWE; BR 932.100) fördert der Kanton die wirtschaftliche Entwicklung auf seinem Gebiet mit dem Ziel, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Er kann dazu Beiträge an Veranstaltungen leisten. Dies unter der Voraussetzung, dass sie den Bekanntheitsgrad der Tourismusregion Graubünden und die touristische Wertschöpfung erhöhen, sie von überregionaler Bedeutung sind, die Marke graubünden in das Kommunikationskonzept des Veranstalters einbezogen ist und die Eigenleistungen des Veranstalters und Beiträge Dritter ausgeschöpft sind (Verordnung über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton Graubünden, Wirtschaftsentwicklungsverordnung; BR 932.160).

Sowohl das GWE als auch die entsprechende Verordnung lassen offen, ob Veranstaltungen in Form von à fonds perdu-Beiträgen oder mittels Defizitgarantien unterstützt werden. Aus Gründen der Gleichbehandlung richtet der Kanton in der Regel à fonds perdu-Beiträge aus. Bei grösseren Veranstaltungen erfolgt in der Regel eine Aufteilung in einen à fonds perdu-Anteil und einen Anteil in Form einer Defizitgarantie. Die geltenden gesetzlichen Grundlagen reichen demzufolge aus, um die im Auftrag geforderte Unterstützung zu leisten. Gestützt auf das GWE wurden in den letzten fünf Jahren seitens des Kantons durchschnittlich rund 350 000 Franken jährlich zur finanziellen Unterstützung von Veranstaltungen aufgewendet. Pro Anlass entsprach dies einem Anteil von 3 bis 10 Prozent der anrechenbaren Kosten, im Durchschnitt 5 Prozent. Das Budget für «Allgemeine Beiträge gemäss Wirtschaftsentwicklungsgesetz» wurde in den letzten fünf Jahren stets ausgeschöpft. Ein hoher Anteil dieser Budgetposition ist durch mittels Leistungsvereinbarungen festgelegte Beiträge an Forschungsinstitutionen gebunden. Umlagerungen zugunsten von Veranstaltungen sind daher nicht möglich. Eine Erhöhung des Budgets erscheint derzeit aufgrund der finanzpolitischen Richtwerte des Grossen Rates und der davon abgeleiteten Budget- und Finanzplanvorgaben der Regierung nicht realistisch. Selbstverständlich bleibt eine Budgeterhöhung durch den Grossen Rat im Rahmen seiner Budgethoheit vorbehalten. Die Einleitung organisatorischer Massnahmen im Sinne eines One-stop-shop ist Teil der laufenden Totalrevision des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes.

Die Regierung ist bereit, im Rahmen des Auftrags Caduff (Zwischenhalt bei der Totalrevision des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes) und im Zusammenhang mit der laufenden Totalrevision des Wirtschaftsentwicklungsgesetzes die Frage einer stärkeren Förderung von Veranstaltungen mit mindestens nationaler Bedeutung zu prüfen.

In diesem Sinne wird der Auftrag entgegengenommen.

10. Juni 2013