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Session: 10.06.2013
Im Rahmen der Bestimmungen des kantonalen Wirtschaftsentwicklungsgesetzes kann der Kanton mit verschiedenen Massnahmen die Ansiedlung und den Erhalt von Unternehmen und damit verbunden von Arbeitsplätzen im Kanton Graubünden fördern.

Eine mögliche Massnahme zur Ansiedlung oder zur Erhaltung einer Unternehmung im Kanton Graubünden sind zudem steuerliche Massnahmen, sei dies in Form von Steuererleichterungen oder Steuererlassen. Es liegt in der Natur der Sache, dass diese für die Bürgerinnen und Bürger nicht transparent sind. Auch der Grosse Rat hat kaum die Möglichkeit, die damit verbundenen Steuerausfälle zu erfahren.

Die Unterzeichneten fragen deshalb die Regierung an:

1. Für wie viele Unternehmen, aufgeschlüsselt nach Sektoren/Branchen und Regionen, wurden in den vergangenen 5 Jahren
a. Steuererleichterungen
b. Steuerbefreiungen
gewährt?

2. Wie hoch waren die dadurch erfolgten Steuerausfälle, aufgeschlüsselt nach Kanton und Gemeinden, durch
a. Steuererleichterungen?
b. Steuerbefreiungen?

3. Welches waren der höchste, der tiefste, der Median- und der durchschnittliche Betrag, der durch
a. Steuererleichterungen
b. Steuerbefreiungen
erlassen worden ist?

4. Wie viele Unternehmen und wie viele Arbeitsplätze konnten dadurch im Kanton Graubünden
a. neu angesiedelt oder
b. erhalten werden?

5. Welche Bestrebungen und Massnahmen sind in diesem Rahmen für die kommenden 5 Jahre geplant?

Chur, 10. Juni 2013

Peyer, Müller (Davos Platz), Pfenninger, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag, Locher Benguerel, Noi-Togni, Pult, Thöny, Trepp, Deplazes, Hensel, Monigatti

Antwort der Regierung

Die Anfrage Peyer nimmt Bezug auf das Wirtschaftsentwicklungsgesetz und verlangt Auskunft zu den steuerlichen Massnahmen in diesem Bereich.

Vorerst ist festzustellen, dass als steuerrechtliche Wirtschaftsförderungsmassnahme nur die Steuererleichterung zur Verfügung steht. Nach Art. 5 des Steuergesetzes (StG; BR 720.000) kann die Regierung für die Ansiedlung neuer Unternehmungen oder für eine wesentliche Änderung der betrieblichen Tätigkeit, die im Interesse der Bündner Volkswirtschaft liegen, Steuererleichterungen für längstens zehn Jahre gewähren. Das volkswirtschaftliche Interesse wird dabei an der Anzahl Arbeitsplätze und der Höhe der Investitionen gemessen. Der Regierung steht ein erheblicher Ermessensspielraum zu, den sie pflichtgemäss und rechtsgleich auszuüben hat. Zur Rechtsgleichheit gehört insbesondere auch die Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer, was bedeutet, dass keine Steuererleichterung gewährt werden kann, wo voll steuerpflichtige Unternehmungen konkurrenziert werden könnten.

Die Steuerbefreiung und der Steuererlass dienen nicht der Wirtschaftsförderung. Eine Steuerbefreiung nach Art. 78 StG kann einer juristischen Person gewährt werden, welche öffentliche oder ausschliesslich gemeinnützige Zwecke verfolgt und sich damit nicht im Bereich der Wirtschaftsförderung bewegt. Der Steuererlass nach Art. 156 StG kann gewährt werden, wenn der Steuerpflichtige in Not geraten ist oder die Bezahlung der Steuern eine grosse Härte darstellen würde. Auch das ist kein Instrument der Wirtschaftsförderung. Die nachstehenden Antworten beschränken sich daher auf die Steuererleichterung.

Die Gewährung einer Steuererleichterung ist ein Verwaltungsakt, welcher dem Steuergeheimnis nach Art. 122 StG unterstellt ist. Das Steuergeheimnis ist auch im Rahmen dieser Anfrage zu wahren. Die Anfrage kann daher nicht in der gewünschten Detaillierung beantwortet werden, weil aus einer Antwort nach Sektor, Branche und Region durchaus konkrete Schlüsse auf die einzelnen Unternehmen gezogen werden könnten.

1. In den Jahren 2007 bis 2011 genossen jährlich zwischen 15 und 19 Unternehmungen eine Steuererleichterung. Im Kalenderjahr 2012 hat die Regierung zwei Steuererleichterungen gewährt.

2. Aus den Steuererleichterungen resultierten in der Jahren 2007 bis 2011 insgesamt Mindereinnahmen von 17,8 Millionen Franken für die Kantonssteuer, 17,5 Millionen Franken für die Zuschlagssteuer und 1,8 Millionen Franken für die Kultussteuer.

3. Die Steuererleichterungen führten durchschnittlich pro Jahr zu Mindereinnahmen von 7,4 Millionen Franken für alle kantonalen Steuern. Die höchste Steuererleichterung pro Jahr belief sich auf 5,8 Millionen Franken, die Tiefste auf 49 Franken und der Median betrug 40 481 Franken.

4. Durch die Steuererleichterungen konnten 15 Unternehmungen mit rund 180 Arbeitsplätzen im Kanton angesiedelt werden. Zudem konnten in 10 Unternehmungen rund 420 neue Arbeitsplätze geschaffen und rund 450 Arbeitsplätze erhalten werden.

5. Die Anfrage zielt auf die steuerrechtlichen Massnahmen. Im Steuerbereich wird aber keine aktive Wirtschaftsförderung betrieben, weshalb hier auch keine Bestrebungen oder Massnahmen geplant sind.

04. September 2013