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Session: 30.08.2013
Hausärztinnen und Hausärzte erbringen einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Grundversorgung der Bevölkerung in unserem Kanton. Im Kanton GR sind 50% der praktizierenden Hausärzte über 50-jährig. Vor allem in den peripheren und dünnbesiedelten Regionen besteht in naher Zukunft die Gefahr, dass die Praxen infolge Pensionierung und fehlender Nachfolge geschlossen werden. Dies hat sowohl auf eine patientenorientierte medizinische Grundversorgung der einheimischen Bevölkerung in den Talschaften sowie auch auf die Betreuung der Touristen Einfluss. Diese Entwicklung wirkt sich auch auf die Gesundheitskosten aus, da die Hausärzte durch eine kontinuierliche Betreuung die gesundheitlichen Beeinträchtigungen oftmals besser abschätzen und behandeln können. Damit werden Spitaleintritte verhindert.

Der Kanton Graubünden hat bereits einige Schritte in die Wege geleitet, um dem drohenden Hausärztemangel entgegenzuwirken (Projekt, Capricorn, Weiterbildungscurriculum für Hausärzte am Kantonsspital Graubünden). Gemäss dem Gesetz über das Gesundheitswesen liegt die örtliche öffentliche Gesundheitspflege und damit die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung der Bevölkerung in der Verantwortung der Gemeinden (Artikel 12, Abs. 1). Die aufgezeigte Problematik ist jedoch von kantonaler Bedeutung. Deshalb richten die Unterzeichnenden folgende Fragen an die Regierung:

• Welche konkreten Lösungsansätze sieht die Regierung, um die medizinische Grundversorgung auch in dünnbesiedelten und peripheren Gebieten zu sichern?

• Der Bündner Ärzteverein hat mit der Regierung eine Vereinbarung abgeschlossen, um den ärztlichen Notfalldienst sicherzustellen. Gibt es weitere Massnahmen, welche der Ärzteverband übernehmen könnte?

• Wieweit ist die Regierung bereit, die Talschaften in ihren Bestrebungen gezielte regionale Lösungen zu suchen, zu unterstützen (finanziell, fachliche Begleitung)?

• Gibt es aus Sicht der Regierung die Möglichkeit der drohenden fehlenden medizinischen Grundversorgung in den Randregionen durch speziell ausgebildetes Pflegepersonal in Zusammenarbeit mit Spitälern entgegenzuwirken?

• Welche Rolle sollen die Regionalspitäler in Zukunft zur Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung in den Regionen übernehmen?

Chur, 30. August 2013

Lorez-Meuli, Märchy-Caduff, Hardegger, Albertin, Barandun, Baselgia-Brunner, Bezzola (Zernez), Blumenthal, Brandenburger, Buchli-Mannhart, Caluori, Casty, Casutt Renatus, Casutt-Derungs Silvia, Clalüna, Darms-Landolt, Dosch, Felix, Furrer-Cabalzar, Grass, Hartmann (Champfèr), Heinz, Holzinger-Loretz, Jeker, Jenny (Arosa), Kleis-Kümin, Koch (Tamins), Kollegger (Chur), Komminoth-Elmer, Mani-Heldstab, Meyer-Grass, Michael (Donat), Niggli-Mathis (Grüsch), Noi-Togni, Papa, Pedrini, Peyer, Pfenninger, Stiffler (Davos Platz), Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Trepp, Troncana-Sauer, Vetsch (Pragg-Jenaz), Waidacher, Wieland, Bürgi-Büchel, Decurtins-Jermann, Gugelmann, Jenny-Marugg (Klosters Dorf), Monigatti, Pfister

Antwort der Regierung

Die Ergebnisse der im Oktober 2012 vom Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit in Absprache mit dem Bündner Ärzteverein durchgeführten Umfrage bei den Gemeinden deuten darauf hin, dass die ambulante medizinische Versorgung im Kanton aktuell sichergestellt ist. Trotzdem dürfte es in Zukunft in peripheren und dünnbesiedelten Regionen schwieriger werden, frei werdende Arztpraxen wieder zu besetzen und damit die ambulante medizinische Versorgung sowie den hausärztlichen Notfalldienst sicherzustellen. Gerade in Tourismusregionen und während der Hochsaison dürfte die Sicherstellung des Notfalldienstes durch die Ärzte das Gesundheitswesen vor neue Herausforderungen stellen.

Gemäss Art. 12 Abs. 1 des Gesetzes über das Gesundheitswesen obliegt die örtliche Gesundheitspflege und damit die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung der Bevölkerung den Gemeinden. Es ist deshalb Sache der Gemeinden und Regionen, die Sicherstellung der regionalen ambulanten ärztlichen Versorgung aktiv anzugehen. Der Kanton hat im Rahmen seiner Möglichkeiten eine ganze Reihe von Massnahmen beschlossen, welche zur Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung in den Gemeinden beitragen sollen.

Die Regierung beantwortet die Fragen wie folgt:

1. Die von der Regierung bereits initiierten Massnahmen (Vereinbarung mit dem Bündner Ärzteverein zur Sicherstellung des ärztlichen Notfalldienstes, Abgeltung des Notfalldienstes für Ärzte zur Sicherstellung des ärztlichen Notfalldienstes, Abgeltung des Notfalldienstes für Ärzte mit überdurchschnittlicher Notfalldienstbelastung, finanzielle Unterstützung von Ausbildungsgängen für mehr Allgemeinpraktiker) werden weitergeführt. Diese Massnahmen kommen auch der hausärztlichen Versorgung in dünn besiedelten peripheren Regionen des Kantons zugute. Zudem erscheint es sinnvoll, Schritte in Richtung einer integrierten Gesundheitsversorgung zu unternehmen. Die im Oktober 2012 durchgeführte Umfrage hat nämlich ergeben, dass die mittelfristige Sicherstellung der hausärztlichen Grundversorgung in Regionen, die über eine integrierte Gesundheitsversorgung (wie z.B. das Unterengadin) verfügen, als weniger problematisch eingeschätzt wird.

2. Der Bündner Ärzteverein hat auf Anfrage hin als mögliche Massnahmen die Errichtung von zentralen, durch mehrere Ärzte betriebenen Ambulatorien und den Einsatz von mobilen Arztpraxen genannt. Zudem hat er vorgeschlagen, die gemeinsame Sprechstundentätigkeit von Spital- und von Hausärzten im Spital zu fördern. Diese Massnahmen zielen in Richtung einer integrierten Gesundheitsversorgung.

3. Die Regierung setzt sich für die Sicherung der ambulanten medizinischen Versorgung mittels der unter Ziffer 1 aufgeführten allgemeinen Massnahmen ein. Es obliegt den Gemeinden und den Regionen, in Zusammenarbeit mit den lokalen Institutionen des Gesundheitswesens konkrete Schritte in Richtung einer integrierten Gesundheitsversorgung zu unternehmen. Der Kanton ist bereit, die in den Prozess involvierten Parteien im Rahmen seiner personellen Ressourcen dabei fachlich zu begleiten.

4. Vom Mangel an medizinischem Fachpersonal ist nicht nur der ärztliche sondern auch der pflegerische Bereich betroffen. Insbesondere beim diplomierten Pflegepersonal zeichnet sich ebenfalls ein Mangel ab. Aufgrund dieser Situation erscheint die anvisierte Übernahme von medizinischen Grundversorgungsleistungen durch hierfür speziell ausgebildetes Pflegepersonal wenig erfolgversprechend.

5. Die Regionalspitäler könnten in Zukunft in Regionen mit einem Mangel an freipraktizierenden Ärzten im Rahmen von regionalen Gesundheitszentren eine Führungsfunktion bei der Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Grundversorgung wahrnehmen.

23. Oktober 2013