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Session: 04.12.2013
Die Biogasanlage in Realta, an der auch der Kanton Graubünden beteiligt ist, ist seit 2012 in Betrieb. Darin sollen gemäss den bei der Eröffnung gemachten Äusserungen sowohl Hofdünger, organische Speiseabfälle wie auch Grüngut aus der Region verarbeitet werden. Wie sich zeigt bestehen gewisse Probleme mit dem Absatz der Wärme (Sommermonate) und der Anlieferung von Grüngut aus der Region, weshalb wir folgende Fragen an die Regierung stellen:

1. Wie beurteilt die Regierung generell die Ergebnisse und den Betrieb der Biogasanlage in den ersten Monaten?

2. Trifft es zu, dass der beabsichtigte Absatz der anfallenden Wärme in den Sommermonaten nicht gewährleistet ist? Hat dies Konsequenzen für die Beiträge aus der KEV?

3. Sind Massnahmen vorgesehen, den Wärmeabsatz auch in den Sommermonaten sicherzustellen?

4. Trifft es zu, dass die Anlieferung von Grüngut aus der Region, aufgrund von Auflagen des Amtes für Natur und Umwelt (Verunreinigung des Materials mit sogenannten „invasiven Neophyten“), eingeschränkt wurde und falls Ja, wie gedenkt die Realta Biogas AG mit diesem Problem umzugehen bzw. welche Konsequenzen hat dies für die regionalen Anlieferer?

5. Ist auf dem Hintergrund der teilweise verlorenen „Schlacht“ betreffend die invasiven Neophyten eine differenzierte Betrachtungsweise betreffend dem Umgang mit diesen Pflanzen durch das Amt für Natur und Umwelt absehbar?

6. Wurden alternative Verfahren in der Behandlung der Reststoffe der Biogasanlage geprüft, die die „Neophytenproblematik“ vermeiden würde bzw. sind die Probleme je nach Verwendungsart dieser Reststoffe (z.B. im Ackerbau) tatsächlich so gravierend, dass ein Anlieferungsverbot zu rechtfertigen ist?

Chur, 4. Dezember 2013

Pfenninger, Baselgia-Brunner, Bucher-Brini, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Jaag, Locher Benguerel, Müller (Davos Platz), Peyer, Pult, Thöny, Trepp, Deplazes, Hensel, Michel (Igis), Monigatti

Antwort der Regierung

Die Realta Biogas AG, an welcher der Kanton beteiligt ist, kann mittlerweile auf die Erfahrungen eines ersten kompletten Betriebsjahres zurückblicken. Die Anlage leistet einen willkommenen Beitrag zur Verwertung von organischen Abfällen, produziert lokale erneuerbare Energie und hält die Emissionsgrenzwerte ein.

Mit der Biogasanlage in Realta wurde das primäre Ziel verfolgt, Flüssigdünger und Grüngut aus der Landwirtschaft aufzuarbeiten und energetisch zu verwerten. Auf diesen Zweck ist das gewählte Verfahren zur Behandlung der Abfälle optimal ausgerichtet. Bei einer Vergärung mit diesem Verfahren wird aber keimfähiges Material invasiver Neophyten und Krankheitskeime nicht sicher genug inaktiviert. Die Gefahr des Verbreitens von Krankheitskeimen und Neophyten besteht bei der direkten Mitverarbeitung von Speiseresten und Grüngut aus regionalen Separatsammlungen. Da in der Biogasanlage Realta die Mitverarbeitung solcher organischer Abfälle als Co-Substrat geplant war, mussten geeignete Vorsichtsmassnahmen getroffen werden, um das Einschleppen von Schadstoffen oder unerwünschten oder gar gefährlichen Organismen in die Anlage zu verhindern.

1. Die Betriebserfahrungen mit der Biogasanlage in Realta sind durchwegs positiv. Der Auslastungsgrad im ersten Betriebsjahr übertrifft die Erwartungen.

2. Nein. Der beabsichtigte Absatz der anfallenden Wärme im Sommer ist gewährleistet. Bei der Erstellung der Biogasanlage war es allen Beteiligten von Anfang an ein Anliegen, die überschüssige Wärme nicht zu vernichten, sondern so weit wie möglich in den Liegenschaften der Justizvollzugsanstalt, welche vom Hochbauamt verwaltet werden, zu nutzen. Zwischen dem Hochbauamt und der Realta Biogas AG wurde dazu bereits vor Inbetriebnahme der Biogasanlage ein Wärmelieferungsvertrag abgeschlossen. Alle darin enthaltenen Bedingungen zur Wärmelieferung werden heute eingehalten und die vertraglich fixierte minimale Absatzmenge wurde bei weitem übertroffen. Die Realta Biogas AG ist noch nicht Nutzniesserin der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). Bei zukünftig gleichbleibenden Bedingungen hätte die Realta Biogas AG aber auch mit einer Zusage der KEV keinerlei Mühe, diese Bedingungen zu erfüllen.

3. Zurzeit stehen keine Massnahmen an zur Erhöhung der Wärmeabgabe im Sommer, auch wenn eine Steigerung der Wärmeabgabe sinnvoll und anzustreben wäre. Bei neuen Bauprojekten wird es im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren auch künftig das Bestreben sein, überschüssige Wärme zu verwerten und das vorhandene Potenzial der erneuerbaren Energie möglichst auszuschöpfen.

4. Wegen der Gefahr einer Verbreitung von invasiven Neophyten wurden in die Betriebsbewilligung des Amtes für Natur und Umwelt Annahmebedingungen für das als Co-Substrat eingesetzte Grüngut aufgenommen. Die Realta Biogas AG hat diese Annahmebedingungen ins Betriebsreglement vom 22. März 2013 integriert und verfährt nach diesen Vorgaben, mit der Konsequenz, dass die regionalen Anlieferer Vorkehren treffen müssen, damit möglichst keine invasiven Neophyten mit dem Grüngut in die Biogasanlage gelangen. Zwischen der Realta Biogas AG und dem Amt für Natur und Umwelt bestehen diesbezüglich keine Differenzen.

5. Der Begriff einer "verlorenen Schlacht" ist im Zusammenhang mit Neophyten nicht angebracht. Die Bekämpfung bereits freigesetzter Neophyten erfolgt vielmehr differenziert je nach Art, Vorkommensmuster, Ausbreitungs- und Schadenspotential und reicht von der Kontrolle der Bestandesausbreitung bis zur endgültigen Tilgung. So konnte beispielsweise bei der gefährlichen Ambrosiapflanze oder beim Riesenbärenklau je nach Region die Ausbreitung verhindert und etliche Vorkommen getilgt werden. Wichtige Priorität hat dabei die Verhinderung der Etablierung neuer Bestandesvorkommen.

6. Alternative Verfahren in der Behandlung der Reststoffe, welche fortpflanzungsfähiges Material von Neophyten sicher inaktivieren könnten, würden eine Hitzebehandlung oder Verbrennung bedingen und wären nicht gleichermassen mit der Vergärung von organischem Material aus der Landwirtschaft kombinierbar gewesen. Deshalb wurde für die Anlage Realta auf das gewählte Verfahren mit Co-Vergärung ohne Hygienisierungsschritt gesetzt und die entsprechenden Annahmebedingungen sowie die Produkt- und Feldkontrollen in Kauf genommen. Die Problembeurteilung erfolgte gestützt auf eine Verfahrensbewertung der Arbeitsgruppe Invasive Neobiota von Fachgremien des Bundes und der Kantone (AGIN) für das Kompostieren und Vergären invasiver Neophyten.

12. März 2014