Im Rahmen der Totalrevision des Schulgesetzes wurde der Anteil des Kantons pro Schüler in Form einer Regelschulpauschale pro Schulstufe berechnet.
Diesen Pauschalen standen detaillierte Berechnungen zu den einzelnen Revisionspunkten des neuen Schulgesetzes zu Grunde (Lehrerlöhne, Reduktion Pensen, Blockzeiten, Tagesstrukturen etc.). In diesen Einzelberechnungen wurden nicht die gesamten Kosten zwischen bisheriger und neuer Schulgesetzgebung berechnet, sondern lediglich der vom Departement erhobene resp. geschätzte Mehraufwand, welcher sich gegenüber der damals aktuellen Situation in den Gemeinden ergeben würde.
Nachdem bereits im Rahmen der Rechnungsablage zum Jahr 2013 von den Gemeinden bedeutend höhere Mehrkosten beklagt wurden, zeigte sich in den Budgets 2014 der Gemeinden diese Tatsache noch wesentlich deutlicher.
Eine Umfrage des Schulbehördenverbandes Graubünden bei den Schulträgerschaften hat bei einem Rücklauf von 53% Mehrkosten von über 10 Mio. Franken bei den Schulträgerschaften zu Tage gefördert.
Der prognostizierte Mehraufwand für die Gemeinden von 2.2 Mio. Franken ist auf jeden Fall bei Weitem überschritten, selbst wenn den Gemeinden unterstellt würde, unter dem Deckmantel kantonaler Vorgaben eigene Mehrkosten verursacht zu haben.
Im Schulgesetz Art. 71 Abs. 2 hat der Grosse Rat den Verteilschlüssel der Mehrkosten von 60% zu Lasten des Kantons und 40% zu Lasten der Gemeinden beschlossen.
Aus diesem Grund beauftragen die Unterzeichneten die Regierung:
Die tatsächlichen Mehrkosten durch das neue Schulgesetz nach Ablauf des Schuljahres 2013/2014 zu erheben und die Regelschulpauschale an die effektiven Mehrkosten anzupassen.
Chur, 5. Dezember 2013
Casanova-Maron, Florin-Caluori, Parolini, Berther (Camischolas), Bezzola (Zernez), Blumenthal, Brandenburger, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Casutt Renatus, Cavegn, Clavadetscher, Conrad, Della Vedova, Dosch, Engler, Furrer-Cabalzar, Giacomelli, Gunzinger, Hardegger, Heiz, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jenny (Arosa), Kasper, Kleis-Kümin, Koch (Igis), Kollegger (Chur), Krättli-Lori, Kunz (Fläsch), Kunz (Chur), Lorez-Meuli, Märchy-Caduff, Marti, Meyer-Grass, Niederer, Perl, Pfäffli, Rosa, Stiffler (Davos Platz), Tomaschett-Berther (Trun), Troncana-Sauer, Waidacher, Wieland, Zweifel-Disch, Hauser, Jenny-Marugg (Klosters Dorf), Müller (Haldenstein), Patt
Antwort der Regierung
In der Dezembersession 2013 hat der Grosse Rat im Rahmen der Reform des Bündner Finanzausgleichs (FA-Reform) die Regelschulpauschale gemäss Art. 71 Abs. 2 des Schulgesetzes entgegen dem Antrag der Regierung angehoben. Der Kanton wird aufgrund dieser Beschlüsse nach der Umsetzung der Reform den Schulträgern zusätzliche Beiträge von insgesamt rund 3,9 Millionen Franken pro Jahr bezahlen. Der Antrag der Regierung sah demgegenüber keine Erhöhung der Kantonsbeiträge im Volksschulbereich vor und berücksichtigte auch keine Mehrkosten der Gemeinden durch das neue Schulgesetz, welche die damaligen Berechnungen übersteigen. Der Grosse Rat folgte jedoch dem Antrag der Kommission für Staatspolitik und Strategie (KSS). Die KSS ging dabei von Mehrkosten der Gemeinden durch das Schulgesetz in der Grössenordnung von 7 Millionen bzw. von zusätzlichen 5 Millionen gegenüber den damaligen Berechnungen aus. Diese Zahlen hat die KSS im Vorfeld der Dezembersession in ihrer Präsentationsvorlage mit ihren Anträgen zur FA-Reform verwendet. Ihren Antrag zur Erhöhung der Regelschulpauschale hat sie einerseits mit der Umsetzung des Auftrages Zweifel-Disch betreffend verstärkte Abgeltung des Fremdsprachenunterrichts, andererseits mit den angenommenen zusätzlichen Mehrkosten der Gemeinden infolge des neuen Schulgesetzes begründet. Von den zusätzlichen Kantonsbeiträgen im Umfang von 3,9 Millionen entfallen 2,1 Millionen auf den Fremdsprachenunterricht. Die restlichen 1,8 Millionen sind als Anteil an die zusätzlichen Mehrkosten der Gemeinden zu verstehen. Nachstehend sollen nur diese 1,8 Millionen als Lastenverschiebung angerechnet werden.
Aufgrund der Beschlüsse des Grossen Rates im Rahmen der FA-Reform stellt sich die Ausgangslage für die Verteilung der angenommenen Mehrkosten des Schulgesetzes (SchG) auf den Kanton und die Gemeinden wie folgt dar:
Nach der Umsetzung der FA-Reform ist gemäss den aktuellen Annahmen mit einem Verteiler der Mehrkosten von 65 % Kanton und 35 % Gemeinden zu rechnen. Der Verteilschlüssel von 60/40 % wird solange nicht zulasten der Gemeinden verletzt, als die effektiven Mehrkosten der Gemeinden durch das Schulgesetz total 8 Millionen nicht übersteigen. Offen ist dabei, mit welchen Mehrkosten gegenüber der Botschaft der Kanton konfrontiert wird. Zu tief eingeschätzt wurden unter anderem die Kantonsbeiträge für Tagesstrukturen.
Der Auftrag Casanova wurde am 5. Dezember 2013 im Nachgang zum Beschluss des Grossen Rates über die FA-Reform eingereicht. Er nimmt jedoch mit keinem Wort Bezug auf die neuen Regelschulpauschalen resp. die neue Ausgangslage. Eine allfällige Anpassung der Regelschulpauschale darf aber nach Ansicht der Regierung diese neue Ausgangslage nicht ausblenden. Zu beachten ist schliesslich auch die Tatsache, dass der Grosse Rat in den letzten drei Jahren Gesetzesvorlagen beschlossen hat, die zu Lasten des Kantons jährliche Lastenverschiebungen in der Grössenordnung von 48 Millionen auslösen. Es ist daher schwierig zu verstehen, wenn nun die Prüfung einer Beitragsanpassung gefordert wird, die zu einer weiteren Verletzung des finanzpolitischen Richtwertes des Grossen Rates betreffend Verzicht auf weitere Lastenverschiebungen führen würde.
Die Regierung ist trotzdem bereit, den Auftrag entgegen zu nehmen. Ihr liegt ebenfalls an einer möglichst grossen Transparenz über die effektiven finanziellen Auswirkungen des neuen Schulgesetzes. Die Erhebungen werden jedoch erst im Jahr 2016 möglich sein, weil die Gemeinden gemäss Art. 49 Abs. 3 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden vom 28. April 1974 (BR 175.050) ihre genehmigte Jahresrechnung 2014 innert Jahresfrist nach Beendigung des Rechnungsjahres dem Kanton zuzustellen haben. Die Auswertungen müssen sich auf die definitiven Rechnungsergebnisse der Gemeinden abstützen können. Wichtig und zugleich auch für die Gemeinden sehr anspruchsvoll wird die Ausscheidung von Mehrkosten sein, die höchstens indirekt auf Grund des neuen Schulgesetzes anfallen. So erfordert die Schulgesetzrevision zum Beispiel keine Verstärkung der Schulleitungen. Gerade in diesem Bereich haben verschiedene Schulträger inzwischen Massnahmen mit deutlichen Mehrkosten beschlossen. Allfällig wird es sich deshalb als sinnvoll erweisen, anstelle von flächendeckenden Erhebungen in allen 146 Gemeinden den Kostenvergleich anhand der Zahlen einiger repräsentativer Schulträgerschaften vorzunehmen und entsprechend hochzurechnen.
Um keine falschen Erwartungen zu wecken, sei abschliessend darauf hingewiesen, dass eine nochmalige Anpassung der Regelschulpauschale für die Regierung nur in Frage käme, wenn die Erhebungen gestützt auf diesen Auftrag gravierende Missverhältnisse in der Kostenverteilung aufzeigen würden. Damit ist gestützt auf die erfolgte Umfrage des Schulbehördenverbandes Graubünden (SBGR) jedoch nicht zu rechnen, im Gegenteil. Die ausgewiesenen Beträge berücksichtigen mehrheitlich nur die Mehrkosten ohne die zusätzlichen Kantonsbeiträge an die Gemeinden.
13. Februar 2014