„Die Elektromobilität (E-Mobilität) leistet einen wichtigen Beitrag hin zu einer energieeffizienteren Fahrzeugflotte bzw. Mobilität“, so die Stellungnahme des Bundesrates vom 22.08.2012 zu einer überwiesenen Motion der UREK.
Elektrisch angetriebene Fahrzeuge weisen gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren je nach Einsatzzweck und Anwendungsgebiet klare Vorteile auf. Zahlreiche Länder, wie z.B. Norwegen mit einem sehr hohen Anteil von Stromproduktion aus Wasserkraft, fördern die E-Mobilität intensiv durch verschiedenste Massnahmen.
Die Unterzeichnenden beauftragen die Regierung, die Chancen durch den Einsatz und die Förderung der E-Mobilität im Kanton Graubünden zu erörtern.
Insbesondere sollen dabei folgende Aspekte in Bezug auf die Nachhaltigkeit beleuchtet werden:
• Einsatz von Strom aus einheimischer Wasserkraft anstatt Import von Diesel und Benzin, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Strompreisentwicklung;
• Energieeffizienz, Emissionen und Auswirkung auf CO2-Bilanz;
• Beitrag zur künftigen Energiespeicherung zwecks besserer Integration von Solar- und Windenergie sowie Optimierung der Netzauslastung;
• Integrationsmöglichkeiten in innovative Mobilitäts- und Verkehrskonzepte unter Berücksichtigung von 2-Rad-Lösungen und ÖV;
• Handlungsbedarf und Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Förderung;
• Potenziale für den Forschungsplatz Graubünden.
Chur, 5. Dezember 2013
Joos, Kappeler, Fontana, Baselgia-Brunner, Blumenthal, Bondolfi, Brandenburger, Bucher-Brini, Buchli-Mannhart, Caduff, Casty, Casutt Renatus, Casutt-Derungs Silvia, Cavegn, Clavadetscher, Darms-Landolt, Davaz, Della Vedova, Dermont, Dosch, Fallet, Fasani, Florin-Caluori, Frigg-Walt, Geisseler, Hardegger, Jaag, Kleis-Kümin, Koch (Tamins), Kollegger (Chur), Kollegger (Malix), Locher Benguerel, Lorez-Meuli, Märchy-Caduff, Michael (Donat), Niederer, Parolini, Peyer, Pfenninger, Pult, Righetti, Sax, Stiffler (Davos Platz), Thöny, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Trepp, Zanetti, Deplazes, Michel (Igis)
Antwort der Regierung
Der Auftrag Joos nimmt Bezug auf eine Motion des Nationalrates (12.3652; UREK-NR) betreffend „Elektromobilität. Masterplan für eine sinnvolle Entwicklung“ und auf die Stellungnahme des Bundesrats vom 22. August 2012. Der Bundesrat wird darin beauftragt, einen Masterplan für die beschleunigte Marktdurchdringung des elektrisch motorisierten Individualverkehrs vorzusehen. In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat fest, dass die Verwaltung die Marktdurchdringung der Elektromobilität z.B. mit der Promotion energieeffizienter Fahrzeuge oder mit der Unterstützung von Pilot- und Demonstrationsprojekten bereits heute fördere. Die Motion bewirke einen zusätzlichen politischen Rückhalt, die bestehenden Aktivitäten zur Förderung der Elektromobilität weiterzuführen. Der Bundesrat beantragt deshalb die Annahme der Motion.
Die Unterzeichnenden des Auftrags Joos erwarten von der Regierung, dass die Chancen erörtert werden, welche durch den Einsatz und die Förderung der E-Mobilität im Kanton Graubünden entstehen könnten. Insbesondere sollen dabei die Aspekte in Bezug auf die Nachhaltigkeit beleuchtet werden.
Abklärungen des Amts für Energie und Verkehr haben ergeben, dass elektrisch angetriebene Fahrzeuge rund 50 Prozent weniger Energie verbrauchen als ein vergleichbares, effizientes Dieselfahrzeug. Diese Betrachtungsweise ist aber nur zulässig, wenn die für den Antrieb der Elektrofahrzeuge benötigte Elektrizität aus erneuerbaren Quellen stammt. Wie im Auftrag Joos beschrieben, bietet sich hier der Einsatz von Elektrizität aus einheimischer Wasserkraft anstelle von fossilen Treibstoffen (Benzin und Diesel) an. Unter vorstehenden Randbedingungen weisen Elektrofahrzeuge im Vergleich zu Fahrzeugen, die mit fossilen Treibstoffen betrieben werden, eine positive Umweltbilanz in Bezug auf Effizienz und CO2-Ausstoss auf.
Die Leistungsfähigkeit der Batterien hat in den letzten Jahren deutliche Fortschritte erzielt. Trotzdem bildet die Batterie eines Elektrofahrzeugs immer noch die kritische Grösse in Bezug auf Reichweite, Ladezyklen, Lebensdauer und Umweltbilanz. Der naheliegende Einsatz als Energiespeicher für die volatil erzeugten neuen erneuerbaren Energieträger ist mit der heutigen Batterietechnologie noch wenig entwickelt, da die Batterien begrenzte Ladezyklen aufweisen und die notwendigen Technologien in Form von intelligenten Stromnetzen noch nicht Anwendung gefunden haben. Für die Zukunft ist es vorstellbar, dass die Elektromobilität einen Beitrag an die Netzregulierung leisten kann.
Die heute angebotenen Elektrofahrzeuge eignen sich primär für Kurzstrecken und ausgewählte Einsatzbereiche. Damit sich die Elektromobilität weiter am Markt etablieren kann, sind nebst der technischen Weiterentwicklung aller Komponenten vor allem Infrastrukturen für das Aufladen der Fahrzeuge notwendig.
Elektromobilität kann bereits heute ein Bestandteil eines innovativen Verkehrskonzeptes sein. Die Regierung erblickt in einem ersten Schritt vor allem bei Kurzstrecken (Pendler) und/oder Park+Ride-Angeboten ein Potential. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass das heute vorhandene, gut ausgebaute Angebot des öffentlichen Verkehrs nicht konkurrenziert wird.
Die Elektromobilität lässt sich nicht kleinräumig fördern bzw. ist eine technische Entwicklung, welche sich weltweit im Auf- und Ausbau befindet. Zudem ist zum heutigen Zeitpunkt eine Förderung aus Sicht der Bündner Regierung nur vertretbar, wenn die notwendige Fahrenergie zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammt.
Die Regierung ist überzeugt, dass die Elektromobilität in Zukunft einen namhaften Beitrag hin zu einer energieeffizienten Fahrzeugflotte bzw. Mobilität leisten kann. Sie ist deshalb bereit, die Chancen der Elektromobilität für den Kanton Graubünden, in Koordination mit den Aktivitäten auf Bundesebene, vertiefter zu prüfen. In diesem Sinne wird der Auftrag entgegengenommen.
06. Februar 2014