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Session: 23.04.2014
Die grossen Tiefen werden immer häufiger genutzt. Der Untergrund gewinnt mit der geplanten Energiewende an Bedeutung. Bereits im Bericht über die Strompolitik des Kantons Graubünden (Heft Nr. 6/2012-2013) führt die Regierung aus, dass Tiefe Geothermie im Churer Rheintal, im Oberengadin und in der unteren Mesolcina vorstellbar sind.

In der Potenzialstudie 2011 «Stromproduktion aus erneuerbaren Energien ohne Grosswasserkraft» des Amts für Energie und Verkehr wird die Inbetriebnahme einer Anlage zur Energienutzung aus der hydrothermalen Tiefen Geothermie zum Ziel gesetzt. Als Grundlage dafür soll eine Machbarkeitsstudie im Churer Rheintal durchgeführt werden.

In der Schweiz werden aktuell zahlreiche neue Projekte für die Nutzung der Geothermie zur Erzeugung von Elektrizität und die Förderung von Erdgas geprüft. Im luzernischen Finsterwald wird ein erster Gasfund in der Schweiz kommerziell genutzt. Damit verbunden sind Befürchtungen in der Bevölkerung bezüglich der Bewegungen des Untergrunds, die durch Tiefenbohrungen ausgelöst werden können, oder von Umweltschäden durch die künstlich erzeugte Vergrösserung der Gesteinsdurchlässigkeit (Fracking).

Es gilt also nicht nur möglichen Nutzungskonflikten vorzubeugen, sondern auch die heutige Definition des Eigentums im Zivilgesetzbuch zu überprüfen. Weiter sind Ziele und Grundsätze festzulegen, die zu einer sicheren, geordneten und nachhaltigen Nutzung des Untergrundes führen.

Die Fragen:

1. Sind in Graubünden bereits Gesuche hängig, die Bohrungen im Untergrund betreffen?

2. Geht die Regierung weiterhin von der Annahme aus, dass Bohrungen für Geothermie im Churer Rheintal, im Oberengadin und in der unteren Mesolcina möglich sind?

3. Wie sieht das weitere Vorgehen bei der geplanten Machbarkeitsstudie zur Nutzung der Tiefen Geothermie im Churer Rheintal aus?

4. Was wird durch die Regierung geplant, um den oben beschriebenen Nutzungskonflikten zu begegnen und die Nutzung des Tiefen Untergrunds gesetzlich zu regeln?

Chur, 23. April 2014

Geisseler, Felix, Kunz (Fläsch), Aebli, Barandun, Baselgia-Brunner, Bezzola (Zernez), Bleiker, Blumenthal, Brandenburger, Burkhardt, Caduff, Casutt Renatus, Cavegn, Clalüna, Clavadetscher, Conrad, Della Vedova, Dermont, Dudli, Engler, Fallet, Fasani, Florin-Caluori, Fontana, Furrer-Cabalzar, Gunzinger, Hardegger, Heiz, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jeker, Jenny (Arosa), Kasper, Kleis-Kümin, Kollegger (Malix), Komminoth-Elmer, Krättli-Lori, Kunz (Chur), Lorez-Meuli, Mani-Heldstab, Michael (Donat), Michael (Castasegna), Montalta, Niederer, Niggli-Mathis (Grüsch), Papa, Parolini, Parpan, Pedrini, Peyer, Pfenninger, Pult, Sax, Stiffler (Davos Platz), Thöny, Trepp, Troncana-Sauer, Vetsch (Klosters Dorf), Vetsch (Pragg-Jenaz), Waidacher, Wieland, Zanetti, Baetschi, Buchli (Felsberg), Deplazes, Hensel, Jenny-Marugg (Klosters Dorf)

Antwort der Regierung

1. Eine 400 Meter tiefe Erkundungsbohrung im Davoser Kurpark wurde im Jahr 2013 abgeschlossen. Im Schlussbericht wird festgehalten, dass eine direkte Förderung der Erdwärme möglich wäre und dadurch das Kongresszentrum und das Hallenbad der Gemeinde mit Wärme versorgt werden könnten. Des Weiteren ist in Pontresina eine private Bohrung mit einer Tiefe von 1600 Metern geplant.

2. Verschiedene Forschungs- und Pilotprojekte haben ergeben, dass die Tiefengeothermie noch erhebliche Risiken birgt. Es handelt sich um eine neue Technologie, die sich in der Entwicklungsphase befindet und noch Zeit braucht. Trotzdem ist die Regierung der Ansicht, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Nutzung der Tiefengeothermie im Kanton Graubünden denkbar sein dürfte.

3. Auf Basis der Potenzialstudie 2011 zur «Stromproduktion aus erneuerbaren Energien ohne Grosswasserkraft» sollen das Potenzial der hydrothermalen Tiefengeothermie im Churer Rheintal zwischen Bonaduz, Chur und Maienfeld sowie im Vorderprättigau abgeschätzt und die Machbarkeit von geothermischen Strom- und/oder Wärmekraftwerken geprüft werden. Gleichzeitig beabsichtigt der Kanton St. Gallen eine vergleichbare Potenzialabklärung im Raum Sargans bis Walenstadt. Eine kantonsübergreifende Zusammenarbeit erweist sich als sinnvoll, weshalb die Kantone Graubünden und St. Gallen die Erstellung einer gemeinsamen Potenzialabklärung beschlossen haben. Die Kosten werden in Abhängigkeit der spezifischen Aufwendungen je Kantonsgebiet anteilsmässig getragen. Das Projekt dauert von Juni 2014 bis Mai 2015 (Schlussbericht).

4. Auf Bundes- und Kantonsebene bestehen in einzelnen Bereichen gesetzliche Grundlagen und Planungsinstrumente im Zusammenhang mit der Nutzung des Untergrunds, so etwa der Sachplan Tiefenlager, der Altlastenkataster, die Gewässerschutzbereiche, die Inventare der Grundwasservorkommen und der Wasserversorgungsanlagen sowie die Regelungen betreffend die Oberaufsicht über die Rohrleitungsanlagen. Für Tiefengeothermie-Projekte finden die bestehenden gewässerschutzrechtlichen Regelungen und die Bestimmungen für die Bewilligung der Bohrungen Anwendung. Die Aspekte der Erkundung, Erschliessung und Gewinnung sind hingegen nicht geregelt. Ferner fehlen gesetzliche Bestimmungen über die Gebietsabgrenzungen im Untergrund, die Eigentumsrechte, die Regelung von Nutzungskonflikten, die Aushändigung von Daten sowie klare Regeln für die Durchführung von Tiefenbohrungen.
In Zusammenarbeit mit dem Bund beabsichtigt der Kanton Graubünden, ein Bewilligungsverfahren zur Erkundung und späteren Nutzung des tiefen Untergrunds auszuarbeiten. Dieses soll sowohl den die Kantonsgrenzen überschreitenden Eigenschaften der Geologie gerecht werden als auch die kantonalen Besonderheiten berücksichtigen. Gleichzeitig ist beabsichtigt, die Abgeltungen für die Konzessionsvergabe auf gesetzlicher Stufe zu regeln. Hierzu laufen weitere Abklärungen.

12. Juni 2014